(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Werner Raab CDU: Und es lange so sein wird!)
Zum Dritten – auch das ist mir wichtig –: Wir werden dafür kämpfen – und es gibt durchaus schon Hinweise, dass wir da Verbündete haben –, dass der Bund unser Vorhaben durch eine Öffnungsklausel für die Länder in seinem Gesetz unterstützen wird, sodass wir hier auch entsprechend vorgehen können.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Wir wollen, dass die Nutzungspflicht für neu zu errichtende Wohngebäude bereits ab dem kommenden April gilt. Ich bin davon überzeugt, dass wir das Richtige tun, und hoffe, dass andere unserem Beispiel folgen.
Die Zeit des Zauderns, der halbherzigen Maßnahmen, der besänftigenden und ablenkenden Notbehelfe, der Verzögerungen neigt sich ihrem Ende zu. An ihrer Stelle treten wir in eine Zeit der Konsequenzen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gut gemacht, Frau Ministerin!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie es die Frau Ministerin gesagt hat: Wir betreten mit diesem Wärme-Gesetz Neuland. Wir sind wieder einmal, wie ab und zu aus Baden-Württemberg heraus, Pioniere der Umweltpolitik.
Lassen Sie mich nur stichwortartig daran erinnern, dass in den Sechziger- und Siebzigerjahren, als noch niemand das Wort „Umweltpolitik“ gekannt hat, als die Grünen überhaupt noch nicht geboren waren,
wir in Baden-Württemberg wegen des drohenden Umkippens des Bodensees angefangen haben, die Gewässerreinhaltung mit Geld und Programmen zu unterstützen.
Damals hat uns niemand zugetraut, dass wir den Bodensee in die Form bringen, in der er sich heute tatsächlich befindet.
Wir waren Pioniere, als die CDU von 1988 bis 1992 in diesem Haus die absolute Mehrheit gehabt hat. Ich sage nur das Stichwort Biotopschutzgesetz, das dann Jahre später Pate für das Biotopschutzgesetz des Bundes geworden ist.
Jetzt kann man natürlich lange darüber debattieren, dass wir uns keine unnötige Arbeit machen sollten, weil uns der Bund aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung vielleicht überhole. Aber niemand weiß, wann er uns überholt.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wir stellen doch ge- meinsam die Bundesregierung! – Zuruf der Abg. Bri- gitte Lösch GRÜNE)
Ich füge hinzu: Wir lassen uns von unserem Vorhaben auch nicht durch die Äußerung aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abbringen, die heute durch die Presse geht.
Wenn Herr Friedrich sagt, man dürfe Haus- und Grundeigentümer nicht belasten, sage ich dazu ganz einfach: Umweltpolitik, die nicht wehtut und/oder nichts kostet, ist nicht wirksam.
Welchen Sinn hätte der Föderalismus, wenn es innerhalb derselben Partei nicht auch einmal Meinungsunterschiede zwischen der Bundestagsfraktion und einer Landtagsfraktion gäbe? Hier gibt es offensichtlich solche Unterschiede. Wir meinen in diesem Punkt, wir würden richtig und besser handeln. Deswegen machen wir genau so weiter, wie wir angefangen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Alfred Winkler SPD)
Meine Damen und Herren, wem haben wir dieses Gesetz zu verdanken? Wenn ich es richtig sehe, war unser Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus auf jeden Fall der Erste, der dazu in der Öffentlichkeit einen Anstoß gegeben hat. Wir können uns dafür bei unserem Fraktionsvorsitzenden nur bedanken. Mit diesem Anstoß ist zum Ausdruck gekommen, dass er nicht vergessen hat, einmal Umweltminister dieses Landes gewesen zu sein.
auch in der CDU-Fraktion einen höheren Stellenwert geben möchte, als das dort bisher der Fall gewesen ist.
Mein zweiter Dank gilt unserer Umweltministerin. Mit der ihr eigenen Zähigkeit und Hartnäckigkeit hat sie dieses Ziel verfolgt. Nun gebe ich, liebe Tanja, die Blumen gern zurück. Du hast uns, die Umweltpolitiker in der CDU-Fraktion, gelobt. Dieses Lob gebührt dir mindestens ebenso.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! Sehr richtig!)
Wir haben fürwahr manche Schwierigkeiten in unserer Fraktion hinter uns. Wir freuen uns, dass wir heute einmal sagen können: Hier haben wir uns als Umweltpolitiker in der Fraktion tatsächlich – wie soll ich sagen? – durchgesetzt.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch ein Musterbeispiel dafür, dass Anhörungen einen Sinn haben, wenn sie offen und ehrlich durchgeführt werden.
Jeder von uns in diesem Haus hat auch schon Anhörungen erlebt, die nur zum guten Schein und zur Erfüllung irgendwelcher Gesetzesvorschriften durchgeführt worden sind und in die man von vornherein mit der Einstellung gegangen ist: Aber geändert wird nichts.
Hier haben wir aus der Anhörung an verschiedensten Punkten des Gesetzes tatsächlich Konsequenzen gezogen. Wir ha
ben eine ursprünglich vorgesehene Dynamisierungsklausel nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, sondern wir sagen: Nach einem gewissen Zeitabstand lassen wir uns einen Erfahrungsbericht geben. Wenn dieser dahin geht, dass wir die gesetzlichen Vorschriften verschärfen sollten, steht einer Novellierung dieses Gesetzes überhaupt nichts im Weg.
Wir haben durch die Neuformulierung des § 5 – darin geht es um die Frage, mit welchen Maßnahmen man die Verpflichtungen nach diesem Gesetz ersatzweise erfüllen kann – nach einer intensiven Auseinandersetzung auch mit dem Haus- und Grundbesitzerverein erreicht, dass er mit dieser Vorschrift jetzt einverstanden ist.
Wenn ich es richtig sehe, kam von einzelnen Bürgern vor allem immer wieder die Frage: „Was passiert denn mit meinem schönen Holzofen?“ Auch für diesen Fall haben wir jetzt in § 4 Abs. 5, wenn ich es richtig sehe, eine Vorschrift, mit der auch diejenigen, die Einzelöfen mit Holz betreiben, zufrieden sein können.
Meine Damen und Herren, alles in allem meine ich, dass wir quer durch alle Fraktionen hinter der Grundtendenz dieses Gesetzentwurfs stehen können, CO2-Emissionen zu vermindern auf einem Feld, welches bisher brachlag, nämlich auf dem Feld der Zurverfügungstellung von Wärme in Wohnungen.