Protocol of the Session on October 1, 2008

Ich darf Ihnen als Banker zusagen, dass die Banken das umsonst machen.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Richtig! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr schön!)

Sie sehen also, die Herren und Damen in Nadelstreifen sind so unrechte Kerle und Damen doch nicht.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der FDP/ DVP)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich Herrn Abg. Kleinmann das Wort.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Jetzt kommt eine lange Rede! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herr Pfar- rer, machen Sie es kurz!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetz uneingeschränkt zu.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Bravo!)

Alles ist gesagt bis auf eines; das sei noch erwähnt. Es gibt ja keine Bundeskirchensteuergesetze. Hier gilt noch das alte Länderprinzip, und daher müssen jetzt die einzelnen Landessteuergesetze geändert werden, so auch das von Baden-Würt temberg. Die anderen Landesparlamente haben großteils schon zugestimmt. Ich bitte auch Sie um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Sehr gute Rede!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer das Wort.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Stimmt die Landesregie- rung auch zu?)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die große Einmütigkeit hier im Hohen Haus macht es mir möglich, mich ebenfalls ganz kurz zu fassen.

(Beifall des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD)

Das kann ich auch deshalb tun, da bei der ersten Lesung die Reden zu Protokoll gegeben worden waren und damit die eigentlichen Begründungen für die Nachwelt erhalten sind und jederzeit nachgelesen werden können.

(Beifall des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD)

Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass die Abgeltungsteuer eine Vereinfachung der Besteuerung der Kapitalerträge bedeutet und dass jetzt im Rahmen der Kirchensteuererhebung eine Anpassung notwendig war. Bund und Länder, die Banken und die Kirchen haben jetzt ein Verfahren gewählt, das abgesprochen ist. Deswegen können wir bundeseinheitlich gleichermaßen erheben.

Ich möchte zum Schluss betonen, dass das Land Baden-Würt temberg traditionell immer ein besonders gutes Miteinander mit den Kirchen und den Religionsgemeinschaften gepflegt hat,

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)

dass das heutige Gesetz ein erneuter Beleg dafür ist und dass wir unseren Auftrag in der Zukunft genauso fortsetzen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2895.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3232. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer dem Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Artikel einstimmig beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucksache 14/2995

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/3237

Berichterstatter: Abg. Thomas Oelmayer

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, bei diesem Tagesordnungspunkt auf eine Allgemeine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2995. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/3237. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2