Zur ersten Frage hinsichtlich der Überlieferung der Milchquoten in der EU, speziell in den Ländern Italien, Polen, Deutschland und Baden-Württemberg, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
EU-weit wurden die nationalen Milchquoten von einzelnen Mitgliedsstaaten im abgelaufenen Garantiemengenjahr 2004/2005 um rund 1,2 Millionen t überschritten. Dies hat Abgaben in Höhe von 377 Millionen € zur Folge. Hauptüberlieferländer waren Italien, Polen und Deutschland. Italien hat seine Milchquote um 0,6 Millionen t überzogen, Polen folgt mit 0,3 Millionen t und Deutschland hat eine Überschreitung von 0,2 Millionen t zu verzeichnen.
Diese Überlieferungen haben die Entrichtung folgender Zusatzabgaben an die EU zur Folge, im Volksmund auch Superabgabe genannt: Italien muss 189 Millionen € entrichten, Polen hat einen Betrag von 91,5 Millionen € zu entrichten, und Deutschland wird um 62 Millionen € erleichtert. Die Abgabe für Polen wird sich voraussichtlich noch verringern, da Polen ein besonderes Recht eingeräumt wurde, nämlich Überlieferungen an Molkereien mit nicht ausge
Durch deutliche Unterlieferungen anderer Mitgliedsstaaten, beispielsweise Frankreich und Großbritannien, wurde aber die Gesamtquote der EU einer Milchanlieferung von 135,1 Millionen t insgesamt um 0,415 Millionen t unterschritten. Das heißt, es gibt mehr Rechte, die nicht ausgeschöpft wurden.
Die Abgabe von 377 Millionen € wird von den betroffenen Mitgliedsstaaten aber trotzdem erhoben, da auf EU-Ebene keine Saldierung zwischen Unter- und Überlieferungen der Mitgliedsstaaten durchgeführt wird. Sonst wären diese Summen wahrscheinlich nicht fällig.
Eine kurzfristige Angabe zur Quotenbilanz ist für BadenWürttemberg leider nicht möglich. Zum einen sind die nationalen Milchquoten nicht regional untergliedert. Zum anderen erfolgen die Milchanlieferungen an die Molkereien auch länderübergreifend. Die Zollverwaltung, die hierfür zuständig ist, müsste hierzu gesondert auf Länderebene z. B. die Milchanlieferungen der 13 000 baden-württembergischen Milcherzeuger deren einzelbetrieblichen Referenzmengen gegenüberstellen.
Zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Konsequenzen einer Überlieferung für Milcherzeuger und auch möglicher Rückforderungen ist Folgendes anzumerken:
Bei Überschreitungen der einzelbetrieblichen Anlieferungsreferenzmengen behalten die Molkereien nach § 19 Abs. 2 der Milchabgabenverordnung das Lieferentgelt für die Überlieferungen als Vorauszahlung auf den Abgabebetrag einfach zurück. Damit fallen bei den Milcherzeugern in der Regel keine Rückforderungen mehr an. Die Molkereien machen von dieser Ermächtigung Gebrauch, um sicherzustellen, dass die fälligen Abgaben nach Abschluss der Quotenbilanz termingerecht an die Zollverwaltung abgeführt werden können.
Ergänzend ist noch anzumerken: In der Regel muss ein Milcherzeuger nicht für die gesamte überlieferte Milch die Abgabe in Höhe von derzeit 30,91 Cent pro Kilogramm leisten, da die Überlieferungen zunächst in einem ersten Schritt auf der Molkereiebene mit den Unterlieferungen anderer Milchlieferanten – also zwischen den Mitgliedern – verrechnet werden. Anschließend folgt auf Bundesebene nochmals eine Saldierung, wenn bei einzelnen Molkereien die Überlieferungen niedriger als die Unterlieferungen waren, was bislang eigentlich immer der Fall war, weil die neuen Bundesländer ihre Quoten nicht ausgeschöpft haben. Da das Verhältnis der Unterlieferungen zu Überlieferungen auf Molkereiebene also sehr unterschiedlich ist, differieren für die Milcherzeuger unterschiedlicher Molkereien die Mengen abgabefreier Überlieferungen natürlich sehr stark.
