Protocol of the Session on October 11, 2007

Dazu gehört auch gerade exemplarisch dieser Fall. Wir führen über 500 Projekte der kommunalen Kriminalprävention durch.

(Abg. Stefan Mappus CDU: Unser Ströbele heißt Sckerl!)

Die Bürger hätten doch kein Verständnis, wenn wir sagten: In diesem Verfahren treten wir dann auf den Plan, wenn es geknallt hat. Das ist nicht die Auffassung von Sicherheitsarchitektur. In diesen gravierenden Fällen sind wir deshalb dringend darauf angewiesen, frühzeitig eine möglichst breite Erkenntnisbasis zu haben, damit wir rechtzeitig dazwischengehen können, sodass Anschläge erst gar nicht passieren. Hier ist es vorbildlich gelungen. Aber ich sage Ihnen: Ein bisschen Glück haben wir auch gehabt.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das braucht man immer! – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte unter Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare Wärme-Gesetz – EWärmeG) – Drucksache 14/1781

Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion stattfindet.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Umweltministerin Tanja Gönner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute hier im Landtag von Baden-Württemberg über das bundesweit erste Klimaschutzgesetz beraten, das sich mit dem verbindlichen Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung befasst. Dies verdeutlicht, dass die Landesregierung den Klimaschutz als eine der zentralen politischen Herausforderungen sieht.

Gerade wenn wir den globalen Temperaturanstieg auf zwei Grad beschränken wollen – da sind sich alle Parteien hier in diesem Hause einig –, muss jeder von uns – ich sage: jeder

von uns – seinen Beitrag dazu leisten. Wir können uns gerade nicht darauf zurückziehen, dass das Verhalten des Einzelnen global gesehen immer nur ein kleiner Baustein sein kann, denn erst die Anzahl der vielen kleinen Bausteine führt zu einem großen Bauwerk, und deswegen ist es notwendig, hier auch entsprechend voranzugehen. Daher sind in allen Lebensbereichen Maßnahmen und Anstrengungen erforderlich, um den Energieverbrauch so zu organisieren, dass der Klimawandel gestoppt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich der erneuerbaren Energien ist deren Ausbau im Wärmesektor ein wenig erschlossenes Handlungsfeld. Während der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch bundesweit und, nach den neuen Zahlen, im Übrigen auch landesweit bei 12 % liegt, beträgt ihr Anteil am gesamten End energieverbrauch für Wärme lediglich die Hälfte, nämlich 6 %. Das geschätzte Wärmegesamtpotenzial der erneuerbaren Energien liegt bundesweit bei ca. 90 % des heutigen Bedarfs. Diese Zahlen zeigen, dass der Wärmemarkt der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energien ist.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Er steht schwer auf!)

Um diesem Riesen nun auf die Beine zu helfen – das ist manchmal notwendig –, haben wir uns entschlossen, eine Nutzungspflicht im Wohngebäudebereich durch Gesetz einzuführen. Wir haben die Alternativen erwogen. Insbesondere der Förderung privaten Engagements stehen wir – wie auch unser Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“, das wir bereits im Vorfeld gestartet haben, zeigt – positiv gegenüber. Förderangebote auf Landes- und Bundesebene allein reichen jedoch nicht aus. Wir haben hier seit vielen Jahren Förderprogramme und müssen feststellen, dass sie nicht ausreichen, um den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz zu erreichen.

Wir leisten in Baden-Württemberg mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf Pionierarbeit und gehen mit gutem Beispiel voran.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Dieter Ehret FDP/DVP und Thomas Knapp SPD – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Jawohl! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Bravo!)

Ich darf an dieser Stelle die Bundeskanzlerin zitieren, die den Gesetzentwurf am 11. Juli dieses Jahres in Ludwigsburg als einen Meilenstein bezeichnet hat, von dem sie glaube, dass andere Länder nachziehen werden. Zur Vorlage des Kollegen Gabriel werde ich später noch kommen, weil natürlich die Frage ist, wie wir damit umgehen.

Dass wir diesen Meilenstein hinbekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist deswegen möglich geworden, weil sich die Regierungsfraktionen für dieses Vorhaben von Anfang an stark gemacht haben. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDU-Fraktion für die Initiative für dieses Gesetz, und ich bedanke mich auch bei der FDP/DVP-Fraktion für die konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens und auch für die Begleitung schon von Anfang an im Rahmen von Eckpunkten. Herzlichen Dank! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, diesen Weg zu gehen.

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Wir haben die Eckpunkte, die wir im März dieses Jahres vorgelegt haben, in Gesetzesform gegossen, sodass am 10. Juli der erste Entwurf zur Anhörung freigegeben werden konnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir wussten, dass wir Neuland betreten, haben wir sechs mündliche Anhörungen mit verschiedenen Verbändegruppen durchgeführt, um hier auch sehr breit zu informieren und zu diskutieren. Wir haben darüber hinaus über 80 Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ausgewertet.

