Protocol of the Session on March 18, 2009

Lassen Sie mich zu den wichtigsten Bereichen kommen. Substanzielles wurde durch die Einführung einer Schuldenbremse, die Einschränkung des Korridors der öffentlichen Verschuldung erreicht. Der bisherige Artikel 115 des Grund gesetzes mit seinem veralteten Investitionsbegriff und dem Schlupfloch „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ war eher eine Generalermächtigung für das Schuldenmachen als eine Schuldenbremse. Dies wurde überwunden. Das ist ein großer konzeptioneller Schritt nach vorn, eine neue Errungenschaft, die die öffentlichen Finanzen ein gutes Stück stabiler macht.

Bedenklich ist dabei allerdings, dass die Mehrheit der Kommission – die Vertreter von zwei Bundesorganen, Bundestag und Bundesrat – offenbar nicht darauf vertrauen konnte, dass die Länderparlamente aus freien Stücken in der Lage sein würden – jedes Land im Sinne der Gemeinsamkeit des Bundesstaats –, in ihren eigenen Verfassungen eine Selbstbeschränkung der Verschuldung zu beschließen, also dort, wo dies hingehört hätte. Jetzt bekommen wir eine Nullneuverschuldungsverpflichtung für die Länder als Bundesregelung im Grundgesetz. Man muss allerdings schon sehen, dass der Bund weiterhin einen Verschuldungskorridor von 8 Milliarden € hat. Er hat weiterhin die alleinige Steuergesetzgebungskompetenz; die Länder haben keinen Verschuldungskorridor

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Und keine Steuerkom- petenzen!)

und keine eigenen Spielräume zur Steuergesetzgebung. Das ist sozusagen ein 2 : 0 für den Bund.

Die Länder haben auch keine Rechte bekommen, von Bundesstandards abzuweichen, die unsere Länderhaushalte ja maßgeblich beeinflussen. Das heißt, dass die Länder beim

Thema „Haushalt und Finanzen“ de facto zu nachgeordneten Instanzen des Bundes werden. Das ist kein mutiger Föderalismus, sondern ein defensiver Zentralismus, der sich hier durchgesetzt hat.

Ich halte dieses Verfahren für nicht verfassungskonform, weil es an die Substanz des Grundgesetzes geht. Damit wird die Eigenstaatlichkeit der Länder in ihrem Kernbereich, dem Haushaltsrecht, getroffen. Es besteht die Gefahr, dass von falschen Freunden Klagen angestrengt werden, nämlich von solchen, die gar keine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wollen, sondern die die Ergebnisse der Kommission kippen wollen, um weiter Schulden zu machen, wie z. B. die Linke.

Herr Seehofer muss sich fragen lassen, ob er mit seinem Beharren auf einer sofort dokumentierten Nullneuverschuldung in der Bundesverfassung aus einer tagespolitischen Situation der politischen Schwäche zu Hause in Bayern heraus dem Anliegen des Föderalismus in Deutschland nicht einen Bärendienst erwiesen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Ist das ein neuer Koalitionspartner?)

Diese zentralistische Regelung in Artikel 109 ist auch deswegen unvorteilhaft, weil die Länder gar keinen Motivationsimpuls mitnehmen.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Ich sehe wieder das Risiko von Umgehungen, Ausnahmen und dem Suchen von Schlupflöchern, weil man die Regelungen als von oben aufgedrückt empfinden muss. Ein eigener Beschluss, ein eigenes Bekenntnis hätte in den Ländern eine ganz andere politische Bindungswirkung nach innen entfalten können. Dann hätte man aber den Ländern auch nicht die eigenen Steuergestaltungsrechte verwehren dürfen, für die Sie, Herr Kollege Drexler, sich in der Kommission sehr massiv ausgesprochen haben. Ich bedauere sehr, dass dies nicht möglich war.

Positiv ist allerdings zu sehen, dass für eine außerordentliche Verschuldung konkrete, bindende Tilgungspläne vorgeschrieben sind. Das ist etwas ganz Neues und Wegweisendes in der Verfassung.

Einen zweiten Bereich halte ich für nicht ausreichend gelöst. Das sind die Ausgleichszahlungen an die finanzschwachen Länder. Es ist klar: Wir brauchen diese Ausgleichszahlungen; sonst geraten diese Länder weiter in die Verschuldungsspirale, weil sie die Altschulden nicht bedienen können. Es gibt aber durchaus Mängel in der Umsetzung. Beispielsweise haben wir jetzt feste Eurobeträge für Ausgleichszahlungen im neuen Artikel 143 d des Grundgesetzes stehen. Nun weiß aber jeder, der sich mit der Verfassung beschäftigt, dass Einzelfallregelungen in einer Verfassung nichts zu suchen haben. Die Welt ändert sich dauernd. Denken wir nur an den Fall, dass es zu einer starken Inflation kommt. Dann wären diese Zahlen Makulatur; sie stünden aber in der Verfassung. Das ist also nicht sehr gut geregelt.

