Protocol of the Session on December 19, 2007

Herr Minister, würden Sie zur Kennt nis nehmen, dass die C-Klasse nicht in Zuffenhausen, sondern in Sindelfingen gebaut wird?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Beifall des Abg. Ingo Rust SPD – Abg. Volker Schebesta CDU: Nein! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Fahren Sie eine?)

Herr Staatsminister.

Ich bin sehr dankbar, dass die Kollegen von der SPD-Fraktion in Sachen Mercedes Bescheid wissen. Das ist ein gutes Zeichen und ein Bekenntnis zu diesem Land. Das begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Keine weiteren Fragen? – Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Wenn Sie jetzt noch gefragt hätten, wo ich meinen Wagen abgeholt habe, hätte ich gesagt: Ich musste nach Rastatt fahren.

Danke schön.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s U l r i c h S c k e r l G R Ü N E – H a l t u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u r B u n d e s b e t e i l i

g u n g b e i m S G B I I u n d b e i d e r G r u n d s i c h e r u n g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Aus welchen Gründen hat die Landesregierung am 30. November 2007 im Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Höhe der Bun- desbeteiligung an den Unterkunftskosten 2008 für ALG-II- Berechtigte) zugestimmt, nachdem sie im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats zwei Tage zuvor noch die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatte?

b) Wie will die Landesregierung bei den Verhandlungen über

die Höhe des Bundesanteils an den Kosten der Grundsicherung erreichen, dass die kommunale Mehrbelastung in Baden-Württemberg von geschätzt ca. 25 Millionen € infolge der Senkung der Bundesbeteiligung beim SGB II kompensiert wird?

Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Hillebrand das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Kollege Sckerl! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Sckerl wie folgt:

Zu a: Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, landläufig Hartz IV genannt, war eines der Ziele, dass der Bund die Kommunen um 2,5 Milliarden € entlastet, damit diese ihre kommunalen Aufgaben finanzieren können. Deshalb beteiligt er sich an den Unterkunftskosten, die im Übrigen die Kommunen tragen. Bislang bezuschusst der Bund diese Ausgaben bundesweit mit 4,3 Milliarden €.

Diesen Betrag hat er nun auf 3,9 Milliarden € abgesenkt. Der Bund verweist auf das geltende Recht, wonach sich die Bundesbeteiligung im SGB II an der Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften orientiert. Diese Zahl ist um 3,7 % gesunken.

Ebenso wie unsere Kommunen im Land waren wir aber dafür, dass sich der Bundesanteil an den tatsächlichen Unterkunftskosten ausrichtet. Nur diese geben die wahre Belastung der Kommunen wieder. Die Ausgaben sind nicht zurückgegangen, was vor allem an den stark gestiegenen Nebenkosten, z. B. den Heizkosten, aber auch an höheren Mieten und geänderter Rechtsprechung liegt.

Die Absenkung der Bundesbeteiligung hat das Land ebenso wie alle anderen Länder im Bundesrat kritisiert, weil hierdurch die versprochene Entlastungswirkung bei den Kommunen gefährdet wird. Wir hätten die bisherige Quote im Bund aber nur halten können, wenn das Gesetz geändert worden wäre. Lieber Herr Sckerl, diese Gesetzesänderung wäre auch für Baden-Württemberg nicht ganz risikolos gewesen.

Das Land hat aber immerhin bereits 2006 erreicht, dass seine Kommunen einen um vier Prozentpunkte höheren Bundesanteil an den jeweiligen Ausgaben für die Unterkunftskosten er

halten als die Kommunen der anderen Länder. Diese höhere Quote haben wir unseren Kommunen auch für 2008 gesichert.

Zu b darf ich ausführen: In welcher Höhe sich die Absenkung der Bundesquote auswirkt, hängt von der weiteren Entwicklung der Unterkunftskosten im SGB II ab. Es ist durchaus möglich, nein, es ist sogar ein Stück weit wahrscheinlich, dass die beschlossene Verlängerung des Arbeitslosengelds I, z. B. bei den über 58-Jährigen auf 24 Monate, zur Absenkung der Unterkunftskosten für die Kommunen beiträgt.

Der Bund hat aber im Gegenzug zugesagt, den Bundesanteil an den Kosten für die Grundsicherung im Alter zu erhöhen. Auch dieser Bundesanteil ist bislang umstritten. Außerdem wird dort von Fixbeträgen auf eine ebenfalls quotale Beteiligung umgestellt, was speziell den Kommunen in BadenWürttemberg wieder zusätzlich zugutekommt. Die Verhandlungen über die Quote der Bundesbeteiligung sollen im Januar 2008 zum Abschluss kommen.

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Sckerl.

