in einem nächsten Schritt einen Beitrag dazu leisten, dass Kooperationen aus Mittelständlern zur Durchführung von PPP-Projekten gegründet werden.
Im Übrigen ist dem Land keine Bietergemeinschaft von baden-württembergischen Handwerksbetrieben bekannt, die eine Angebotsabgabe für ein PPP-Projekt angestrebt hätte.
Herr Minister, wir haben uns schon einmal darüber unterhalten: Wer ist „Mittelstand“? Wir treten für den Mittelstand ein.
Herr Kollege Herrmann, Baden-Württemberg ist möglicherweise anders strukturiert als Nordrhein-Westfalen.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es! Genau! – Abg. Claus Schmiedel SPD: So ist es! Kohle und Stahl! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Sagen Sie das Herrn Steinbrück und Herrn Tiefensee! – Abg. Ste- fan Mappus CDU: Krupp als Mittelstand!)
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns für unseren Mittelstand, für unseren Handwerkerstand einsetzen. Das tun wir. Und jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Wann beginnen Sie damit?
(Beifall bei der SPD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Ja! Gute Frage! – Abg. Claus Schmiedel SPD: So! Frage!)
Das Land Baden-Würt temberg und der zuständige Minister lassen sich, was Mittelstandspolitik und Mittelstandsförderung angeht, von niemandem in dieser Republik überbieten – damit das einmal klar ist.
Deshalb wissen Sie ganz genau, dass Baden-Württemberg jetzt im Zusammenhang mit PPP alles tut, damit auch ganz kleine, kleinere und mittlere Betriebe
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Subsubsubunterneh- men! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Subsubsubunter- nehmen! Gehen wir einmal nach Offenburg!)
Noch einmal: Der Rechnungshof hat sechs Projekte in einer Größenordnung von, wenn ich es richtig im Kopf habe, 300 Millionen € untersucht. Wenn Sie ein Projekt in der Größenordnung von 300 Millionen € haben, dann, sage ich Ihnen, ist dies in der Regel nicht geeignet, um Mittelständler in Position zu bringen.
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Claus Schmiedel: Ja! Die Gewerke wollen Sie vergeben! Aber natürlich! Z. B. Offenburg!)
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Fritz Buschle: Nein! Sie sprechen von Ihren Projekten! – Unruhe – Abg. Gundolf Fleischer CDU zur SPD: Niveauloser geht es nicht!)
Mir sind die kommunalen Projekte wichtig. Ich will Ihnen noch einmal sagen: Es gelingt. Ich kann an den sechs kommunalen Projekten, die ich gemeinsam mit den Interessenten durchgeführt habe, nachweisen, dass in all diesen Fällen auch Mittelständler, kleine und mittlere Betriebe sowie Handwerksbetriebe, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung, die wir vorgeschlagen haben, zum Zuge gekommen sind.
Wenn dem nicht so wäre, dann würde ich auf PPP verzichten. Aber ich kann Ihnen versichern, dass PPP und Mittelstand – ich will Ihnen das noch einmal deutlich sagen und kann das auch nachweisen – durchaus miteinander verträglich sind und sich nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig gut ergänzen können.
Meine Damen und Herren, die Regierungsbefragung ist damit beendet und Punkt 6 der Tagesordnung abgeschlossen.
Herr Wöstmann, der Landtag hat Sie heute gemäß Artikel 68 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land BadenWürttemberg gewählt.
Nach § 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof haben die Mitglieder und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten.
Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Wöstmann, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie bitten, zu mir auf das Podium zu treten, die rechte Hand zu erheben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes – Drucksache 14/3847
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das heute zur Novellierung anstehende Bestattungsgesetz ist vor nahezu 39 Jahren in diesem Hohen Haus beschlossen worden. Bei seiner Aktualisierung haben wir uns als oberstes Prinzip die über den Tod hinausgehende Würde eines jeden Menschen als Leitlinie gesetzt. Viele unterschiedliche Erwartungshaltungen sollen Berücksichtigung finden, ohne ein Laisser-faire aufkommen zu lassen.