Protocol of the Session on November 28, 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dieser Entwurf eine gute Grundlage ist. Aus der Sicht BadenWürttembergs hätte es in einigen Bereichen sicherlich andere Regelungen geben können, aber im Großen und Ganzen können wir mit diesem Entwurf zufrieden sein. Deswegen unterstützen wir die Vorstellungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht hat.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Gut geredet!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Drexler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wetzel, Sie haben sowohl im Hinblick auf die Föderalismuskommission als auch auf die Erbschaftsteuer nach meiner Auffassung ziemlich wirre Dinge erzählt.

(Beifall bei der SPD)

Zum einen ist die Erbschaftsteuer eine Bundessteuer, die den Ländern zugute kommt. In der Föderalismuskommission denken wir gerade über Folgendes nach: Wenn alle Bundesländer eine Nullneuverschuldung haben, müssen wir uns Gedanken über eine Schuldenbremse machen. Wenn ein solches Instrument eingeführt ist, können die Parlamente im Grunde genommen nicht mehr alles über Kreditaufnahme regeln. Dann müssen wir über eine Altschuldenregelung nachdenken –

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das ist das Er- be!)

die betragen immerhin insgesamt 2 Billionen €.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist das Nega- tiverbe! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das ist das Erbe der Staatsverschuldung, Herr Kollege!)

Ich komme schon noch zum Thema. Hören Sie doch einmal zu, dann merken Sie, was für Bolzen Sie, Herr Kollege Dr. Wetzel, vorhin gedreht haben.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme nun zu der Frage, ob wir den Länderparlamenten und den Ländern bei einem anderen Thema mehr Rechte ge

ben können, nämlich bei Zuschlagsrechten bei der Einkommensteuer

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das wollen wir!)

und bei länderspezifischen Steuern: Erbschaft-, Kfz- oder Vermögensteuer usw. Damit sind wir bei Ihrem Thema, dem Föderalismus.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Endlich!)

Wenn wir es hinbekämen, dass die Erträge aus der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen,

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Skandal!)

hieße das natürlich nicht, dass dieser Betrag im Länderfinanzausgleich keine Rolle mehr spielt.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Wieso?)

Denn das werden wir nicht schaffen.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Wieso denn nicht?)

Dafür bekommen Sie überhaupt keine Mehrheit, weil da kein Land zustimmen wird.

(Unruhe bei der FDP/DVP)

Jetzt hören Sie doch einmal zu! – Diese Ländersteuern werden alle beim Länderfinanzausgleich eingerechnet. Wenn Sie verlangen, die sollten aus dem Länderfinanzausgleich herausgenommen werden,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das genau ist der Punkt!)

dann gibt es keine Föderalismuskommission II mehr. So ist das.

(Beifall bei der SPD – Abg. Michael Theurer FDP/ DVP: Das bringt ja nichts! – Zuruf der Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP)

Worum geht es? Wir kämpfen dafür, dass die Länder diese Ländersteuer „finanzausgleichsneutral“ – so heißt dieses schöne Wort – erhalten, wie bei der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird mit einem Prozentsatz von 3,5 angerechnet. Wenn ein Bundesland nun sagt: „Wir wollen den Grundstücksverkehr nicht mit 3,5 % belasten, sondern nur mit 3 %“, dann muss dieses Bundesland den fehlenden halben Prozentpunkt aus anderen Steuerarten in den Länderfinanzausgleich einzahlen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sauerei! – Abg. Mi- chael Theurer FDP/DVP: Skandal!)

So ist das schon jetzt. Lesen Sie das einmal nach.

(Zurufe von der FDP/DVP, u. a. des Abg. Hagen Kluck)

Wenn man mit mehr als 3,5 % besteuern möchte, fließt der Betrag, der zusätzlich eingeht, zu 100 % in die Landeskasse. Eine solche Regelung werden Sie bei allen anderen Ländersteuern nicht bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Verteidigen Sie das?)

So ist das. Es wäre schön, wenn es anders wäre, aber die von CDU und FDP/DVP getragene Landesregierung hat vor zwei oder drei Jahren dem neuen Länderfinanzausgleich zugestimmt.

(Unruhe)

Es wird nicht anders gehen. Das kann Ihnen jeder sagen, der in der Föderalismuskommission sitzt, auch die Vertreter der FDP.

Zweitens: Wenden wir uns jetzt einmal der Erbschaftsteuer zu. Wenn sie bundesweit einen Betrag von 4 Milliarden € ergibt, erhalten wir davon rund 13 %; das sind etwa 520 Millionen € jährlich. Sie haben kein Wort darüber gesagt, woher das Geld sonst kommen soll. Wenn wir jetzt 520 Millionen € weniger hätten, wenn Ihr Vorschlag Realität würde, dann brauchten wir über Kinderbetreuung und andere Aufgaben gar nicht zu reden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Heiderose Berroth und Hagen Kluck FDP/DVP – Gegenruf von der SPD: Ihr hattet 16 Jahre Zeit, das zu ändern!)

Wo ist denn Ihr Gegenvorschlag zur Finanzierung?

Wie Herr Kollege Scheffold vorhin schon sagte, ist BadenWürttemberg bei der Erbschaftsteuer erfolgreich. Wenn Sie für die Erbschaftsteuer eintreten – das tun Sie ja gar nicht –, dann ist die Höhe der Freibeträge doch die wichtigste Frage.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ja!)

Wir haben durchgesetzt, dass endlich auch Einfamilienhäuser in den Freibeträgen enthalten sind, deren Wert in BadenWürttemberg häufig zwischen 300 000 und 500 000 € liegt. Baden-Württemberg ist bei dieser Reform überhaupt nicht benachteiligt. Das normale Einfamilienhaus ist im Freibetrag enthalten, Herr Kollege Wetzel.

(Beifall bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Mit welchem Wert?)

Mit welchem Wert? 500 000 € sind für die Ehegatten steuerfrei, und 400 000 € sind für die Kinder steuerfrei. Worin soll denn da eine Benachteiligung liegen?

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Jetzt kommen wir zum nächsten Punkt: Gegenwärtig werden 180 Milliarden € pro Jahr vererbt. 180 Milliarden € pro Jahr!

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Alles schon ein- mal versteuert!)

Natürlich. – Die Erben bekommen das leistungslos. Das sollte man bedenken, wenn man von „Leistungsgesellschaft“ spricht.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das stimmt nicht!)