Protocol of the Session on November 8, 2007

Fazit für die Fraktion der FDP/DVP: Wir begrüßen die Richtung, die jetzt auf Regierungsebene in der Europäischen Uni

on eingeschlagen wurde. Wir möchten an dieser Stelle ein klares Bekenntnis der Landesregierung und des Landtags zur kommunalen Selbstverwaltung abgeben. Wir sind für ein Europa der Vielfalt, das die Tradition der kommunalen Daseinsvorsorge wahrt. Wir sind der Meinung, dass wir im Landtag von Baden-Württemberg die Interessen unserer Kommunen und unserer privatwirtschaftlichen Unternehmen selbst abwägen können und dafür keine europäische Regelung brauchen. In diesem Sinne werden wir die Landesregierung weiterhin konstruktiv bei ihren Bemührungen begleiten, dieses Ziel umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Günther- Martin Pauli und Peter Straub CDU)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Stächele.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin immer wieder dankbar, wenn man diesen europapolitischen Grundkonsens, der ja wohl besteht, erkennen kann. Trotzdem ist es, gerade wenn man in der Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge genau hinhört, natürlich richtig und wichtig, dass gewisse unterschiedliche Schattierungen zutage treten. Denn die Grundfrage „Wie viel Staat soll es denn sein?“ ist im Zusammenhang mit dem Staat genauso zu behandeln wie im Zusammenhang mit den Kommunen. Es gibt da also schon ein paar Unterschiede zwischen Hofelich einerseits und Theurer andererseits. In der Mitte sind dann Sckerl und mein Kollege von der CDU.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Ob Sckerl in der Mitte ist, das wissen wir nicht!)

Aber gerade dann, wenn man sich mit Europapolitik beschäftigt, weiß man, dass diese Auseinandersetzung auf der europäischen Ebene auf der Tagesordnung bleibt. Denn in der Tat – das haben wir ja beim Vorgefecht zu diesem europäischen Vertrag gemerkt – gibt es in der Frage, was Regionales und was Kommunales sein soll und sein muss, unter den 27 Mitgliedsstaaten der EU unterschiedliche Auffassungen.

Deswegen kann man zunächst einmal sagen: In der Positionierung der Länder haben wir schnell gemerkt: Das ganz Wichtige dieses guten Vertrags, der jetzt zustande kam, ist, dass man festzurrt: Subsidiarität muss gelten, und die Subsidiaritätsprüfung muss gelten. Es ist das A und O für uns, für die Regionen und die Kommunen, dass zunächst einmal geprüft wird, was überhaupt auf die europäische Ebene übertragen und was besser auf einer unteren Ebene erledigt werden soll. Erwin Teufel ist zu Recht genannt worden. Für mich ist im Grunde der erste ganz große Erfolg, dass dies jetzt in allen 27 Mitgliedsstaaten Gemeingut geworden ist.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Sehr gut!)

Denn wir haben eine interessante Entwicklung – deswegen sind unsere internationalen Beziehungen in Europa für die Bewusstseinsbildung so wichtig – etwa in den osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Sie sind einerseits streng darauf bedacht, dass Subsidiarität Wirklichkeit bleibt. Denn sie sagen: „Wir haben so lange auf das Ostregime, auf das Kommando Mos

kaus hören müssen, dass wir jetzt ein eigener Staat sein wollen.“ Das spricht für Subsidiarität. Andererseits werden Sie etwa bei Abstimmungen oder in Gesprächen wieder merken, dass diese Staaten sehr schnell geneigt sind, zu sagen: Es ist vielleicht doch ganz gut, wenn es in Brüssel geregelt wird, um unseren eigenen Leuten Dampf zu machen.

In Sachen Subsidiarität ist also ein Erfolg festzustellen: Sie ist festgeschrieben. Aber es wird weiterhin einer Überzeugungsarbeit bedürfen, dass man Subsidiarität in den 27 Mitgliedsstaaten insgesamt zur Anwendung bringt oder, besser noch, vor der Verabschiedung zur Überprüfung bringt.