Ich sage eines auch mit großer Freude: Wir waren selbst überrascht, dass die Resonanz unterm Strich so positiv war, wie wir es kaum für möglich gehalten hatten. Denn eine Pflicht ist immer eine schwierige Geschichte in der Diskussion, gerade auch mit Interessenvertretern. Wir durften eine positive Begleitung des Gesetzes feststellen. Die vorgetragene Kritik war ganz überwiegend konstruktiv gehalten und hat in verschiedenen Punkten zu Änderungen und zu Klarstellungen geführt.

Wir waren – auch das war wichtig – von Anfang an bereit, sehr offen zu diskutieren und auch Anregungen aufzunehmen. Wir haben nicht so getan, als wüssten wir von Anfang an, wie es richtig ist. Deswegen haben wir dann auch noch einmal Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.

Natürlich – das muss man ehrlich erkennen – gab und gibt es auch Ängste bei den Hauseigentümern, die noch nicht ganz genau wissen, was auf sie zukommt. Deshalb haben wir bei den Arbeiten diesem Aspekt ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt und haben insbesondere auch bei der Frage, was es kostet, Beispiele ausgewertet und Ausnahmetatbestände vorgesehen. Auch das war sehr wichtig.

Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass 20 % des Wärmebedarfs von Wohngebäuden bei Neubauvorhaben ab dem kommenden April durch erneuerbare Energien wie Sonnen energie, Biomasse oder Erdwärme gedeckt werden müssen. Bei bestehenden Wohngebäuden müssen ab dem 1. Januar 2010 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, und zwar dann, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird.

Wir haben den Anwendungsbereich des Gesetzes – darüber gab es eine intensive Diskussion – zunächst bewusst auf Wohngebäude beschränkt; denn im Vergleich zu Bürogebäuden oder gewerblich genutzten Häusern ist bei Wohngebäuden eine klare Typisierung des Wärmebedarfs bezüglich Heizung und Warmwasser möglich. Hingegen ist z. B. bei Bürogebäuden regelmäßig nur ein geringer Brauchwasserbedarf vorhanden. Was Produktionsstätten betrifft, so will ich erst gar nicht auf die Schwierigkeiten eingehen, die aufgrund der vielfältigen und unglaublich schwierigen technischen Voraussetzungen entstanden wären. Entsprechende Vorschriften in ein Gesetz zu gießen hätte sicher noch sehr viel mehr Zeit bedurft. Deswegen wäre eine Erweiterung des Anwendungsbereichs in der Sache natürlich begründbar, würde aber die Gesetzesmaterie erheblich komplizierter machen und damit die Realisierung im Wohngebäudebereich, in dem Bereich, in dem wir bereits voranschreiten können, verzögern.

Deshalb haben wir dann die Anregung aufgenommen, eine Berichtspflicht an den Landtag in den Gesetzentwurf aufzunehmen, gemäß der nach drei Jahren über den Stand der Um

setzung sowie die Möglichkeiten der Erweiterung des Anwendungsbereichs und einer Erhöhung des Pflichtanteils informiert werden soll, um die technische Entwicklung entsprechend berücksichtigen zu können. Auf dieser Grundlage kann der Landtag dann darüber entscheiden, ob eine Erweiterung des Anwendungsbereichs oder aber eine Erhöhung des Pflichtbereichs richtig und notwendig ist.

Zur Erfüllung der anteiligen Nutzungspflicht steht eine ganze Palette verschiedener Techniken zur Verfügung. Es war uns wichtig, dass wir nicht eine Technik vorgeben, sondern ein breites Angebot an Techniken haben, allen voran die Solarthermie, aber auch die Wärmepumpe, insbesondere auf Erdwärmebasis,

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Genau!)

Holzpelletheizungen oder Scheitholzkessel, Bioöl und Biogas sowie Einzelraumfeuerungen wie z. B. Kachel- und Pellet öfen, soweit sie bestimmten Standards entsprechen. Es war uns wichtig, auch hier auf Standards Wert zu legen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Die Verpflichtung entfällt, wenn andere Vorschriften entgegenstehen, wie z. B. Denkmalschutz oder örtliche Bauvorschriften, wenn der Eigentümer bereits erneuerbare Wärme energie nutzt oder wenn die Verpflichtung für den Einzelnen eine unbillige Härte bedeuten würde.

Bei einem Einfamilienhaus fallen, auch bei einer nachträglichen Installation, für eine solarthermische Anlage Gesamtkosten von rund 5 000 bis 7 000 € an. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren – auch dieser Hinweis ist notwendig –, dem stehen Kosteneinsparungen für fossile Brennstoffe gegenüber, die bei steigenden Energiepreisen die Kosten der Anlage zunehmend amortisieren. Wer weiß, dass die Ölpreise allein im Zeitraum Januar 2004 bis Juli 2006 um 75 % gestiegen sind und seitdem ein weiterer Anstieg erfolgt ist, kann erkennen, dass sich hier die Amortisation von Jahr zu Jahr deutlich schneller einstellt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich habe die Hoff- nung auch noch! – Vereinzelt Heiterkeit)

