Protocol of the Session on October 1, 2008

Artikel 2

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte von seinem Sitz erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg, des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung – Drucksache 14/3254

Das Präsidium hat als Redezeit in der Allgemeinen Aussprache fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Ich darf Herrn Kultusminister Rau zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der zwei unterschiedliche Bereiche regelt: zum einen die neu terminierte und konzipierte Einschulungsuntersuchung und zum anderen die Schulpflicht für Asylbewerberkinder.

Zunächst zur Einschulungsuntersuchung. Wir setzen mit der Neuregelung der Einschulungsuntersuchung den nahe liegenden Gedanken um, diese Untersuchungen vorzuziehen, um Entwicklungsverzögerungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Kindern früher feststellen zu können. In solchen Fällen besteht dadurch die Gelegenheit, die Förderung umso

wirksamer und frühzeitiger ansetzen zu können. An dem Vorziehen der Einschulungsuntersuchung ist deswegen auch in der Anhörung nichts Wesentliches kritisiert worden.

Genauso wenig umstritten ist auch, dass wir mit diesen Untersuchungen gleichzeitig – das ist neu – eine Sprachstandsdiagnose verbinden, die von den Gesundheitsämtern im Zug der Einschulungsuntersuchung durchgeführt wird. Wichtig ist, dass die Gesundheitsämter mit dieser neu konzipierten Einschulungsuntersuchung jetzt im Herbst starten können. Deshalb sind wir froh, wenn wir heute in erster und in fünf Wochen in zweiter Lesung diesen Gesetzentwurf beraten können.

Wir gehen davon aus, dass bei einer nennenswerten Zahl der vierjährigen Kinder Sprachprobleme erkannt werden. Uns liegen Untersuchungen vor – u. a. von der PH Heidelberg –, die darauf hinweisen, dass nicht nur viele Kinder aus einem nicht deutschen Sprachmilieu Sprachprobleme haben, wenn sie mit der Schule beginnen, sondern dass auch eine steigende Zahl von Kindern, die aus einem deutschen Sprachmilieu kommen, solche Probleme aufweisen – wahrscheinlich weil in den Elternhäusern zu wenig kommuniziert wird oder weil diese Kinder zu lange vor dem Fernseher sitzen.

Die Eltern finden bereits jetzt eine Infrastruktur der Förderung vor. 95 % der Kinder besuchen einen Kindergarten mit gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern. Nach dem Orientierungsplan für den Kindergarten ist natürlich auch die Unterstützung in der Sprachentwicklung Teil des Konzepts unserer Kindergärten.

Uns steht in den Grundschulförderklassen Personal zur Verfügung, das Kinder bereits im vorschulischen Alter fördern kann und auch konkret fördert. Wir haben mit den Schulkindergärten Institutionen in der Verantwortung des Landes, in denen bei einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung frühzeitig Therapien und Förderungen möglich sind.

Wir haben mit dem Konzept „Schulreifes Kind“ dafür Sorge getragen, dass Lehrkräfte aus den Grundschulen in der übergreifenden Arbeit bereits mit Kindergartenkindern daran arbeiten, dass diese gut auf den Beginn der Schule vorbereitet sind.

Nach unserer Erwartung werden die Diagnosen aber zeigen, dass die Infrastruktur der Förderung ausgebaut werden muss. Ich will jetzt gar nicht all das wieder aufgreifen und aufwärmen, was in den vergangenen Tagen und Wochen dazu spekuliert wurde. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass sich die Landesregierung entschieden hat, bei der Landesstiftung den Antrag zu stellen, dass die Landesstiftung ihr Konzept der Sprachförderung – „Sag’ mal was“ – flächendeckend ausweitet. Die Sitzung des Aufsichtsrats findet in der nächs ten Woche statt. Ich gehe davon aus, dass wir dort eine sachgerechte Beratung führen können und deswegen auch zu ei nem sachgerechten Ergebnis kommen werden.

Die Landesstiftung hat in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit der Sprachförderung im Vorschulalter gemacht. Wir können uns auf die Konzepte, die dort entwickelt wurden, stützen und verlassen. Deswegen ist es ein nahe liegender Gedanke, dass das Programm „Sag’ mal was“, das der

zeit in 1 674 Gruppen über 15 000 Kinder fördert, zur Grundlage des weiteren Ausbaus der Sprachförderung im Vorschulalter gemacht wird.

Ich möchte darauf hinweisen, dass darüber hinaus das Programm „Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen“ vonseiten des Landes direkt finanziert und durchgeführt wird. Dort sind im vergangenen Jahr etwa 27 000 Kinder im Vorschulalter in knapp 4 000 Gruppen gefördert worden. Auch das ist eine ungeheure Anstrengung, die sich im Haushalt mit 5,4 Millionen € niederschlägt.

All das wird weitergeführt und ausgebaut. Deswegen bin ich ganz sicher, dass wir eine sehr gute Infrastruktur der Sprachförderung haben werden, um das, was wir an Diagnosen aus der Einschulungsuntersuchung erhalten, in sachgerechter Art und Weise aufzunehmen und dann die Unterstützung für die Kinder zu gewähren, die sie noch in der Vorschulzeit brauchen.

Zur Schulpflicht für Asylbewerberkinder möchte ich nur so viel sagen: Diese Kinder haben heute natürlich ein völlig unumstrittenes Recht auf einen Schulbesuch.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig!)

Das stand nie infrage. Die Kinder können die Schule vom ers ten Tag ihres Hierseins an besuchen.

Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt – – Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung sitzt mir gerade Auge in Auge gegenüber. Er hat bei diesem Thema auch entscheidende Beiträge geleistet, ebenso wie das Innenministerium. Wir haben uns zu dritt um diese Thematik gekümmert.

Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass die Kinder nicht nur das Recht auf einen Schulbesuch haben, sondern dass sie auch schulpflichtig werden, um deutlich zu machen, dass es uns wichtig ist, dass sie bei uns die Schule besuchen, zumal wenn zu erwarten ist, dass sie länger hier sein werden.

Mit der Neuregelung erweitern wir die Schulpflicht und schaffen zugleich Rechtssicherheit. Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland.

Der Gesetzentwurf stellt auch klar, welche Pflicht – die Schulpflicht oder die Ausreisepflicht – im Konfliktfall vorgeht. Mit dem Hinweis auf die Schulpflicht können die Familien nicht der von der Ausländerbehörde festgestellten Ausreisepflicht entgegentreten.

Ich glaube, wir haben hier eine ausgewogene Lösung erarbeitet, die zugleich deutlich macht, wie wichtig uns der Schulbesuch aller Kinder – auch der im Land weilenden Asylbewerberkinder – ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Schebesta das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs mit zwei Zitaten beginnen:

Viele Erwachsene sprechen heute zu wenig mit Kindern. Sprechen lernt man aber nur durch Sprechen.

Wer Deutsch nur unzureichend beherrscht, wird es nicht nur schwerer beim Sprechen mit anderen haben, beim Verfolgen des Unterrichts oder beim Lernen eines Gedichtes, sondern auch beim Erlernen einer Fremdsprache, beim Verstehen einer Textaufgabe in Mathematik oder dabei, die Bedeutung eines Textes in einem Geschichtsbuch zu verstehen.

Genau so ist es. Das ist auch der Grund, warum Aussagen zu einem Bildungs- und Entwicklungsfeld im Kindergarten, nämlich der Sprache, in unserem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für baden-württembergische Kindergärten enthalten sind. Diesem Orientierungsplan sind die von mir vorgetragenen Zitate entnommen.

so heißt es weiter –

soll in Kindertageseinrichtungen sehr viel gesprochen werden. … Alle Kinder im Kindergarten haben von Anfang an ein Anrecht auf Sprachbildung und Sprachförderung und damit auf gezielte Erweiterung ihres Sprachvermögens.

Dieses Element der Sprachförderung, nämlich das Bildungs- und Entwicklungsfeld in der Kindergartenarbeit – flächendeckend mit dem weiterentwickelten Orientierungsplan verbindlich ab dem Kindergartenjahr 2009/10 –, ist eines der Elemente der Sprachförderung in Baden-Württemberg.

Die Fortentwicklung der Erzieherinnenausbildung, insbesondere in Richtung der Diagnose und der Förderung in diesem Bereich, ist ein weiteres Feld. Die Notwendigkeit dafür ist uns allen auch durch die hohe Größe der Risikogruppe in Deutschland anhand der PISA-Studien belegt worden. Diese Größe der Risikogruppe in Deutschland hat allgemein dazu geführt, dass man auf das Thema „Deutsche Sprache als Grundvoraussetzung, Lesen lernen als Grundvoraussetzung für weiteren Bildungserfolg“ weiter geachtet hat.

Dass man damit vor der Schule beginnen muss, ist eine Grundwahrheit, die öffentlich in die Diskussionen Einzug gehalten hat und dort anerkannt ist. Wir dürfen auch den Kindergarten bei dieser Arbeit nicht alleinlassen, sondern müssen mit weiteren Maßnahmen dafür sorgen, dass die Kinder, wenn sie in die Schule kommen, in einem ausreichenden Umfang dem Unterricht folgen können und weiteren Bildungserfolg haben können.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion die Einbringung dieses Gesetzentwurfs, um mit der Einschulungsuntersuchung einen Grund dafür zu legen, dass man eine Diagnose hat und daran eine Förderung anschließen kann, eine Sprachförderung, mit der wir in Baden-Württemberg flächendeckend gewährleisten können, dass die Kinder, die gerade dieser Risikogruppe an