Wir sind gegenwärtig auch dabei, Netzwerke aufzubauen. Ich kann dem Europausschuss des Landtags empfehlen – ich weiß, man ist da dabei –, hierfür immer wieder zu werben. Regionale Selbstständigkeit und kommunale Selbstverwaltung sind auf der weiten Fläche Europas eben nicht so zu Hause wie bei uns.

Ganz wichtig ist auch, dass man sich neben dem Regionalen und dem Kommunalen auch zur Daseinsvorsorge bekennt. Vom Kollegen Pauli oder vom Kollegen Sckerl ist die Geschichte mit dem Dokument Nr. 9 erwähnt worden. Ich habe mich gefreut, dass Sie immer wieder gesagt haben: Trotz aller Euphorie sollte man kritisch bleiben. Eines lernt man im Umgang mit der europäischen Ebene, mit Brüssel: Trotz aller löblichen Worte – es ist oft lyrisch, was da zu Papier gebracht wird – bedarf es jeden Tag immer wieder der hellwachen, kritischen Kontrolle.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Dr. Christoph Palmer CDU)

Ich habe ein paar Mal durchgelesen, was in dem Vertrag steht. Natürlich wird gesagt: „Wir erkennen an, wir geben im Grunde auch frei, was gemeinnützig, sozial Daseinsvorsorge bedeutet.“ Aber auf der anderen Seite kann natürlich, etwa bei der allgemeinen Daseinsvorsorge, zum Teil schon wieder eine Rahmengesetzgebung vorgegeben werden. Der Weg wurde erfolgreich eingeschlagen, aber er muss weiterbeschritten werden. Das ist gar keine Frage.

Ich stelle mir vor, dass wir jetzt einfach einmal zur Anwendung kommen. Kollege Hofelich, wenn dieses Dokument für den 13. November angekündigt ist, können wir es am 8. November eben noch nicht diskutieren. Ich meine, das ist durchaus schlüssig und nachvollziehbar.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD zu Abg. Peter Ho- felich SPD: Einverstanden, oder? – Abg. Peter Hofe- lich SPD: Einverstanden! Ich wollte nur darauf hin- weisen, dass am 13. etwas passiert!)

Für den 13. ist es angekündigt. Es ist eine wichtige Ergänzung zu dem, was unter dem Dokument Nr. 9 veröffentlicht ist. Denn dort wird es möglicherweise ans Eingemachte gehen und wird über die Frage diskutiert werden: Was verstehen wir wirklich darunter?

Klar ist, dass die Diskussion immer wieder unter dem Aspekt geführt werden muss, was denn eigentlich der Europäische Binnenmarkt ist. Ich kann nicht auf der einen Seite als Exporteur diesem Markt alle Freiheiten abverlangen – möglichst mit dem Ziel einer Vereinheitlichung – und immer dann auf die

Finger klopfen, wenn irgendwo Subventionen oder Beihilfen getätigt werden, in dem Moment jedoch, in dem ich mein eigenes Gärtchen pflegen möchte, alle Lücken schließen wollen. Insofern wurde das richtig angesprochen. Das ist eine Geschichte, die man in ihrer Ambivalenz wahrnehmen muss. Aber ich denke, das ist uns relativ gut gelungen.

Ich habe den Eindruck, dass dieser neue Vertrag neben all den anderen Belangen, die jetzt geregelt sind – Zuständigkeitsfragen, Mehrheitsentscheidung, Transparenz, Mitglieder des Europäischen Parlaments –, einen echten Vorteil für die regionale und kommunale Selbstverwaltung und folglich auch für das bedeutet, was wir in Deutschland unter Daseinsvorsorge verstehen – und das ist gut so.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Die Große Anfrage der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1121, ist durch die Besprechung erledigt. – Das ist der Fall.

Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1510, kann als reiner Berichtsantrag verstanden werden und ist damit ebenfalls erledigt. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 16. September 2007 – Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG); hier: Bericht der Landesregierung nach Artikel 179 Abs. 1 VRG – Drucksachen 14/1740, 14/1873

Berichterstatter: Abg. Hans Heinz

Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.

Für die Landesregierung darf ich Herrn Innenminister Rech das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Plenarsitzung am 25. Juli 2007 hatten wir zuletzt Gelegenheit, ausführlich über die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform zu diskutieren. Zwischenzeitlich sind Ihnen die schriftlichen Berichte der 44 Stadt- und Landkreise zur Umsetzung der Reform, die zum 30. Juni 2007 vorgelegt wurden, zugegangen. Die Berichte und vor allem die dazu vorgelegte Zusammenfassung sind für den Landtag, wie ich meine, eine gute Informationsgrundlage zur Beratung der Weiterentwicklung der Reform.

Die Regierungsfraktionen haben dazu bereits erste Grundsatzentscheidungen getroffen. Ich will auf die einzelnen Punkte nur ganz kurz zusammenfassend eingehen.

Schulaufsicht: Die Schulverwaltung soll auf der unteren Ebene aus den Landratsämtern herausgelöst und in 16 bis 20 staatlichen Schulämtern neu aufgestellt werden. Es hat sich ge

zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass bei einer Struktur auf der Landkreisebene das einzelne Amt zu klein ist,

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Ach nein!)

also zu wenig Personal zur effektiven Erledigung seiner umfangreichen Aufgaben hat.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Sollen wir jetzt klatschen?)

Schulverwaltung, wie wir sie verstehen, braucht eine starke Beratung. Dazu sind die kleinen Einheiten nicht groß genug.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Konnte man das nicht wissen? – Gegenruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Kein Kommentar!)

Durch die Konzentration auf deutlich weniger Standorte werden beispielsweise auch Vertretungen erleichtert und wird Spezialwissen breiter nutzbar gemacht.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Straßenbau, Forst!)

Die Aufgaben der Flurbereinigung bleiben bei den Landrats ämtern. Ziel ist jedoch auch in diesem Bereich eine Bündelung von Wissen, von Know-how und Ressourcen. Deshalb sollen landesweit 16 bis 20 gemeinsame Dienststellen auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen nach § 13 a des Landesverwaltungsgesetzes geschaffen werden.

In der Flurbereinigung hat sich die Struktur von Grundteams bei den Landratsämtern und Poolteams bei den Regierungspräsidien als zu verwaltungsaufwendig erwiesen. Deshalb sollen diese aufgelöst und die Beschäftigten der Poolteams ohne Wechsel des Dienstherrn zu den Landratsämtern abgeordnet und dann bedarfsgerecht auf die neuen gemeinsamen Dienststellen verteilt werden.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Übersichtlich!)

Die Vermessungsaufgaben bleiben unverändert bei den Landratsämtern. Sie sind auch künftig zuständig.

Beim Forst gilt Folgendes: Die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise bleiben untere Forstbehörden. Auch das Einheitsforstamt bleibt bestehen.

Der Staatswald soll künftig in Form eines fiskalischen Landesbetriebs nach § 26 der Landeshaushaltsordnung noch effektiver bewirtschaftet werden. Dies geschieht innerhalb der bestehenden Organisationsstruktur und ohne Änderungen beim Finanzausgleich.

Auch bei der Versorgungsverwaltung und der Gewerbeaufsicht wird es auf kommunaler Ebene keine strukturellen Veränderungen geben. Allerdings regt das Land an, dass die zuständigen Behörden Kooperationen nach § 13 a des Landesverwaltungsgesetzes – ich habe es vorhin schon erwähnt – vereinbaren, sodass vor allem die Erbringung der Effizienzrendite erleichtert wird.