Keine Frage ist natürlich, Herr Ministerpräsident, dass Länder, die Beihilfen bekommen, eine solche Schuldenbremse in

ihre Verfassung aufnehmen müssen; sonst hätten sie die Beihilfen gar nicht bekommen. Diese Bindung war völlig unumstritten.

Ich habe dafür ein adaptives Berechnungsmodell vorgeschlagen, das diese Probleme gar nicht aufgebracht hätte. Aber das ist von den Juristen des Bundesfinanzministeriums überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden. Ich sehe ohnehin den starken Einfluss des Bundesfinanzministers im konzeptionellen Bereich. Das war sicher ein Problem. Ich meine daher ganz ernsthaft, Herr Ministerpräsident, dass sich der Stabilitätsrat, der jetzt eine wichtige Bedeutung bekommt, ein Stück weit aus dem Einflussbereich des Bundesfinanzministeriums entfernen sollte. Warum sollte der Stabilitätsrat nicht in Karlsruhe, der Residenz des Rechts, statt in Berlin angesiedelt sein? Das wäre ein gutes Signal für den Föderalismus.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, die Föderalismuskommission II hat durchaus einige glückliche, fast luzide Momente erlebt, in denen der helle Geist der Verfassungsverantwortung im Raum stand und fast alles möglich schien. Die Kommission hat auch schweres Wetter erlebt, als in der Presse schon über Untergang und Scheitern der Kommission spekuliert wurde.

Herr Ministerpräsident Oettinger, Ihnen als Vorsitzendem möchte ich hier bestätigen, dass Sie sich mit Verve und Geschick eingesetzt haben. Dass die Kommission auch in schwierigsten Phasen nicht gescheitert ist, verdankt sie ganz entscheidend Ihrer Hartnäckigkeit und Ihrer Ergebnisorientierung.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Politik ist die Kunst des Möglichen. Sie haben in dieser Kommission jedenfalls einiges möglich gemacht, an das viele nicht mehr glaubten. Das verdient Anerkennung. Diese Anerkennung möchte ich hier zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Auch die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Drexler von der SPD-Länderbank und dem Kollegen Kayenburg aus Schleswig-Holstein von der CDU-Länderbank war zu jeder Zeit kooperativ und an der Sache der Länderparlamente orientiert. Wenn wir die Taktgeber gewesen wären, hätten wir im Konsens sehr viel mehr erreicht, als dort erreicht worden ist. Ich finde, das ist ein hervorragender Ausweis für die Kompetenz und das Engagement von Länderparlamenten.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wie geht es weiter? Mit Blick auf das Jahr 2019 werden wir Föderalisten nochmals mutiger werden müssen. Wir werden uns mehr Veränderungen zutrauen müssen; denn dann steht nach dem Auslaufen der Hilfen für die neuen Bundesländer die Frage des Länderfinanzausgleichs an, und dies unter dem neuen Paradigma des Schuldenstopps.

Ich plädiere mit Blick auf 2019 für eine Veränderung der Finanzbeziehungen zu einem vertikalen System, wie wir es bei der Reise des Finanzausschusses in Kanada und auch in an

deren föderalen Staaten kennengelernt haben, bei der wir die strukturelle Frage der Deckungsquoten der Länder regeln, aber keinen kurzfristigen aktuellen Ausgleich der Finanzkraft weiterführen sollten. Ausreichende Deckungsquoten für die jeweiligen Aufgaben von Bund und Ländern werden dann nämlich bei einer Nullneuverschuldung für die Länder zum entscheidenden Punkt werden, der durch einen horizontalen Ausgleich nicht sinnvoll gelöst werden kann.

Ich plädiere dafür, dass wir diese Frage nicht erst im Herbst 2018 diskutieren, sondern jetzt, da wir im Stabilitätsrat schon weit im Vorfeld von Entscheidungen ein Forum dafür bekommen.

Ich möchte noch einmal persönlich allen danken, die am Ergebnis der Kommission mitgewirkt haben. Die Arbeit in dieser Verfassungskommission hat mir große Freude bereitet.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Scheffold.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die ersten Worte müssen Worte des Dankes sein. Es war eine schwierige Arbeit zu leisten, und es bestand insbesondere nur ein ganz enges Zeitfenster, in dem zu Ergebnissen gekommen werden konnte. In wenigen Monaten beginnt der Bundestagswahlkampf. Es wäre zu keinem Ergebnis mehr gekommen, wenn nicht jetzt in diesen Wochen und Monaten mit gerade noch ausreichendem zeitlichem Abstand ein Abschluss erzielt worden wäre.

