Und wir wollen, dass die Schulträger, wenn sie eine solche Schulart einrichten wollen, dann auch einen Rechtsanspruch haben, eine solche Schulart einzurichten, und nicht der Kultusminister diese wichtigen Prozesse verhindern kann.
Das kommt immer wieder, weil es in der Natur der Sache liegt, dass man immer wieder damit kommt, an den Film zu erinnern, weil Sie halt auch immer wieder Anlass dazu geben.
Ich habe schon am 30. Januar und seither immer wieder an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ und die Endlosschleife, in der sich die Hauptperson befindet, erinnert. Sie sind jetzt wieder mit den gleichen Argumenten in der gleichen Art und Weise hier ans Rednerpult getreten. Aber heute ist es mir recht, dass Sie es gemacht haben. Denn ich habe schon befürchtet, dass Sie mit den Gesetzentwürfen, die Sie eingebracht haben und zu denen Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände vorliegen, gar nicht mehr ins Parlament kommen. Da Sie immer den Eindruck erwecken, als ob alle, alle, alle Ihrer Meinung seien, will ich einfach einmal aus den Stellungnahmen zitieren.
Ich zitiere einfach einmal die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände zu Ihren Gesetzentwürfen.
Entsprechend der Tagesordnung beginne ich mit dem Gesetzentwurf der Grünen. Der Gemeindetag sagt dazu – ich zitiere –:
Was zählt, ist qualitätvolle Arbeit der Schule, und nicht das Etikett. … Dies kann allerdings ebenso im Rahmen des dreigliedrigen Schulsystems erfolgen.
Die Frage ist, ob dieses Modell im Gesetzentwurf den Schülerinnen und Schülern tatsächlich besser gerecht werden kann als das System der Dreigliedrigkeit.
Die mit dem Gesetzentwurf bezweckte sofortige umfassende Einführung von Basisschulen ist allerdings nicht die richtige Antwort auf die skizzierten Herausforderungen. … Ein Radikalschnitt durch Einführung von neun- oder zehnjährigen Basisschulen würde noch weitaus heftigere Gegenreaktionen auslösen. Wir lehnen dies ab.
Die … Schaffung einer neuen Schulart Basisschule auf dem Gesetzeswege wird aus unserer Sicht jedoch nicht als der insoweit richtige Weg angesehen. Vielmehr wird die Bildungslandschaft dadurch noch unübersichtlicher, und der Beliebigkeit wird Tür und Tor geöffnet. Jede Schule soll letztlich machen können, was sie will.
Nun zum Gesetzentwurf der SPD: Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf soll ja eine Weiterentwicklung eines früheren Entwurfs sein. Die Stellungnahmen hierzu lauten – ich zitiere zunächst aus der Stellungnahme des Städtetags –:
Entgegen dem Gesetzentwurf betrachten wir es nicht als förderlich, unser Schulsystem sofort in allen Bereichen grundlegend zu ändern. Dafür sehen wir auch pädagogisch keinen Anlass.
Dass dieses Ziel allein durch eine Änderung des Schulsys tems und den Wechsel von Dreigliedrigkeit zu Zweigliedrigkeit erreicht werden kann, … lässt sich jedoch unseres Erachtens nicht eindeutig belegen.
Die Umwandlung des dreigliedrigen Schulsystems in ein integratives Schulsystem wird daher seitens des Landkreistags derzeit nicht befürwortet.
Jetzt hören Sie einfach auf, hier vorn ständig zu sagen, alle seien Ihrer Meinung. Dem ist nicht so, und dem ist zu Recht nicht so. Denn im Unterschied zu Ihnen, die Sie immer wieder den Eindruck erwecken, als ob der Untergang des Abendlands unmittelbar bevorstehe, können wir differenziert argumentieren und differenziert an die Dinge herangehen.
Kein Schulsystem – auch wenn Sie immer wieder diesen Eindruck vermitteln – kommt ohne äußere Differenzierung aus – keines! Auch in Finnland nicht. Entweder gibt es unterschiedliche Schularten, oder es werden Züge gebildet, oder es wird eine Teilung in Unterrichtseinheiten vorgenommen. Mit die
ser äußeren Differenzierung, von der Sie in Ihren Reden den Eindruck erwecken, als ob es sie bei Ihren Systemen nicht gäbe –
Dieser Weg ist unseres Erachtens falsch, denn die differenzierten Bildungsgänge in Baden-Württemberg führen zu erfolgreichen Bildungsbiografien. Sonst hätten wir nicht eine so hohe Zahl von Absolventen aller Schularten im Land BadenWürttemberg.
Wir werden einen anderen Weg gehen, weil das Ansehen der Hauptschule in der Öffentlichkeit ist, wie es ist, und weil mit Blick auf die Grundschulempfehlung in der dritten und vierten Klasse viel Unruhe und viel pädagogischer Druck ausgeübt wird.
Das ist doch keine Frage! Davon kann man doch nicht abgehen. – Aber die Konsequenz ist, dass wir die Hauptschule dadurch stärken, dass wir sie im Programm „Qualitätsoffensive Bildung“ zu einer Werkrealschule fortentwickeln. Dass sich das jetzt noch nicht auswirken kann, ist ja völlig klar. Das ist ja erst eine Ankündigung, die wir umsetzen werden.
Jetzt warten Sie es doch einmal ab! Ihre Gesetzentwürfe nehme ich nicht zum Anlass, um über unsere Projekte, die dann im Rahmen von Gesetzentwürfen durch uns verwirklicht werden, zu diskutieren. Warten Sie es einfach ab.
Wir werden damit die Wege der differenzierten Bildungsgänge in Baden-Württemberg weiter stärken – ohne beispielsweise die Schulart Realschule, die Sie immer gern unter den Tisch fallen lassen wollen,
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Bei uns wird gar nichts aufgelöst! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Bei Ihnen wird zusammengelegt!)
wie Sie es in Ihren Entwürfen zur Novellierung des Schulgesetzes anlegen. Vielmehr wollen wir diese Schularten aufrechterhalten. Für dies alles ist jetzt auch ein guter Zeitpunkt. Denn im Unterschied zu früheren Jahren stehen die Firmen in Baden-Württemberg – alle: kleine, mittelständische und Großbetriebe – jetzt vor der Notwendigkeit, sich neu über die Frage, wo sie Fachkräfte herbekommen, Gedanken zu machen. Deshalb sollten wir uns alle zusammen überlegen, wie wir die se Situation ausnutzen, damit wir die Schülerinnen und Schüler gut vorbereiten. Dann wird es noch mehr solcher Artikel geben wie die, die im Juli erschienen sind und in denen es
heißt: „Daimler will mehr Hauptschüler“ und „Der Autobauer Daimler will seine Einstellungspraxis so ändern, dass künftig mehr Hauptschüler eine Lehre beginnen.“
Nutzen wir diese Situation, um unsere Schülerinnen und Schüler gut auszubilden und sie auf den Übergang in den Beruf vorzubereiten.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, den sie – so wörtlich – als „Weiterentwicklung“ verkaufen möchte, als Weiterentwicklung eines Gesetzentwurfs aus dem Jahr 2007.