Das schafft nicht nur Ärger und Störungen im Verkehrsablauf, sondern vor allem Gefahren und Unfälle.
Zweitens geht es darum – und dazu fordern wir den Bund schon seit Jahren und in diesen Tagen wieder verstärkt auf –, der Nebentätigkeit, wie ich es einmal nennen will, von Lkw-Fahrern in ihren Fahrerkabinen Einhalt zu gebieten. Ich will gar nicht beschreiben, was unsere Verkehrsbeobachtungsfahrzeuge hier alles feststellen können. Da geht es nicht nur um das Kaffeekochen oder um eine Handy- oder Laptopnutzung, sondern es geht auch um ganz andere Dinge, über die ich hier gar nicht reden will.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Schade! – Abg. Bo- ris Palmer GRÜNE: Das würde uns jetzt interessie- ren! – Heiterkeit)
Meine Damen und Herren, es geht darum, dass die Strafen hierfür so knallhart sein müssen, dass dies aufhört.
Ich will etwas zu unseren Fahranfängern sagen. Ich habe mit Zahlen darauf hingewiesen, wie sie als Hauptbetroffene im Unfallgeschehen einzuschätzen sind. Wir fordern für Fahranfänger deshalb eine kompromisslose Null-PromilleRegelung. Auf der anderen Seite sind wir aber für alle Ansätze offen, die jungen Fahranfängern weitere Qualifizierungen ermöglichen.
Wir haben ein baden-württembergisches Modell eingeführt – ich muss zugeben: es ist nicht der große Renner, aber au
ßerordentlich sinnvoll –, wonach eine zweite Phase der Fahrausbildung nach dem Erwerb des Führerscheins und den ersten Monaten Fahrpraxis vorgesehen ist.
Aber viel aktueller ist ja derzeit die Diskussion über das begleitete Fahren ab 17. Nachdem die Ausgangsbedingungen für einen bundesweiten Modellversuch durch das Wettrennen der einzelnen Bundesländer, daran teilzunehmen, nicht mehr gegeben sind, stellt sich auch für uns in Baden-Württemberg die Situation anders dar.
Wir wollen allerdings noch die nächsten Monate abwarten, bis wirklich verlässliche, wissenschaftlich fundierte Auswertungen auf den Tisch gelegt werden können. Wenn sich die positiven Erfahrungen dann wirklich bestätigen, sehe ich keinen Grund mehr dafür, bis zur generellen bundesweiten Regelung, die ja bis zum Jahr 2011 kommen muss, abzuwarten.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, bei dem begleiteten Fahren ab 17 in Baden-Württemberg eventuell dadurch einen weiteren Versuchscharakter zu erreichen, dass Sie besonders sicherheitsorientierte Rahmenbedingungen z. B. in Bezug auf die Qualifikation der Begleitperson, auf das Verbot von Alkoholkonsum oder hinsichtlich anderer Voraussetzungen für die Erlaubnis zum begleiteten Fahren setzen und dadurch einen Erkenntnisgewinn schaffen, der über das hinausgeht, was in den anderen Bundesländern bisher erreicht werden konnte?
Herr Kollege Palmer, ich bin der Meinung, dass der Versuch so, wie er angelegt ist, und die Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17 bei uns außerordentlich niederschwellig sind. Wenn Zahlen aus Skandinavien oder Österreich auf den Tisch gelegt werden, dann sehen wir, dass dort die Bedingungen für begleitetes Fahren wesentlich anspruchsvoller und wesentlich schärfer formuliert sind, als das bei uns der Fall ist.
Der Bundesversuch gibt allerdings ganz klare Regelungen vor. Niedersachsen, das als erstes Land diesen Versuch aufgenommen hat, hatte zuvor weiter gehende Regelungen geschaffen, musste diese jetzt allerdings aufgeben, um sich genau an die Vorgaben des Bundes halten zu können. Deshalb: Ihre Frage geht in die richtige Richtung, aber die von Ihnen angesprochene Möglichkeit gewährt uns der Bundesversuch nicht.
Dieses Gesetz ist geschaffen worden, als die Grünen im Bund noch an der Regierung beteiligt waren; das will ich einmal feststellen.
Ich sage: Wenn nach dem Auslaufen des Modellversuchs Ende 2010 ein generelles Gesetz ansteht, dann sind mir die jetzigen Kriterien zu niederschwellig. Ich bin der Meinung, dass man die Kriterien für die Begleitpersonen verschärfen sollte. Ich glaube, da sind wir derselben Meinung.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Alle Anstrengungen haben sich gelohnt. Vor allem ist die Strategie von Prävention und Repression richtig. Wir sind allerdings noch nicht am Ziel. Sicherheit im Straßenverkehr wird deshalb für die Landesregierung von Baden-Württemberg eine ganz wichtige Aufgabe bleiben, und ich bedanke mich bei allen, die uns auf diesem Weg unterstützen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst noch zwei kleine Anmerkungen.
Erstens: Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht gesagt, dass vor allem bei denjenigen, die einfach keine Rücksicht nehmen, bei den Lkw-Fahrern, angesetzt werden soll. Ich wohne an der „Hausautobahn“ von Nürnberg nach Heilbronn; das ist die Achse, auf der der „Ostblock“ in den Westen fährt.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Und umgekehrt! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Der Kalte Krieg ist vorbei, Herr Kollege! Im Übrigen war ich früher in den Semesterferien sechs Jah- re lang mit einem 40-Tonnen-Lkw unterwegs. Vor diesem Hintergrund habe ich Zweifel, dass man mit Bußgeldern in diesem Bereich viel erreichen wird. Schon vor 20 Jahren war es so, dass meine Kollegen im Vierzigtonner ein Bün- del Geld auf der rechten Seite liegen hatten. Wir müssen natürlich auch verstärkt in Richtung Fahrverbo- te gehen und diejenigen zu treffen versuchen, die ihre Fah- rer so unter Druck setzen. Da müssen wir uns mehr einfal- len lassen, als lediglich zu sagen: „Du hast bei einer Ge- schwindigkeit von 90 Kilometer pro Stunde wieder nur zehn Meter Abstand gehalten, und zudem hättest du nur 80 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Dafür sind bitte nun 80 € fällig. Bis zum nächsten Mal in fünf Jahren, wenn wir dich wieder erwischen!“ Das ist zu billig, und ich glaube, da müssen wir uns mehr einfallen lassen. Zweite Anmerkung: Ich möchte noch einmal vor allem die Risikogruppe unserer Fahranfänger ansprechen. Ich glaube, bei dieser Risikogruppe ist es, meine Damen und Herren, erfreulich, dass jetzt auch der Ministerpräsident die seit Langem von uns erhobene Forderung nach Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 – die Junge Union hat dieses Thema jetzt auch entdeckt – unterstützt und man jetzt den Mut hat, dort wirklich ein Stück vorwärtszukommen. (Beifall bei der FDP/DVP)
Die bisherigen Auswertungen – man muss ja nicht alles zum fünften Mal testen, nur damit es auch in Baden-Württemberg getestet wurde –, die Erfahrungen und die Berichte zeigen: Begleitung tut den Jungen gut. Ich darf auch auf die guten Zahlen aus Niedersachsen hinweisen: Die Testteilnehmer verursachten 40 % weniger Unfälle als andere Fahranfänger und bekamen 60 % weniger Geldbußen. Jugendliche, die ihre Begleitphase abgeschlossen hatten, verursachten ganz wenige Blechschäden. Das sollte uns ermuntern, möglichst schnell in dieser Richtung aktiv zu werden.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP unter Punkt 2 der Tagesordnung ist mit dieser Aussprache erledigt.
Aktuelle Debatte – Vorrang für den Lebensschutz – Spätabtreibungen verantwortungsvoll regeln – beantragt von der Fraktion der CDU
Das Präsidium hat die üblichen Redezeiten festgelegt: je fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und je fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ein schwieriges Thema zu beraten, zu dem wir die jetzige Aktuelle Debatte beantragt haben: „Vorrang für den Lebensschutz – Spätabtreibungen verantwortungsvoll regeln“. Worum geht es? Es geht darum, dass nach den Regelungen in § 218 StGB sogenannte Spätabtreibungen, also die Tötung des Kindes im Mutterleib nach der 22. Schwangerschaftswoche, möglich sind, wenn eine sogenannte mütterlich-soziale Indikation oder eine medizinische Indikation gestellt wird.
