Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Am 1. März 2009 bezahlen wir die erste Hälfte, nämlich 8,5 Millionen €, am 2. Januar 2010 die zweite Hälfte, noch einmal 8,5 Millionen €. Für die ersten 8,5 Millionen € hat Kollege Frankenberg in den letzten drei Jahren von seinen Kunstankaufmitteln bereits Rücklagen gebildet. Das heißt – das sage ich ausdrücklich –, dass die Museen im Land Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren nur eingeschränkt zum Ankauf imstande waren. Dieses solidarische Modell, dass andere Museen sich beim Ankauf etwas zurückhalten, wird dazu führen, dass man diese Mittel zum Ankauf von Kunstschätzen im März nächsten Jahres einsetzen kann.
Hinzu kommt, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Landesstiftung prüfen werden, ob und in welcher Höhe aus den zurückgelegten 10 Millionen €, die für den Ankauf von Kunstschätzen vorgesehen sind, auch ein Ankauf vorgenommen wird. Das heißt, mit beiden Maßnahmen kann man erreichen, dass die erste Tranche in Höhe von 8,5 Millionen € im nächsten Jahr haushaltsneutral möglich wird.
Deswegen bedarf der Haushaltsentwurf für das Jahr 2009, den die Regierung verabschiedet hat und der dem Landtag im Dezember vorgelegt wird, keinerlei Korrekturen. Wir können die Eckpunkte vertraglich umsetzen. Wir können im nächsten Jahr die Liegenschaften in Salem erwerben, die Kunstschätze zur Hälfte erwerben. Das Ganze findet im nächsten Jahr haushaltsneutral, ohne jede Verschlechterung in anderen Programmen und ohne Schuldenaufnahme statt.
Die zweite Tranche erfolgt am 2. Januar 2010: nochmals 8,5 Millionen €. Hier werden wir im Zuge unserer Kunstankaufpolitik 2009 die Frage prüfen, ob man dafür nochmals gewisse Rücklagen zweckwidmen kann.
Aber ich sage auch klar: Die Kunstankaufpolitik darf nicht ausgetrocknet werden. Deswegen schließe ich nicht aus, dass für die zweiten 8,5 Millionen € einige Millionen an neuem Haushaltsgeld – das heißt an Vorbelastung des Haushalts 2010 – notwendig sind. Ich gehe einmal von einer Hausnummer von anteilig maximal 5 Millionen € an neuem Geld aus.
Bleibt der letzte Punkt: Seit 205 Jahren gibt es einen Rechtsstreit über das Eigentum an Kunstschätzen, die unstrittig im Besitz des Landes Baden-Württemberg, seiner Museen, Archive und Bibliotheken sind, über deren Eigentum aber mit vielen Wissenschaftlern und Gutachtern gestritten worden ist.
Ein Gutachten, das plausibel klingt und vom Land in Auftrag gegeben wurde, spricht uns das Eigentum zu. Aber ein erhebliches Restrisiko bleibt. Unsere Sorge geht dahin, dass dann, wenn diese Angelegenheit nicht geklärt wird, die Eckpunkte im Übrigen nicht umsetzbar sind. Das heißt, wer glaubt, man könne diesen Punkt ablehnen und das andere komme trotzdem, der täuscht sich. Nur in der Gesamteinigung ist es erreichbar, dass man Kunstschätze erwerben und Salem als Kulturerbe sichern kann.
Hinzu kommt, dass dann der Rechtsstreit erst beginnt. Ich will eigentlich nicht, dass in den nächsten Jahren durch Klagen des Hauses Baden ein Rechtsstreit über die Herausgabe wertvoller Kunstschätze im Wert von mindestens 300 Millionen € – es sind eher mehr – durch alle Instanzen beginnt.
Wenn man nicht vor Gericht gehen will, einigt man sich, macht man einen außergerichtlichen Vergleich,
zumal die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist, dass auch die Richter irgendwann einmal von dem Streit genug haben und dann sagen: „Einigt euch.“ Ein gerichtlicher Vergleich wird für uns im Zweifel teurer und nicht günstiger.
Deswegen haben wir geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass ein außergerichtlicher, ein vorgerichtlicher Vergleich, der nur knapp 5 % des Streitwerts beinhalten und zu einer Zahlungspflicht des Landes in Höhe von 15 Millionen € führen
würde – wobei die Gegenleistung dann der endgültige, dauerhafte Klageverzicht und die Zuerkennung des Eigentums beim Land und damit die Beendigung eines Streits, der über Jahrzehnte ging, wäre –, sehr wohl vertretbar ist. Allerdings würde ich dazu auch andere Meinungen respektieren.