Um die Milchüberlieferungen zur Entlastung des Milchmarkts zu reduzieren, wird in Deutschland ab dem laufenden Garantiemengenjahr die Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge beschränkt.
Frau Staatssekretärin, ich habe noch die Frage: Hält es die Landesregierung eigentlich für richtig, dass diese nicht funktionierende Milchquotenregelung 2014/15 abgeschafft wird? Vor allem – diese Frage ist für mich noch wichtiger –: Wird sie die Betriebe, die in die Zukunft und auch erheblich in Quoten investiert haben, um langfristig eine Perspektive zu haben, auch entsprechend begleiten?
Wir begleiten diese Betriebe seit geraumer Zeit, indem Baden-Württemberg im Februar im Bundesrat den Antrag gestellt hat, beim Mid-Term-Review – seit Neuestem heißt es auch „Health Check 2009“ – auch deutlich das Ende der Quotenregelung 2014/15 zu verkünden, damit derjenige, der etwa bei der letzten Börse am 30. Oktober einen ganz ordentlichen Preis zahlt, nämlich 0,42 Cent, auch selbst betriebswirtschaftlich umzurechnen vermag, ob sich dies für ihn rentiert.
was hier seit Jahrzehnten läuft – ich habe mich vorhin noch einmal mit Herrn Schmidt, dem Fachreferenten des Ministeriums, unterhalten, um mich noch einmal an meine eigene landwirtschaftliche Biografie zu erinnern –: Abschlachtprämien, Verträge, nach denen man nicht liefert, und dann wieder Einklagen neuer Quoten. Seit sechs Jahren haben wir ja diese Quotenbörse, die unsere Betriebe in Baden-Württemberg insgesamt 132 Millionen € gekostet hat, ohne dass sie einen direkten Nutzen davon hätten. Es gibt weiß Gott andere betriebswirtschaftliche Kosten, die Sinn machen. Das sollte den Landwirten auch durch ein Andeuten des Endes, zu dem übrigens auch der Deutsche Bauernverband steht, aufgezeigt werden. Auch die Kommission wird vermutlich dafür votieren, dass der Quotenhandel beendet wird. Damit weiß jeder Landwirt, wenn er jetzt noch einmal „zuschlägt“, ob es sich für ihn rentiert oder nicht. In aller Regel wird dies sicher sehr schwierig.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – V e r p f l i c h t u n g v o n B a n k e n u n d S p a r k a s s e n z u r K o n t o f ü h r u n g f ü r A r b e i t s l o s e n g e l d - I I - E m p f ä n g e r
a) Ist der Landesregierung bekannt, ob es zutrifft, dass Banken und Sparkassen Sozialhilfeempfängern (insbesonde- re für die Auszahlung von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Rente, Kindergeld etc.) vermehrt
die Einrichtung eines Girokontos verweigern, obwohl es zumindest bei einem Teil der Institute dafür eine freiwillige Selbstverpflichtung gibt, die dem entgegensteht?
b) Ist der Landesregierung bekannt, ob es Absprachen zwischen Banken und Sparkassen gibt, solchen Personen bei bestehenden Pfändungsbeschlüssen die Einrichtung eines Girokontos zu verweigern?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage unseres Kollegen Haas wie folgt:
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Zuverlässige Zahlen über die Anzahl von Sozialleistungsempfängern in Baden-Württemberg, die gewollt oder ungewollt über kein Girokonto verfügen, liegen der Landesregierung nicht vor. Auch der Bericht der Bundesregierung vom 14. Juli 2006 zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum „Girokonto für jedermann“ führt aus, dass belastbare Zahlen über die Verweigerung der Einrichtung bzw. Weiterführung von Girokonten durch die Kreditwirtschaft nicht vorliegen.
Die im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen deutschen Kreditwirtschaftsverbände haben sich im Jahr 1995 im Rahmen der Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ dazu verpflichtet, auch solchen Kunden, die in engen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten. Nach Auskunft der badenwürttembergischen Kreditverbände wird diese ZKA-Empfehlung von den Mitgliedsinstituten akzeptiert und – so wird gesagt – konsequent und flächendeckend angewandt.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Absprachen zwischen Banken und Sparkassen, bei bestehenden Pfändungsbeschlüssen die Einrichtung eines Girokontos zu verweigern, sind uns auch nicht bekannt. Allerdings sieht die ZKA-Empfehlung von 1995 vor, dass die Eröffnung und Fortführung einer Kontoverbindung abgelehnt werden kann, wenn sie für das kontoführende Institut unzumutbar ist. Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen ein Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert wird und damit die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr kaum mehr möglich ist. Die faktische Blockade eines Kontos durch Pfändungen löst für das kontoführende Institut einen immensen Kontroll- und Bearbeitungsaufwand und damit einhergehend Haftungsrisiken aus, die als unzumutbar angesehen werden.
Nach den Feststellungen der Bundesregierung führen einzelne Prüfungsmaßnahmen noch nicht zu einer Kündigung des Kontos. In der Regel wird das Konto aber bei Mehrfachpfändungen blockiert.
Die Bundesregierung – ich glaube, das ist jetzt eine interessante Botschaft, lieber Kollege Haas – hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kostenpfändungsrechts vorzulegen, um für die kontoführenden Kreditinstitute die rechtlichen Rahmenbedingungen
zu verbessern. Dieses Vorhaben wird von den Kreditverbänden und auch von den Verbraucherschutzverbänden ausdrücklich begrüßt. Damit dürfte in Zukunft ein wesentlicher Grund für die Kündigung bzw. Verweigerung eines Girokontos entfallen.
Herr Staatssekretär, ist die Landesregierung bereit, aufgrund der von mir angesprochenen Situation, welche die Leute echt betrifft, die Sparkassen, den Sparkassenverband, die Bankenlandschaft und die Verbände anzugehen und zu bitten, so zu verfahren, dass die Praxis der Girokontoeinrichtung großzügig erfolgt, weil sonst beispielsweise die Bezieher von Hartz IV nicht in den Genuss des Geldes kommen, das ihnen von Gesetzes wegen zusteht, und weil auch – es gäbe noch den anderen Weg über eine Scheckausgabe – die Arbeitsverwaltung erklärt hat, dies sei auch zu aufwendig? Aber der betroffene Personenkreis muss ja in den Genuss des Geldes kommen können. Das ist mein Anliegen.
Lieber Kollege Haas, zunächst haben sich ja die Kreditinstitute, die Finanzinstitute selbst verpflichtet, so weit wie möglich entgegenkommend zu sein, und zwar bis zur Grenze der Zumutbarkeit; so ist es definiert. Damit sich die Rahmenbedingungen für die Kreditinstitute weiter verbessern können, ist jetzt diese Gesetzesinitiative der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden.
Außerdem gibt es jetzt für konkrete Einzelfälle eine Beschwerdestelle bei jedem Kreditinstitut mit einem relativ einfachen und leichten Zugang und der Möglichkeit, sich dort zu beschweren. Ich habe mir einmal Zahlen geben lassen. Da wird gesagt, dass doch eine beträchtliche Zahl von Beschwerden bei diesen Beschwerdestellen erfolgreich sind.
Verschärft ist die Situation bei Leuten, die von einer Insolvenz bedroht oder von einer zurückliegenden Insolvenz betroffen sind. Herr Staatssekretär, wie kommen diese Personen jetzt kurzfristig an das Geld? Das Geld muss sieben Tage lang auf dem Girokonto verbleiben können und darf nicht gepfändet werden. Danach kann es abgezogen werden. Wie kommen diese Leute kurzfristig, bis diese von Ihnen angesprochenen Regelungen angedacht und vollzogen sind, an ihre ihnen rechtlich zustehenden Mittel? Das ist meine Kernfrage.
Haargenau das habe ich gesagt. Da ist es sinnvoll, sich nicht an die Landesregierung zu wenden, sondern an für genau solche Fälle bei den Kreditinstituten eingerichtete Beratungs- oder Beschwerdestellen, die angehalten sind, diese Beschwerden mit Vorrang zu bearbeiten.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Der Herr Schnei- der! – Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Wo sind die- se Beschwerdestellen?)
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C h r i s t o p h B a y e r S P D – L - 1 2 3 - U m f a h r u n g S t a u f e n
a) Ist der Beginn für den Bau der L-123-Umfahrung Staufen für das Jahr 2009 realistisch, und stehen hierfür die nötigen Finanzmittel zur Verfügung?