Wir von der CDU-Fraktion glauben, dass in der Kommission von allen Beteiligten des Landes hervorragende Arbeit geleis tet worden ist, insbesondere natürlich von unserem Ministerpräsidenten, der als Verhandlungsführer und sicherlich auch – der Kollege Kretschmann hat es ja gerade hervorgehoben – als kreativer Kopf der Kommission die durchaus vielfältigen Diskussionen zu Ergebnissen geführt, kluge Kompromissvorschläge gemacht und schließlich ein respektables Ergebnis erreicht hat.

Ebenso gilt selbstverständlich Dank den beteiligten Mitarbeitern, den Beamten und dem Finanzminister Stächele sowie dem vorherigen Finanzminister Stratthaus, die intensiv mit der Sache befasst waren, aber selbstverständlich auch Ihnen, Herr Kretschmann und Herr Drexler. Auch das ist bereits gesagt worden.

In der Sitzung am 5. März ist nach fast zweijähriger Beratungstätigkeit ein gutes Paket von Maßnahmen zur Modernisierung der Finanzverfassung unseres Landes beschlossen worden. Ich glaube, dass damit auch eine Wende in eine andere Finanzpolitik eingeleitet worden ist: weg von der Schuldenpolitik der letzten Jahrzehnte hin zu mehr Generationengerechtigkeit, zu mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik und vor allem zu mehr Handlungsspielraum für zukünftige politische Generationen und Gesellschaften.

Man sollte das Ganze auch gar nicht nur auf die Politik begrenzen. Wenn man liest, was derzeit in der Wirtschaftspres

se im Zusammenhang mit der Finanzkrise geschrieben steht, dann findet man dort immer wieder betont, dass alle in unserer Gesellschaft Tätigen – in den Vorständen, in der Bevölkerung, in den Aufsichtsbehörden und insbesondere in den Notenbanken – aufgerufen sind, dazu beizutragen, dass auch für die Zukunft eine vernünftige Finanzpolitik gemacht wird. Es darf nicht darum gehen, ständig neue Begehrlichkeiten zu bedienen, ständig Wohlstand für alle zu versprechen, sondern wir müssen langfristig denken, finanzpolitisch langfristige Regelungen treffen.

In diesem Zusammenhang betrafen die wichtigsten Ergebnisse der Kommissionsarbeit sicherlich die Finanzthemen, das Thema Schuldenregulierung und damit den zentralen Eckpunkt, dass zum 1. Januar 2011 durch Änderung der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes eine Schuldenbremse für Bund und Länder eingeführt wird. Ab 2020 sollen die Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sein – sicherlich ein gutes Datum, weil im Jahr 2019 der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt Ost auslaufen.

Zwar konnten die hohen Ansprüche des Bundes, neue Schulden, auch strukturelle Schulden in Höhe von 1 % des Bruttoinlandsprodukts, gegebenenfalls knapp darunter, machen zu dürfen – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Kretschmann –, immerhin auf 0,35 % heruntergehandelt werden. Aber auch das ist nach Auffassung der CDU-Fraktion zu viel. Wir hätten uns gewünscht, dass sich der Bund in diesem Zusammenhang ebenfalls auf eine Nullneuverschuldung und eine dahin gehende Verpflichtung eingelassen hätte.

Es ist auch bereits angesprochen worden, dass die Regelungen, die jetzt getroffen werden, sicherlich auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, Herr Kollege Drexler und Herr Kollege Kretschmann. Wir sehen das genauso. Aber ich glaube, die Überlegungen und die Argumente, die eine Verfassungswidrigkeit auf der rechtlichen Seite nicht zwingend machen, sind überzeugender. Wenn wir die Regelung für die Kreditaufnahme aus dem Teil der Haushaltswirtschaft des Artikels 109 herausnehmen, dann bleiben den Ländern noch eine Fülle von Aufgaben im Bereich des Finanzhaushalts. Wir stellen den Haushalt auf, wir beschließen ihn, wir vollziehen ihn, wir verteilen die Steuereinnahmen, soweit wir dafür die Kompetenz haben, wir kontrollieren den Haushalt. Die Haushaltsaufstellung im Rahmen des Bundesrechts ist meines Erachtens eine verfassungsrechtlich tragbare Regelung.

