Protocol of the Session on December 7, 2006

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – D e m L a n d B a d e n - W ü r t t e m b e r g e n t s t a n d e n e K o s t e n b e i d e m B e s u c h v o n N A T O - G e n e r ä l e n i n F r e i b u r g u n d i n d e r R e g i o n s o w i e a n g e f a l l e n e M e h r a r b e i t s s t u n d e n

Bitte, Herr Abg. Haas.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Gustav gegen den Rest der Welt!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wurden die vom Innenministerium in der Landtagsdrucksache 14/518 angeführten Personal- und Sachkosten in Höhe von 119 430 €, die bei dem Polizeieinsatz bei dem Besuch von fünf NATO-Generälen in Freiburg und in der Region entstanden sind, dem Bundesminister für Verteidigung zwischenzeitlich mit der Bitte um Erstattung in Rechnung gestellt?

b) Wie hoch war der Anteil der Mehrarbeitsstunden für Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg bei diesem Einsatz, und wie werden diese Stunden vergütet?

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Kollegen Haas wie folgt:

Zu a: Die angeführten Personal- und Sachkosten in Höhe von 119 430 € wurden dem Bundesminister für Verteidigung nicht in Rechnung gestellt. Die Polizei wurde im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr tätig. Eine Kostentragungspflicht des Bundes für den Polizeieinsatz besteht deshalb nicht.

Zu b: Die Polizeibeamten des Landes haben während dieses Einsatzes von Freitag, dem 27. Oktober bis Sonntag, dem 29. Oktober 2006 insgesamt 1 400 Mehrarbeitsstunden geleistet, wobei die Einsatzzeiten am Wochenende ausschließlich Mehrarbeitsstunden waren. Die geleisteten Mehrarbeitsstunden werden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten durch Freizeit ausgeglichen.

Zusatzfrage? – Herr Abg. Haas, bitte.

Herr Minister, hat es noch mehrere solcher Städtetourismusveranstaltungen der Generalität in Baden-Württemberg im Jahr 2006 gegeben?

(Heiterkeit bei der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Haben Sie etwas gegen Generäle?)

Bitte, Herr Innenminister.

Ob es mehrere Veranstaltungen der Generalität gegeben hat, weiß ich nicht. Aber bestimmt hat es keine mit städtetouristischem Charakter gegeben.

(Beifall bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sehr gut! Friedensfördernd!)

Keine Zusatzfragen. Vielen Dank, Herr Innenminister.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 ist damit beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – D a t e n ü b e r m i t t l u n g i m S W I F T - V e r f a h r e n i n d i e U S A

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Was es nicht al- les gibt! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Vielleicht sind Sie selbst betroffen! Al- so genau zuhören!)

Bitte, Herr Abg. Kluck.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Schritte hat die Landesregierung nach Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich vom 8./9. November 2006 in die Wege geleitet, damit durch die im Land ansässigen Banken entweder eine Übermittlung von Daten in die USA unterbunden werden kann oder aber zumindest die übermittelten Datensätze hinreichend gesichert werden, damit der bislang mögliche Zugriff der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden künftig ausgeschlossen ist?

b) Ist sichergestellt, dass die im Land ansässigen Banken gemäß § 4 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren, dass im Falle der Weiterleitung von grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen die Datensätze auch an ein in den USA ansässiges SWIFT Operating Center übermittelt werden?

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Gute Frage! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schön ausge- drückt! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Und was heißt das auf Deutsch?)

Frag doch die Regierung.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Das Wort zur Beantwortung erhält Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage, Herr Kollege Kluck, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu a: Der über den Zentralen Kreditausschuss und die Bankenverbände an die Banken verteilte oder noch zu verteilende einstimmig gefasste Beschluss der obersten Auf

(Staatssekretär Rudolf Köberle)

sichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich sieht vor, dass die Banken selbst unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung des derzeitigen rechtswidrigen Zustands vorschlagen. Die deutschen Banken sind aus Gründen des Wettbewerbs an einer europaweit einheitlichen Lösung interessiert. Dazu könnte der mit dem vorgenannten Beschluss übereinstimmende Beschluss der sogenannten Artikel-29-Datenschutzgruppe der EU beitragen. Jetzt sind die Banken am Zug. Eine Lösung des Problems auf Landesebene scheidet deshalb aus.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es muss zunächst den Bankenverbänden bzw. Banken Gelegenheit gegeben werden, sich darüber schlüssig zu werden bzw. abzustimmen, wie die Banken ihrer Informationspflicht gegenüber ihren Kundinnen und Kunden genügen wollen. Anschließend bedarf es der Umsetzung. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich wird sich alsbald durch Stichproben bei Banken von der Umsetzung überzeugen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Danke schön!)

Bitte schön.

Keine Zusatzfragen.

Damit ist die Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. C h r i s t o p h P a l m e r C D U – R e s t i t u t i o n s a n s p r ü c h e

Bitte, Herr Abg. Dr. Palmer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie bewertet sie – zumindest vorläufig – die Restitutionsansprüche auf Bilder und Kunstgegenstände in baden-württembergischen Museen?

b) Auf welche konkreten Kunstwerke in baden-württembergischen Museen werden derzeit Eigentumsansprüche geltend gemacht, und ist mit weiteren Ansprüchen – wenn ja, welchen – zu rechnen?

Das Wort für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Dr. Birk.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ist die Antwort von der FAZ gegengeprüft? – Gegenruf des Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Herr Oberbürgermeister, hö- ren Sie zu!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abg. Dr. Palmer wie folgt:

Restitutionsansprüche werden auf der Grundlage der Washingtoner Erklärung von 1998 und der dazu ergangenen Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gestellt. Bei diesen Erklärungen handelt es sich um Appelle an die Unterzeichnerstaaten,

verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut ehemaliger jüdischer Eigentümer an diese Eigentümer bzw. deren Nachfahren zurückzugeben.

Von den staatlichen Museen sind bisher die Staatsgalerie Stuttgart und die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe durch Restitutionsansprüche berührt. In je einem Fall der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe und der Staatsgalerie Stuttgart kam es zu Rückgaben an die Erben der ursprünglichen Eigentümer. In beiden Fällen handelte es sich um eindeutige Fälle im Sinne der Washingtoner Erklärung und der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, da die Gemälde aus Sammlungen stammten, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden.

In zwei weiteren Fällen, die auch die Staatsgalerie Stuttgart betrafen, konnte auf dem Verhandlungswege ein Verbleib der Gemälde bei der Staatsgalerie erreicht werden.