Ein letzter Punkt zu der Frage, ob die Studiengebühren auch denen zugutekommen, die sie bezahlen. Ich finde, grundsätzlich ist es in Ordnung, dass die Hochschulen selbst entscheiden, wie sie sie einsetzen wollen. Ich glaube aber, es gibt einen Punkt, bei dem man sehr genau hinschauen muss. Das betrifft die Verteilung, wie sie an einzelnen Hochschulen vorgenommen wird, z. B. an der Uni Karlsruhe. Die Verteilung auf die Fakultäten erfolgt da mit einem Faktor, der die Kostenintensität der Studiengänge berücksichtigt. Grob formuliert: Die billigen Geisteswissenschaftler bekommen dann weniger von ihren Studiengebühren; es wird ein Teil umverteilt zu den teureren Naturwissenschaften.
Das ist nicht im Sinne der Erfindung. Wenn man sagt, die Studiengebühren sollten denjenigen zugute kommen, die da studieren, dann müssten sie auch nach dem Pro-Kopf-Prinzip da landen, wo die Studierenden unterwegs sind. Auch das wäre Wettbewerb. Ansonsten wäre es Wettbewerbsverzerrung.
Ich finde in der Tat – der Minister hat das Stichwort ja gegeben –: Man muss da sehr genau hinschauen und, wenn es nötig ist, an diesem Punkt korrigieren.
Ein Allerletztes zum Thema „Mitsprache von Studierenden“. Unsere Erfahrung ist: Das funktioniert in den Hochschulen unterschiedlich gut. Die Hochschulen bemühen sich unterschiedlich ernsthaft darum, Studierende zu beteiligen. Ich meine, unser Job als Landtag und auch der Job der Landesregierung müsste sein, die unterschiedlichen Beteiligungskulturen sichtbar zu machen. Ich finde nämlich, es wäre wirklich ein Qualitätskriterium auch für Studierende in der Zukunft, für welche Hochschule sie sich entscheiden wollen, wie die Mitsprache an den jeweiligen Hochschulstandorten funktioniert. Wir sollten dafür etwas tun, damit sich die Hochschulen wirklich profilieren können. Diejenigen, die sozusagen Mitsprache nach Vorschrift oder minimalistische Mitsprache machen, müssen dazu stehen, und andere sollen eine gute Beteiligungskultur zu einem Qualitätskriterium machen können und Studierende damit anziehen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in diesem Haus noch weitere Debatten darüber führen können, bei denen wir sehr detailgenau darauf schauen, was aus den Studiengebühren im Land geworden ist.
Zunächst möchte ich Herrn Minister Professor Dr. Frankenberg für den Erfahrungsbericht und für seine Ausführungen danken. Sie zeigen, dass die Studiengebühren sinnvoll verwendet werden und dass sie von den Studierenden weitgehend akzeptiert sind. Wir alle wissen aus den Gesprächen mit den Hochschulen und mit den Studierenden, die wir führen, dass es vor Ort natürlich nicht überall gleich läuft und auch nicht überall gleich laufen kann. Wir setzen auf Wettbewerb und auf Benchmarks. Sicherlich werden die Hochschulen, bei denen es Anlaufschwierigkeiten gab, sich nach einer gewissen Zeit an denen orientieren, bei denen es ganz hervorragend läuft, und das ist die ganz überwiegende Mehrzahl.
Ich muss doch noch einmal auf die Rechnung, die Kredite betreffend, zurückkommen. Ich bin zwar nur Jurist,
aber ich kann trotzdem ausrechnen: Bei einem Kapital von 500 € machen die 2,5 Prozentpunkte – die Differenz zwischen einem Zinssatz von 7 % und einem von 4,5 % - 12,50 € aus. Wenn ein solcher Kredit dann vielleicht zehn Jahre lang läuft – er kann bis zu 15 Jahre lang laufen –, dann wären das 125 € bei einem 500-€-Kredit. Wenn man acht Semester lang studiert, ergibt das zusammen 1 000 €. Ich denke, 1 000 € können nicht die Bearbeitungsgebühr sein.
Da kann man vielleicht doch noch einmal darüber reden, ob der Zinssatz von unserer L-Bank so weise gewählt ist.
Wir wollen, dass alle Raumpflegerinnen, die das können und es sich zutrauen, studieren. Weil wir das wollen, haben wir die Studiengebühren eingeführt.
Wenn die Raumpflegerin über ein Ingenieurstudium zur technischen Leiterin eines großen Betriebs aufsteigt oder – das ist vielleicht ein besseres Beispiel – über ein Studium der Betriebswirtschaft Vorstandsvorsitzende eines Raumpflegekonzerns wird,
Wenn sie das weiß und wenn sie das Einkommen hat, zahlt sie den Kredit zurück. Wie will sie denn als Vorstandsvorsitzende eines Raumpflegekonzerns allen anderen Raumpflegern
und Raumpflegerinnen erklären, warum die ihr Studium mitfinanziert haben? Also ich würde das an ihrer Stelle nicht machen wollen.
(Abg. Alfred Winkler SPD: Geht jetzt die Fantasie mit Ihnen durch oder die Vernunft? – Gegenruf des Abg. Johannes Stober SPD: Der hat keine!)
Liebe Kollegen von der SPD, Sie wollen einfach nicht glauben, dass es sozial ist, wenn Menschen, die aus einfachen Verhältnissen kommen, für ein Studium – wir haben ja gerade darüber gesprochen – einen anständigen Kredit bekommen, den später zurückzahlen und die, die sich bewusst entscheiden, z. B. nicht zu studieren, das auch nicht mitfinanzieren müssen. Das ist aus unserer Sicht sozial.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche mit den Universitäten – auch wenn man mit Studenten spricht – zeigen deutlich: Wir haben im Land spürbare Verbesserungen – der Minister hat das genannt – im Bereich der Lehre. Das heißt, die Qualität unserer Universitäten wurde durch das zusätzliche Geld jetzt schon deutlich verbessert. Bilanz ziehen können wir natürlich erst im Wintersemester, in dem die Studienanfängerzahlen hoch sind. Aber wir werden am Ende des Wintersemesters feststellen, dass unsere Universitäten und Hochschulen deutlich besser geworden sind, dass sie besser im Wettbewerb stehen und dass sie vor allem qualifizierte Studierende zusätzlich anziehen werden.
Sicherlich werden genaue Untersuchungen auch zeigen, dass manche Studiengänge vielleicht mit 500 € zu teuer sind, weil man sich dort zwar sexy, aber arm studiert.
Arm und sexy überlassen wir Berlin. Die sollen doch da studieren, wo es nichts kostet. Wir brauchen gut qualifizierte Leute für die hervorragende Wirtschaft in unserem Land.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.
Aktuelle Debatte – Bessere Bildung für alle: Unterrichtsausfall an den Schulen in Baden-Württemberg stoppen! – beantragt von der Fraktion der SPD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt eine Redezeit von jeweils fünf Minuten.
Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.
Schließlich darf ich noch einmal auf § 60 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen, wonach die Redner im Rahmen der Aktuellen Debatte in freier Rede sprechen sollen. Ich wollte das nur noch einmal sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was wir derzeit in der baden-württembergischen Bildungspolitik erleben, kann man schlichtweg nur als Desaster bezeichnen.
Sie, Herr Rau, haben stur an der Fremdsprachenregelung für die Rheinschiene festgehalten. Letztendlich haben die Eltern und die Gerichte Sie eines Besseren belehrt.