Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dieser Entwurf eine gute Grundlage ist. Aus der Sicht BadenWürttembergs hätte es in einigen Bereichen sicherlich andere Regelungen geben können, aber im Großen und Ganzen können wir mit diesem Entwurf zufrieden sein. Deswegen unterstützen wir die Vorstellungen, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wetzel, Sie haben sowohl im Hinblick auf die Föderalismuskommission als auch auf die Erbschaftsteuer nach meiner Auffassung ziemlich wirre Dinge erzählt.
Zum einen ist die Erbschaftsteuer eine Bundessteuer, die den Ländern zugute kommt. In der Föderalismuskommission denken wir gerade über Folgendes nach: Wenn alle Bundesländer eine Nullneuverschuldung haben, müssen wir uns Gedanken über eine Schuldenbremse machen. Wenn ein solches Instrument eingeführt ist, können die Parlamente im Grunde genommen nicht mehr alles über Kreditaufnahme regeln. Dann müssen wir über eine Altschuldenregelung nachdenken –
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist das Nega- tiverbe! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das ist das Erbe der Staatsverschuldung, Herr Kollege!)
Ich komme schon noch zum Thema. Hören Sie doch einmal zu, dann merken Sie, was für Bolzen Sie, Herr Kollege Dr. Wetzel, vorhin gedreht haben.
Ich komme nun zu der Frage, ob wir den Länderparlamenten und den Ländern bei einem anderen Thema mehr Rechte ge
und bei länderspezifischen Steuern: Erbschaft-, Kfz- oder Vermögensteuer usw. Damit sind wir bei Ihrem Thema, dem Föderalismus.
Jetzt hören Sie doch einmal zu! – Diese Ländersteuern werden alle beim Länderfinanzausgleich eingerechnet. Wenn Sie verlangen, die sollten aus dem Länderfinanzausgleich herausgenommen werden,
(Beifall bei der SPD – Abg. Michael Theurer FDP/ DVP: Das bringt ja nichts! – Zuruf der Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP)
Worum geht es? Wir kämpfen dafür, dass die Länder diese Ländersteuer „finanzausgleichsneutral“ – so heißt dieses schöne Wort – erhalten, wie bei der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird mit einem Prozentsatz von 3,5 angerechnet. Wenn ein Bundesland nun sagt: „Wir wollen den Grundstücksverkehr nicht mit 3,5 % belasten, sondern nur mit 3 %“, dann muss dieses Bundesland den fehlenden halben Prozentpunkt aus anderen Steuerarten in den Länderfinanzausgleich einzahlen.
Wenn man mit mehr als 3,5 % besteuern möchte, fließt der Betrag, der zusätzlich eingeht, zu 100 % in die Landeskasse. Eine solche Regelung werden Sie bei allen anderen Ländersteuern nicht bekommen.
So ist das. Es wäre schön, wenn es anders wäre, aber die von CDU und FDP/DVP getragene Landesregierung hat vor zwei oder drei Jahren dem neuen Länderfinanzausgleich zugestimmt.
Es wird nicht anders gehen. Das kann Ihnen jeder sagen, der in der Föderalismuskommission sitzt, auch die Vertreter der FDP.
Zweitens: Wenden wir uns jetzt einmal der Erbschaftsteuer zu. Wenn sie bundesweit einen Betrag von 4 Milliarden € ergibt, erhalten wir davon rund 13 %; das sind etwa 520 Millionen € jährlich. Sie haben kein Wort darüber gesagt, woher das Geld sonst kommen soll. Wenn wir jetzt 520 Millionen € weniger hätten, wenn Ihr Vorschlag Realität würde, dann brauchten wir über Kinderbetreuung und andere Aufgaben gar nicht zu reden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Heiderose Berroth und Hagen Kluck FDP/DVP – Gegenruf von der SPD: Ihr hattet 16 Jahre Zeit, das zu ändern!)
Wie Herr Kollege Scheffold vorhin schon sagte, ist BadenWürttemberg bei der Erbschaftsteuer erfolgreich. Wenn Sie für die Erbschaftsteuer eintreten – das tun Sie ja gar nicht –, dann ist die Höhe der Freibeträge doch die wichtigste Frage.
Wir haben durchgesetzt, dass endlich auch Einfamilienhäuser in den Freibeträgen enthalten sind, deren Wert in BadenWürttemberg häufig zwischen 300 000 und 500 000 € liegt. Baden-Württemberg ist bei dieser Reform überhaupt nicht benachteiligt. Das normale Einfamilienhaus ist im Freibetrag enthalten, Herr Kollege Wetzel.
Mit welchem Wert? 500 000 € sind für die Ehegatten steuerfrei, und 400 000 € sind für die Kinder steuerfrei. Worin soll denn da eine Benachteiligung liegen?
Jetzt kommen wir zum nächsten Punkt: Gegenwärtig werden 180 Milliarden € pro Jahr vererbt. 180 Milliarden € pro Jahr!
Natürlich. – Die Erben bekommen das leistungslos. Das sollte man bedenken, wenn man von „Leistungsgesellschaft“ spricht.