Protocol of the Session on January 30, 2008

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Manche gewinnen ja!)

sondern einfach den Löwenanteil hiervon für den Haushalt verwendet. Wir sind der Meinung, dass die Menschen, denen wir erzählen wollen, dass Glücksspiel eine zweischneidige Sache ist, im Gegenzug auch erfahren sollten, was mit den Geldern, die der Staat dennoch damit einnimmt, passiert, und zwar ganz en détail. Zur bequemen Auffüllung des Staats säckels sollten sie jedenfalls nicht ausgewiesen werden.

Ich möchte noch einen zweiten und letzten Punkt hierzu ansprechen: Bezüglich der Evaluation des Gesetzes, wie sie uns der Staatsvertrag auferlegt, möchten wir darum bitten, dass diese ihren Namen zu Recht trägt. Am Beispiel der Verwaltungsreform haben wir gesehen, dass dies nicht so ganz selbstverständlich ist. Evaluation heißt sicher nicht, dass man sich hinter verschlossenen Türen fünfminütige Statements und interne Stellungnahmen präsentiert. Die Frage, ob dieser Gesetzentwurf dem Sinn und der Absicht des Staatsvertrags und damit auch der Devise des Bundesverfassungsgerichts entspricht, sollte auch externem Sachverstand und kritischer Dis tanz standhalten. Darauf möchten wir heute vorsorglich hinweisen, und daran werden wir Sie in Zukunft gern wieder erinnern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kluck.

(Abg. Walter Heiler SPD: Aber ein bisschen leise, wenn es geht! – Heiterkeit)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kollegin Neuenhaus hat trotz aller Suchtbekämpfungsbeteuerungen hier noch einmal klargemacht, worum es wirklich geht: Beim Glücksspielstaatsvertrag geht es um dasselbe wie beim Glücksspiel, nämlich um Geld, um ganz viel Geld.

Den meisten Gesetzentwürfen der Landesregierung stimmt die FDP/DVP-Fraktion ja freudig erregt zu.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Beim Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrags hält sich unsere Freude in Grenzen, und unsere Erregung hat eher negative Ursachen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Weil Sie noch nichts gewonnen haben! – Heiterkeit – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das stimmt nicht!)

Herr Kollege Zimmermann, noch kann man ja spielen. – Dem notwendigen Übel geben wir unser Jawort nur schweren Herzens.

Wir nehmen die Vorgabe des Verfassungsgerichts vom Frühjahr 2006 ernst, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit der Berufsfreiheit vereinbar ist, wenn es der Bekämpfung von Suchtgefahren dient. Über die Umsetzung sind wir aber nicht glücklich. Der Vertrag schafft keine Struktur einer einheitlichen Regulierung, da suchtrelevante Bereiche ausgespart bleiben und weil es wahrscheinlich überhaupt keine Lottosüchtigen im Land gibt. Deswegen darf da ja die ag

gressive Werbung noch stattfinden. Gestern habe ich einen Lottoschein bekommen, bei dem gleich acht Fertighäuser ausgelobt werden. Ich werde mich daran beteiligen.

(Heiterkeit bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Was wollen Sie mit acht Fertighäusern?)

Immerhin ist im liberalen Sinne nachgebessert worden. Die Anhörung hat die Bedenken des Justizministeriums gegen die ursprünglich vertretene Auffassung bestätigt, dass es Spielern und gewerblichen Spielevermittlern verboten sein soll, vom staatlichen Veranstalter oder seinem Vertrieb irgendwelche Nachlässe, Rabatte oder sonstige geldwerten Vorteile für die Spielteilnahme anzunehmen. Dieses Verbot wäre mit der Zielsetzung des Ausführungsgesetzes auch nicht zu vereinbaren, und es würde den gewerblichen Vermittlern die wirtschaftliche Existenzgrundlage nehmen. Ein solches Provisionsverbot wird vom Glücksspielstaatsvertrag auch überhaupt nicht vorgegeben. Es ist gut, dass es jetzt auch im Ausführungsgesetz nicht auftaucht.