Die Zahlen dieser Spätabtreibungen haben nach Auffassung der Beteiligten im Gesundheitswesen und auch vieler in der Politik zugenommen, weil die sogenannte embryopathische Indikation, also die Indikation einer Abtreibung aufgrund der Behinderung des Kindes, im neuen § 218 nicht mehr geregelt ist. Es wird vermutet, dass über die mütterlich-soziale Indikation vermehrt Abtreibungen auch ohne Fristenregelung nach der 22. Schwangerschaftswoche stattfinden. Spektakuläre Fälle sind bekannt geworden, in denen abgetriebene Kinder überlebt hatten: ein Kind im Jahr 1997 mit einem Downsyndrom – das Kind wurde quasi in die Ecke gelegt, hat aber, mit zusätzlichen Schädigungen, die eingetreten waren, trotzdem überlebt –; ein spektakulärer Fall aus dem Jahr 1999, wo ein Frauenarzt in einer Klinik ein spät abgetriebenes Kind mit einem Handtuch erstickt hat.
Wir sind als Gesetzgeber auch vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Überprüfung der gesetzlichen Regelungen des § 218 verpflichtet worden, die entsprechende Beobachtungspflicht und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht zu überprüfen und zu diskutieren, welche Regelungen in Zukunft greifen sollen.
Von unserer Fraktion wird ein Nachbesserungsbedarf im Sinne des Lebensschutzes gesehen. Wir wollen, dass die derzeitige Praxis geändert wird, damit wir einen stärkeren Schutz für das Leben bekommen.
Um wie viele Fälle geht es in Deutschland? Wir haben in den vergangenen fünf Jahren zwischen 124 000 und 134 000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland gehabt; in Baden-Württemberg wurden zwischen 13 500 und 14 500 Kinder pro Jahr abgetrieben. Bei den sogenannten Spätabtreibungen, also nach der 22. Schwangerschaftswoche, wird in der Statistik die Zahl von ungefähr 200 genannt. Die Experten gehen von einer wesentlich höheren Zahl aus. Die Dunkelziffer dürfte ungefähr viermal so hoch sein. Es handelt sich da also schon um eine beträchtliche Zahl. Insgesamt gibt es in Deutschland über 3 000 Fälle einer medizinischen Indikation, und darunter dürften auch einige Spätabtreibungen fallen.
Wir als CDU im Bund haben in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen gestartet, die an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert sind. Zum Glück ist jetzt ein entsprechender Prüfauftrag in die Koalitionsvereinbarung in Berlin aufgenommen worden, sodass darüber auch diskutiert werden muss. Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hat sich am 16. November zur gesetzlichen Neuregelung geäußert – auch gegen innerparteiliche Widerstände. In der Tat sind die Punkte, die jetzt vorliegen und die vonseiten der CDU in Berlin in Gesetzentwürfe gebracht wurden, umstritten, weil sie im Sinne des Lebensschutzes sehr weitreichend sind.
Wir möchten eine Klarstellung des gesetzgeberischen Willens, dass nur bei einer Gefahr für das Leben oder einer Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung für die seelische Gesundheit der Schwangeren eine mütterlich-soziale Indikation gestellt werden kann, und schränken dadurch den § 218 ein. Eine alleinige Behinderung des Kindes soll zukünftig nicht ausreichen, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Es gibt hier eine deutliche Unterstützung aus dem Bereich der Ärztekammer und aus dem Bereich der Kirchen, die seit Langem, seit Jahren den Zustand, wie er momentan in Deutschland herrscht, beobachtet haben: Insbesondere aufgrund der bestehenden Regelung, dass bei der medizinischen Indikation vorher keine Beratung stattfinden muss, und weil das Arzthaftungsrecht so ist, dass in der Regel bei Feststellung eines Krankheitsbefundes sofort zu einer Abtreibung geraten wird, um keine Schadensersatzansprüche zu riskieren, findet in Deutschland eine hohe Zahl an Abtreibungen statt, die vermeidbar wären.
Ich möchte deswegen in der zweiten Runde nach dieser Einführung insbesondere auf die weiteren Forderungen ein
gehen, wie die Pränataldiagnostik zukünftig gestaltet werden soll und welche Beratungslösungen wir hier vorschlagen, die vor und nach einer Pränataldiagnostik verpflichtend sein sollen.