Herr Staatssekretär, können Sie der Einschätzung zustimmen, dass die Kommunen am Ende in jedem Fall finanziell drauflegen werden, weil das – unabhängig davon, ob es künftig 15 oder 20 % Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit sein werden – in der Summe für die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise niemals der Betrag sein wird, der die Absenkung der Bundesbeteiligung bei den Unterkunftskosten nach SGB II auch nur annähernd kompensieren könnte?

Ich könnte Ihnen jetzt anhand einer Reihe von einigen Landkreisen – sowohl großer als auch kleiner Landkreise – Zahlen nennen. Ich sage es aber nicht. Ich glaube, dass das letztendlich doch ein Minusgeschäft für unsere Stadt- und Landkreise sein wird. Dazu hätte ich gern Ihre Meinung gehört.

Vielen Dank, lieber Kollege Sckerl. Ich habe fast mit dieser Nachfrage gerechnet.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ach!)

Ich kann Ihre Einschätzung insoweit nicht teilen. Sie gehen beim SGB II von Verlusten von 25 Millionen € aus. Der Betrag ist nicht gesichert; das ist eine Annahme, lieber Kollege Sckerl. Wir selbst in unserem Haus gehen von 22 bis 25 Millionen € aus.

Jetzt habe ich angesprochen, dass die Kosten für die Grundsicherung im Alter auf jeden Fall erhöht werden. Dazu gibt es eine Zusage der Bundesregierung in der sogenannten MerkelRunde. Das ist die Runde, in der die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zusammenkommt. Da gibt es ein Angebot seitens des Bundes. Dieses Angebot liegt bei 7 %. Dieses Angebot würde dazu führen, dass wir uns in der Gesamtbetrachtung um 7 Millionen € schlechter stellen würden.

Die Länder sind aber nicht zufrieden. In der Merkel-Runde ist vom Angebot einer Quote von 15 bis 20 % gesprochen worden. Wenn wir beispielsweise eine Quote, die mittendrin liegt,

etwa 17 %, zugrunde legen, dann würde das im Ergebnis bedeuten, dass Baden-Württemberg gegenüber dem bisherigen Festkostenzuschuss von 29,9 Millionen € zusätzlich mit 24,9 Millionen € rechnen könnte. Das heißt, das wäre also kein Verlustgeschäft, sondern es ginge mehr oder weniger null auf null auf.

Keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. I l k a N e u e n h a u s G R Ü N E – D o p i n g a n d e r U n i k l i n i k F r e i b u r g / O l y m p i a s t ü t z p u n k t

Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Hat die Landesregierung, wie das Bundesinnenministerium, die Förderung des Olympiastützpunkts wegen DopingErmittlungen gegen das sportmedizinische Institut der Uniklinik Freiburg, das mit dem Stützpunkt kooperiert, ebenfalls eingestellt, und, wenn nein, warum nicht?

b) Erhält der Olympiastützpunkt – respektive der Trägerver

ein des Olympiastützpunkts – weiterhin finanzielle Förderung aus Landesmitteln, und, wenn ja, in welcher Höhe?

(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Die Fragen sind schon eine Frechheit! Unglaublich!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Wacker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Frage vermischt mehrere Dinge. Daher sage ich zunächst zur Klarstellung Folgendes: Der Olympiastützpunkt FreiburgSchwarzwald kooperiert mit dem Universitätsklinikum Freiburg. Das Uniklinikum erbringt sportmedizinische Betreuungsleistungen für Bundeskaderathleten. Der OSP erstattet dem Klinikum auf Nachweis die Kosten dieser Leistungen. Das sind ca. 45 000 € im Jahr.

Das Bundesinnenministerium und das Landeskultusministerium gewähren dem Olympiastützpunkt Zuwendungen für verschiedene Zwecke im Rahmen seines jährlichen Wirtschaftsplans. Gefördert werden u. a. die sogenannten Betriebs- und Betreuungsausgaben des OSP, worunter auch die sportmedizinische Betreuung von Bundeskadern fällt.

Das Bundesinnenministerium hat den OSP am 5. November 2007 mit Blick auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen zwei ehemalige Beschäftigte des Uniklinikums gebeten, bis zu einer Klärung von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Uniklinikum abzusehen. Das BMI stellt aber nicht die Förderung des OSP ein. Sowohl der Bundes- als auch der Landeszuschuss an den OSP reduzieren sich jedoch in dem Umfang, in dem das Uniklinikum keine

bzw. reduzierte Betreuungsleistungen an den OSP erbringt. Genaue Zahlen hierzu können erst genannt werden, sobald der OSP im Frühjahr 2008 seinen Verwendungsnachweis für 2007 vorlegt.

Damit sage ich nochmals nachdrücklich und ausdrücklich: Bund und Land bewegen sich hier absolut im Gleichklang. Die Förderung des OSP Freiburg-Schwarzwald ist nicht eingestellt. Vielmehr ruht vorläufig die Kooperation zwischen OSP und Uniklinikum.