Dieser Gesetzentwurf fasst mit kleinen Ergänzungen das bisherige Staatslotteriegesetz und das bisherige Ausführungsgesetz zum Lotteriestaatsvertrag zusammen. Wichtig ist, dass – der Herr Innenminister hat es gesagt – die Voraussetzungen für die Veranstaltung oder Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels umso strenger sind, je größer das Suchtgefährdungspotenzial ist. Unsere ursprüngliche Sorge, dass damit die traditionellen Tombolas bei Vereinsveranstaltungen an neuen bürokratischen Hürden scheitern könnten, ist damit behoben. Die Erteilung von Erlaubnissen für sogenannte Kleine Lotterien wird sogar erleichtert, sodass ich auch bei der nächsten Jungtierschau meines Kleintierzüchtervereins 20 Lose à 50 Cent kaufen kann, ohne in Zockerverdacht zu geraten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Gibt es da einen Esel zu ge- winnen?)

Nein, Tiere dürfen da nicht verlost werden.

Herr Kollege Rust, mit Nachdruck möchte ich hier Ihre pauschale Diffamierung von Spielhallen als „Spielhöllen“ zurückweisen. Wir haben viele gut geführte Spielhallen, und es ist wichtig, dass man Sucht auch kanalisiert

(Zuruf von der SPD: Haben Sie Aktien?)

und dass dies nicht in der Illegalität stattfindet. Wenn Sie die legalen und zugelassenen Spielhallen als „Spielhöllen“ diffamieren, dann ist das eigentlich unanständig.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Wider- spruch bei der SPD – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Jetzt aber! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Ganz schwaches Argu- ment!)

Dieses Gesetz regelt also Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Erlaubnissen. Herzstück ist die Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems, mit dem Spielsüchtige oder erkennbar spielsuchtgefährdete Personen wirksam von der Teilnahme an jedem unter Suchtgesichtspunkten besonders gefährlichen Spiel ausgeschlossen werden

sollen. Das gilt für Spielbanken, Sportwetten und Lotterien mit rascher Zeitfolge.

Mein Rat an uns alle: Kontrollieren Sie alle beim Betreten Ihrer Toto-Lotto-Annahmestelle zukünftig bitte Ihre Gesichtszüge. Unstete Blicke und fahrige Handbewegungen beim Ausfüllen des Tippzettels

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

könnten dazu führen, dass Sie ganz schnell einer Therapie nach der Methode Dr. Friedhelm Repnik zugeführt werden.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der SPD: Toller Witz!)

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist damit beendet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss, an den Finanzausschuss und – federführend – an den Innenausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 1 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation

Meine Damen und Herren, der jetzige Vorstand der LfK wurde vom Landtag am 23. Februar 2005 gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 des Landesmediengesetzes im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt gewählt.

Bei der heute anstehenden Wahl sind zwei stellvertretende Vorstandsmitglieder der LfK nachzuwählen. Ihre Amtsdauer erstreckt sich auf den Rest der sechsjährigen Amtszeit des derzeitigen Vorstands der LfK, die am 31. März 2011 endet.

Das Vorschlagsrecht für die beiden heute nachzuwählenden Personen steht der Fraktion der CDU zu, die dafür zwei Kandidatinnen benannt hat.

Auf Ihren Tischen finden Sie für diese Wahl einen grünen Stimmzettel mit einem entsprechenden Wahlvorschlag der Fraktion der CDU.

Die Wahl durch den Landtag bedarf der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder, sodass jede Kandidatin zu ihrer erfolgreichen Wahl mindestens 70 Stimmen erreichen muss.

Sie haben für jede Bewerberin jeweils eine Stimme. Wenn Sie die beiden vorgeschlagenen Personen wählen wollen, müssen Sie jede Kandidatin ankreuzen.

Bitte füllen Sie den grünen Stimmzettel nun aus und werfen Sie diesen in eine der von den Schriftführern bereitgehaltenen Wahlurnen.

(Wahlhandlung und Einsammeln der Stimmzettel)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und darf die Schriftführer bitten, das Ergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben.

Bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses fahren wir in der Tagesordnung fort.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Erwerbsarbeit von Frauen – Chancengleichheit umsetzen – Drucksache 14/999

b) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Arbeit und Soziales – Berufs- und Karrierechancen von Frauen in Baden-Württemberg nachhaltig verbessern – Drucksache 14/1443

c) Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des

Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Frauen im ländlichen Raum – Standortbestimmung und Zukunftschancen – Drucksache 14/1007 (geänderte Fassung)