(Abg. Johannes Stober SPD: Super! Danke schön! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Gnädig! – Weitere Zu- rufe von der SPD)
Nein, das sage ich deswegen, weil wir uns diese Entscheidung nicht leicht machen und nachdenklich sind. Aber in der Güterabwägung kommen wir zu dem Ergebnis, dass jetzt die Gesamteinigung und eine abschließende Entscheidung und der Rechtsfriede dem Land Baden-Württemberg, den Kulturschätzen und allen Kulturschaffenden im Land dienen.
Das heißt, es würden am 2. Januar 2010 15 Millionen € zu zahlen sein. Damit kommen wir für den Doppelhaushalt 2010/11 zu einer strukturellen Vorbelastung in Höhe von 5 plus 15 Millionen €. Diese 20 Millionen € müssen wir dann finanzieren. Aber auch hier sage ich zu, dass unser Bestreben sein wird, dass dieser Betrag in keinem Fall zur Schuldenaufnahme oder zu einer erhöhten globalen Minderausgabe oder aber zu Kürzungen bei Lehrern, bei der Polizei oder beim Straßenbau führt.
Damit haben wir, glaube ich, etwas vorgelegt, was insgesamt weitreichend ist. Ich will den Landtag bitten, dem im Zuge seiner Haushaltskompetenz zuzustimmen.
Ich will, wenn die Mehrheit hier im Landtag dies so sieht, auf diesen Eckpunkten aufbauend den Vertrag zu Ende verhandeln, unterzeichnen und dann erreichen, dass ein schwieriges, großes Kapitel unserer Kultur- und Landesgeschichte befriedigend abgeschlossen wird.
Meine Damen und Herren, für die Aussprache haben die Fraktionen eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Ministerpräsident, Sie haben in Ihren Ausführungen darauf hingewiesen, dass das Land Baden-Württemberg über ein ausgezeichnetes kulturelles Erbe verfügt, das uns allen wichtig ist. Im Besitz des Landes befinden sich mehr als 50 Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten.
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Klaus Herrmann: Im Eigentum! Das versteht er nicht! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Eigentum! – Gegenruf von der SPD: Besitz und Eigentum!)
Wir stehen auch in der Verpflichtung, den privaten Eigentümern, den Kommunen und auch den Kirchen beim Unterhalt ihrer Denkmäler unter die Arme zu greifen.
Weil uns diese Aufgabe so wichtig ist, ist es eine Grundvoraussetzung, dass wir bei allen Maßnahmen haushälterische Sorgfalt walten lassen. Denn sonst werden wir am Ende nicht in der Lage sein, all das, was wichtig ist, zu tun.
Ich will an dieser Stelle schon einmal sagen: Zu den kulturellen Denkmälern gehören auch die Festungen, auch die Fes tung Hohenasperg.
Weil uns die Geschichte des Adels wichtig ist und wir heute daran erinnert haben, dass unsere Verfassung 55 Jahre alt ist, und weil der Ministerpräsident sagt, dass es ihm ein Grundanliegen ist, dass die Schlösser zugänglich bleiben, sagen wir an dieser Stelle: Uns ist es auch ein Grundanliegen, dass die Räume, in denen die Dichter und Denker, die die Grundlagen für unsere Demokratie gelegt haben, gelitten haben, der Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich gemacht werden.
Baden-Württemberg wird unter Wert gehandelt. Dieses Beispiel, Herr Ministerpräsident, zeigt, dass wir eine Fülle von aktuellen Aufgaben haben,
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Tag der offenen Tür! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Schmiedel weiß wieder einmal nicht Bescheid! – Heiterkeit bei der CDU)
Kollege Schmiedel, ist Ihnen als Wahlkreisabgeordnetem bekannt, dass seit einem halben Jahr eine Einigung des Landes, seinem Haus der Geschichte und der Stadt Asperg über die Einrichtung eines Museums zu diesem Zweck vorliegt und dass das Land genau deswegen dieser Aufgabe nachkommen wird? Die Entscheidung wurde getroffen; Kollege Herrmann und Kollege Walter haben mehr als Sie dafür getan.
Ich habe deshalb von „angemessener Weise“ gesprochen. Sie wissen genau, dass seit Jahrzehnten Abgeordnete aus dem Kreis, aber auch Abgeordnete aus dem ganzen Land – ich erinnere an Herrn Abg. Claus Weyrosta – dafür gekämpft haben, dass die Gefängnisanstalt aus dieser Festung verlegt wird. Das ist die eigentliche Herausforderung, und das kostet natürlich massiv Geld. Dazu gibt es seit Jahrzehnten Überlegun gen.
Diese Festung wird erst dann angemessen in unser kulturelles Erbe aufgenommen und behandelt, wenn die Gefängnisanstalt daraus verschwindet.
(Beifall bei der SPD – Abg. Gundolf Fleischer CDU: Si tacuisses! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Das ist unangemessen, Herr Schmiedel!)