Bei einer anderen Sache, über die diskutiert worden ist, muss ich Ihnen zum Teil wirklich recht geben: Die Erbschaftsteuer trägt natürlich – in Anführungszeichen – nur 0,7 bis 0,8 % des Steueraufkommens und ist relativ schwierig zu erheben. Wenn wir das Geld anders erzielen könnten, dann könnten wir darüber diskutieren.
Aber 600 Millionen € – – Es sind auch 500 Millionen € genannt worden. Das ist sehr unterschiedlich; manchmal haben wir auch 600 Millionen €. Das hängt von Einzelfällen ab. In Baden-Württemberg gab es schon manchmal Einzelfälle von 100 Millionen € in einem Jahr. Deswegen schwanken die Einnahmen, die wir aus der Erbschaftsteuer erzielen, so stark. Ich will nur erklären, warum das Aufkommen so rauf- und runtergeht. Das ist in der Tat ein Problem.
Jetzt zum Thema Föderalismus. Wir, der Ministerpräsident und die ganze Landesregierung, vertreten wirklich die Ansicht, dass man Steuerautonomie geben sollte, und zwar auf möglichst vielen Gebieten.
Die Schwierigkeit ist, dass in allererster Linie die Empfängerländer im Finanzausgleich dagegen sind, soweit ich das in der Föderalismusreformdebatte sehe.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist schon klar! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Z. B. die FDP Nie- dersachsens!)
Das würde bedeuten, wenn es etwas bewirken soll, meine Damen und Herren, dass man es nicht nur auf die Landessteuern beschränken darf. Da muss ich ganz offen meine Meinung sagen. Es muss dann auch bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer möglich sein.
Man kann darüber reden, aber eines ist auch klar: Der Länderfinanzausgleich ist, wie er ist. Ich kann zwar sagen: „Er ist nicht in Ordnung, er passt uns nicht“, aber er ist, wie er ist. Beim Länderfinanzausgleich müsste man eine Regelung treffen, wie wir sie heute beim kommunalen Finanzausgleich haben. Beim kommunalen Finanzausgleich wird, wenn eine Gemeinde Gewerbesteuer erhebt, immer der Hebesatz 290 angesetzt. Wenn die Gemeinde einen Hebesatz von 400 erhebt, dann gehört der Gemeinde alles, was sie rechnerisch zwischen 290 und 400 hat.
Wenn eine Gemeinde weniger erhebt, z. B. einen Hebesatz von 250 erhebt – – So etwas gibt es sogar ganz in der Nähe meines Wahlkreises.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Dann muss sie selber bezahlen! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ist das unvernünftig?)
Diese Stadt hat hohe Steuereinnahmen. Das kann man sagen, weil es in der Zeitung stand und weil sie ihren Haushalt veröffentlicht. Das hat nichts mit Steuerrecht zu tun. Diese kleine Gemeinde hat so hohe Steuereinnahmen, dass sie trotz dieses niedrigen Steuersatzes – – Die Stadt muss tatsächlich aus einem höheren Aufkommen, als ihr zufließt, die Abgaben an das Land zahlen. So wäre es hier natürlich auch, wie es schon einige Male gesagt worden ist. Es ist trotzdem nicht ausgeschlossen, aber ich glaube, nur so wird es funktionieren.
Ich darf noch zwei Dinge aus meiner Sicht dazu sagen. Es wird gesagt, die Baden-Württemberger seien stärker betroffen. Gut, wenn jemand mehr vererbt, ist er eben stärker betroffen.
Aber eines scheint mir doch logisch zu sein: Das wäre eventuell eine Variation der Freibeträge beim eigengenutzten Haus. Denn es ist wirklich so: Wenn Sie ein Haus erben und es selbst nutzen, dann ist es in Baden-Württemberg in der Regel teu rer.
Wenn Sie fünf große Immobilien erben, die teurer sind, dann sind Sie eben reicher. So einfach ist das. Beim eigengenutzten Haus dagegen kann man darüber reden. Wir werden die Überlegung hinsichtlich des Freibetrags beim eigengenutzten Haus für Baden-Württemberg weiterverfolgen. Allerdings würde das Land dann den Verlust zu tragen haben. Denn in den Finanzausgleich geht nach wie vor der höhere Wert ein. Immer
hin, darüber kann man reden. Wir haben auch den Antrag eingebracht, der noch nicht durchsetzbar war, eventuell für Eheleute die Steuer ganz wegfallen zu lassen – also nur für Ehepartner.
Herr Finanzminister, Sie haben gesagt: Wer mehr vererbt, ist reicher. Sehen Sie denn das Problem beim Vererben nicht, dass die Substanz besteuert wird?
Das Problem ist doch, dass Kapital vererbt wird und dann die Substanz besteuert wird. Niemand hat etwas dagegen, wenn Erträge besteuert werden. Aber wenn die Substanz besteuert wird, dann ist das doch ein immenses Problem.
Zunächst einmal gab es gerade bei den superliberalen Amerikanern im letzten Jahrhundert Milliardäre, die ganz anders dachten. Das muss ich als Erstes einmal sagen. Man darf nicht jede Forderung nach sozialer Gerechtigkeit als Neid diffamieren.
(Lachen bei der SPD und den Grünen – Abg. Wolf- gang Drexler SPD: Sie können es ertragen! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das war keine Antwort auf meine Frage!)
Das Zweite, was Sie angesprochen haben, ist richtig: Das ist eine Substanzbesteuerung. Aber dort, wo die Substanz das Gemeinwohl fördert, hat man deswegen – insbesondere beim Unternehmensvermögen – eine Ausnahme gemacht.
Ich glaube, dass unser Steuersystem – das hat schon einmal jemand vor ein paar Wochen hier im Plenum gesagt; ich weiß nicht mehr, wer es war – in Zukunft viel stärker auf eine Substanzbesteuerung hinauslaufen wird, weil die anderen Faktoren zu volatil sind. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern können, wie hoch z. B. die Grundsteuer in Kanada war
Ein letzter Satz noch. Wir haben allerdings eine Steuerquote von 22 %, die im internationalen Maßstab in der Mitte liegt oder sogar als gering eingestuft wird. Das müssen wir auch sehen.
Zweitens werden wir nachher über den Nachtragshaushalt diskutieren. Ich bin dafür, dass die Steuern unter zwei Bedingungen gesenkt werden: dass wir erstens unsere Aufgaben erfüllen und dass wir zweitens keine weiteren Schulden machen. Das sind die Bedingungen.
(Beifall bei der CDU, der SPD und den Grünen – Zu- ruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Zurufe von der SPD)