Unser Steuersatz ist im Vergleich niedrig. Wenn wir beispielsweise den Steuersatz von den Niederlanden zugrunde legen würden, kämen wir auf ein Steueraufkommen von 8 Milliarden statt 4 Milliarden €, und Baden-Württemberg bekäme nicht 500 Millionen €, sondern 1 Milliarde € aus der Erbschaftsteuer. Deshalb müssen wir schon einmal darüber reden, woher nach Ihrer Auffassung die 4 Milliarden €, die beim Wegfall dieser Steuerart verloren gingen, kommen sollen. Sie müssten dann ja eine andere Steuerart einführen.
Das ist eine Art von Landtagsdebatte, wie ich sie hasse: Schauveranstaltungen – man wolle angeblich die Interessen BadenWürttembergs vertreten –,
(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Wer verwaltet das Erbe der SPD? Drexler! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was willst du da ver- erben?)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Vorschlag, diejenigen Steuern, deren Ertrag ohnehin den Ländern zusteht, in den Zuständigkeitsbereich der Länder zu übertragen, halten wir grundsätzlich für sinnvoll.
Wir halten das für eine sinnvolle Möglichkeit eines Gestaltungsföderalismus. Ich halte es im Kern für richtig, diesen Schritt zu gehen und den Ländern neben eigenen Hebesatzrechten auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer – was hauptsächlich diskutiert wird – auch die Zuständigkeit für Steuern wie die Erbschaftsteuer zu übertragen. So weit bin ich d’accord mit der FDP.
und man solle sie deswegen abschaffen. Ihr Kollege Wetzel hat hier ins gleiche Horn gestoßen und für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer plädiert. Er hat kritisiert, dass dies eine hoch bürokratische Steuer sei, bei der der größte Teil des Ertrags für die Erhebung anfalle. Dann hat er noch die Drohku
Die FDP schlägt also vor, die Zuständigkeit für eine Steuer, die sie für eine „Neidsteuer“, für überflüssig, bürokratisch und wirtschaftsschädlich hält, auf die Länder zu übertragen.
(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD – Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ja, der ist genial!)
(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und Abgeord- neten der SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Nein, das ist sehr logisch!)
(Heiterkeit bei den Grünen und der SPD sowie Ab- geordneten der CDU – Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)
Ihr seid der Wirrkopf, Metzger ist der Querkopf. Wirrkopf plus Querkopf gibt aber noch keinen klaren Kopf.
(Heiterkeit – Beifall bei den Grünen und Abgeordne- ten der SPD – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Da spricht der Generalsekretär der Grünen! – Unruhe)
Gern sind wir für die Übertragung der Zuständigkeit für die Erbschaftsteuer auf die Länder. Wir sind auch in der Tat der Meinung, dass man den Steuersatz verdoppeln soll.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Verdoppeln? – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Ist das Wahlhilfe für uns?)
Der Kollege Drexler hat schon dargestellt: Es wird eine große Erbengeneration geben. Es werden riesige Vermögen vererbt. Von diesen riesigen Summen – Herr Kollege Drexler hat 180 Milliarden € genannt – schöpfen wir gerade einmal 4 Milliarden ab.
Wenn es eine Steuer gibt, die dem Prinzip, Leistung zu besteuern, entspricht, dann ist das die Erbschaftsteuer.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Theresia Bauer GRÜNE: So ist es! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist die Leistung derer, die etwas zusammengehalten haben!)
Jetzt muss man doch fragen: Ist es nicht ein seltsames Verständnis von Gerechtigkeit, wenn jemand, der eine Immobilie geschenkt bekommt, gar nichts zahlen muss, demjenigen jedoch, der diese kauft, der Staat eine Steuer in Höhe von 3,5 % draufschlägt? Wo liegt denn da die Gerechtigkeit?
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Weil es sich da um Betriebe handelt, die das geschenkt bekommen! – Weitere Zurufe von der FDP/DVP)
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Weil in den Fami- lien meistens gemeinsame Leistungen abgebildet werden, wenn etwas zu vererben ist!)
Unser Vorschlag ist also, dass dieser Sockelbetrag von jedem bezahlt werden muss. Das kann sich jeder leisten, der eine Erbschaft antritt. Dann können darüber hinaus auch Freibeträge festgesetzt werden.
Lassen Sie uns zum Zweiten nun zu den Betrieben kommen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt vor, dass man bestimmte Einkommensarten nicht unterschiedlich besteuern darf.