Ersatzweise kann die Nutzungspflicht auch durch Wärmeschutzmaßnahmen erfüllt werden. Damit haben wir eine sinnvolle Erweiterung der Erfüllungsmöglichkeiten geschaffen, bei der auch bereits durchgeführte Wärmeschutzmaßnahmen angerechnet werden können. Die Alternative ist so gestrickt, dass je nach Alter des Gebäudes die Standards der aktuellen Energieeinsparverordnung nur in einem bestimmten Umfang überschritten werden dürfen bzw. bei neueren Gebäuden in bestimmtem Umfang unterschritten werden müssen. Auch hier haben wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eine Anregung aufgenommen. Nachdem wir wissen, dass die Energieeinsparverordnung verändert werden wird, haben wir in den Gesetzentwurf eine Rechtsverordnung aufgenommen, damit wir reagieren können, wenn auf Bundesebene eine entsprechende Änderung vorgenommen wird.

Die Überwachung der Nutzungspflicht haben wir so einfach wie möglich gestaltet. Überwachung muss sein; nur dann macht es Sinn, eine Regelung zu treffen. Aber sie muss ein

fach sein. Sachkundige – in der Regel sind dies die Handwerker, die die Anlage installiert haben – sollen die Geeignetheit der Maßnahme bestätigen. Diese Bestätigungen sind der unteren Baurechtsbehörde vorzulegen. Diese kann dann, soweit Verstöße vorliegen – wobei wir nicht davon ausgehen, dass es solche Verstöße geben wird –, ein Bußgeld verhängen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas zum Verhältnis unseres Gesetzentwurfs zu einer künftigen Bundesregelung sagen, die dann als konkurrierende Gesetzgebung Vorrang vor einem Landesgesetz hat. So steht wohl das Bundesumweltministerium mit seinem geplanten Wärme-Gesetz noch am Anfang eines aufwendigen Abstimmungsprozesses.

Gestatten Sie mir, hier auch auf aktuelle Berichterstattungen von heute einzugehen. Es ist schon spannend, wenn man feststellt, dass der in der Presse zitierte Referentenentwurf offiziell noch nicht zu erhalten ist, also wohl offiziell auch noch nicht wirklich so weit abgestimmt ist. Aber ich gebe zu, dass es bei uns wie bei der Presse ist: Auch wir haben natürlich inoffizielle Quellen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aha!)

Wenn ich nun diesen Referentenentwurf anschaue, dann wünsche ich uns damit viel Spaß. Wir haben von Anfang an immer Wert darauf gelegt, dass bei einem Gesetzentwurf der richtige Inhalt vor Schnelligkeit geht.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Genau!)

Denn von einem Gesetzgeber erwartet man, dass sauber gearbeitet wird. Nach der Durchsicht dieses Referentenentwurfs kann ich sagen, dass dort Schnelligkeit vor Inhalt gegangen ist und dass die offensichtliche Absicht meines Kollegen darin bestand, rechtzeitig vor der Debatte im baden-württembergischen Landtag unbedingt noch zu zeigen, dass auch er geschafft hat und nicht immer nur schwätzt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD – Ge- genruf des Ministers Ernst Pfister: Ruf an, dann kriegst du ihn! – Gegenruf des Abg. Claus Schmie- del SPD: Sie hat angerufen und hat ihn nicht gekriegt! – Unruhe)

Wenn Sie wollen, Herr Schmiedel, bekommen Sie nachher von mir offiziell eine Kopie. Kein Problem! Nachdem ich ihn auf inoffiziellem Weg bekommen habe, bekommen Sie ihn offiziell von mir. Das ist das kleinste Problem. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Mir geht es um etwas anderes: Dann wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorgetragen, dass der Bund weiter gehe als das Land Baden-Württemberg, weil er ganz bewusst andere Aspekte aufnehme. Ich will jetzt nicht im Einzelnen auf den Gesetzentwurf eingehen; ich könnte ihn in einzelnen Punkten wunderbar auseinandernehmen; denn wir haben uns sehr intensiv mit der Materie befasst. Aber eines muss man sagen: Auch dort sind nur Ankündigungen enthalten, den Anwendungsbereich zu erweitern. Aber in keinster Weise wird innerhalb des Gesetzentwurfs die Frage beantwortet, wie man es eigentlich realisieren will. Damit ist das kein Gesetzent

wurf, den man ernst nehmen kann. Als Land, das nachher für den Vollzug zuständig ist, legen wir Wert darauf, dass es ein vollziehbares Gesetz ist.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Werner Raab CDU – Zuruf von der CDU: Genau! – Abg. Brigitte Lösch GRÜ- NE: Die CDU regiert doch mit in Berlin!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss eines wissen: Ein Bundesgesetz hat dann Vorrang vor einem Landesgesetz, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Nachdem noch immer keine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung erfolgt ist und auf Bundesebene noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet ist, können Sie davon ausgehen, dass das Wärme-Gesetz Baden-Württembergs Wirkung entfalten wird, bevor das parlamentarische Verfahren zu dem Bundesgesetz abgeschlossen sein wird.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Werner Raab CDU: Und es lange so sein wird!)