Entscheidend ist meines Erachtens aber auch die politische Zielsetzung. Wenn wir uns alle einig sind, dass es materiell eine sinnvolle Regelung ist, die da kommen soll, wenn es sinnvoll ist, dass in der Zukunft weder der Bund noch die Länder neue, zusätzliche Schulden machen, dann sollten wir auch nach einer formalen Einigung und nach formellen Lösungsmöglichkeiten suchen, wie dies herbeigeführt werden kann.

Ich habe für unsere Fraktion zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Linke, aber auch Teile der SPD die Eingrenzung der Kreditfinanzierung für Bildung und Soziales bedauert haben. Aber ich sage für unsere Fraktion: Man kann nicht beides haben. Man kann nicht auf der einen Seite die Nullneuverschuldung anstreben und auf der anderen Seite die Staatsausgaben ständig erhöhen. Deshalb ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen, der wir uns in jedem Jahr, mit jeder

neuen Haushaltsaufstellung stellen müssen, die: Wir müssen Prioritäten setzen, wir dürfen die staatlichen Mittel nur in der Höhe ausgeben, wie wir sie zur Verfügung haben und wie wir sie zuvor einnehmen konnten.

Wichtig ist für uns von der CDU-Fraktion auch, dass Regelungen für ein Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen worden sind. In Zukunft soll es nicht mehr so sein, dass das Geld in Zeiten der Hochkonjunktur munter ausgegeben wird und nichts für den Augenblick zurückgehalten wird, in dem wir durch eine Rezession dringend darauf angewiesen sind, dass zusätzliche Gelder da sind. Lediglich in Ausnahmefällen, in Notsituationen und in unvorhersehbaren Notlagen – das ist vernünftig – soll eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich sein.

Wir von der CDU-Fraktion unterstützen diesen Kurs; wir haben ihn in der Vergangenheit in diesem Haus immer unterstützt. Er ist vernünftig, und letztlich zwingt ihn uns schon die Demografie auf. Wir haben immer weniger Steuerzahler, und wir haben immer mehr öffentliche Aufgaben in Bereichen wie Gesundheit, Renten oder Soziales zu bewältigen. Nur mit den genannten Maßgaben können wir dies erreichen.

Ein weiterer Punkt – das ist der zweite Themenkomplex – sind die Konsolidierungshilfen. Das ist für uns in der CDU-Fraktion ein schwerer Brocken, den wir zu schlucken haben. Der Länderfinanzausgleich zwingt diesem Land seit 50 Jahren enorme Ausgleichszahlungen auf, und wir sehen hier eine zusätzliche Belastung auf uns zukommen. Aber entscheidend ist für uns: Wir haben nicht vorbehaltlos Konsolidierungshilfen zu leisten, sondern es sind Konsolidierungsvereinbarungen getroffen worden. Das heißt, wenn sich diejenigen Länder, die zusätzlichen Finanzbedarf haben, also Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt, nicht an die se Konsolidierungsvereinbarungen halten, sind wir auch nicht zu Konsolidierungshilfen gezwungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einmal im Ernst: Was wäre eigentlich anderes übrig geblieben, wenn Länder wie Bremen und das Saarland ihre Haushalte in den Konkurs führten, wenn sie nicht mehr zu verfassungsgemäßen Haushalten kämen? Für solche Fälle gibt unsere Finanzverfassung letztendlich keine Regelungen vor. Wollen wir das? Wollen wir in der Konsequenz eine Entföderalisierung? Wollen wir, dass dann jedes Land für sich selbst verantwortlich ist? Nein, wir wollen, dass es in der Gemeinschaft aller Länder und in Deutschland insgesamt eine tragfähige Zukunft gibt. Ich glaube, mit den jetzt gefundenen Regelungen ist ein Weg dazu eröffnet, wie dies erreicht werden kann.

Bedauert haben wir, Herr Kollege Drexler – das ist auch schon angesprochen worden –, dass Sie sich mit Ihren Vorschlägen für mehr Kompetenzen auf der Einnahmeseite – die wir unterstützen, die wir unterstützt haben – nicht durchgesetzt haben. Wenn hier, insbesondere von den Ostländern, Kritik vorgebracht wurde, weil sie Angst vor Wettbewerb haben, halte ich dem entgegen, dass diese Wettbewerbssorge unbegründet ist. Wir haben in Baden-Württemberg und anderswo bei den Gemeinden schon längst Regelungen, die über die Hebesatzrechte Wettbewerb gestatten. Das funktioniert sehr gut. Ich glaube, es wäre auch im Sinne der Länder gewesen, wenn dies gelungen wäre.

Schließlich ein letzter Punkt zu den Veränderungen bei der Verwaltung. Ich glaube, dass auch hier entscheidend gute Ergebnisse erzielt worden sind: