Protocol of the Session on February 3, 2011

Diese Verwaltungsvorschrift gibt es seit 1992, und es gibt auch ein Einvernehmen mit dem Landtag von Baden-Württemberg, so zu verfahren, das bereits 1993 hergestellt wurde. Das war bisher nie infrage gestellt.

Im Übrigen haben andere Bundesländer, die ebenfalls in den nächsten Monaten Landtagswahlen haben, ähnliche Regelun gen wie wir in Baden-Württemberg.

Wir haben mit dem Infodienst Schulleitung bereits im Sep tember 2010 nochmals auf diese Regelung hingewiesen. Die Schulleitungen haben in diesem Fall auch die Aufgabe, so wohl das Lehrerkollegium als auch die SMV als Veranstalter über diese Regelung zu informieren.

Außerdem gab es eine weitere Information im Januar dieses Jahres. Insofern haben die Schulen die Informationen recht zeitig erhalten. In diesem Fall hat die Schulverwaltung nicht autonom entschieden, sondern es wurde auf genau die Rechts grundlage hingewiesen, die ich eben dargestellt habe.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Schebesta.

Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass die Kollegin Rita Haller-Haid vor allem die Linkspartei und vielleicht auch noch die Piratenpartei im Blick hat.

Ausweislich eines Zeitungsartikels im „Reutlinger GeneralAnzeiger“ geht es aber auch um die NPD, die jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, Boris Palmer, eingelegt hat.

Können Sie sich irgendwelche Kriterien vorstellen – außer der Frage, welche Parteien einem Parlament angehören –, auf grund derer die Schulverwaltung entscheiden sollte, welche Kandidaten einzuladen wären bzw. eingeladen werden könn ten?

Fänden Sie es richtig, wenn in diesem Zusammenhang die NPD offiziell, sozusagen mit dem Briefkopf der Schule, vor den Schülern eine Plattform erhält?

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Und die MLPD!)

Bitte, Herr Staatssekre tär.

Es wäre meines Erachtens völlig unpraktikabel, wenn man zu solchen Veranstaltungen alle Parteien einladen müsste. Im Übrigen würde man sich da durch zu einem Steigbügelhalter für radikale Parteien in un serer Gesellschaft machen. Insofern hat mich Ihre Anfrage, Frau Kollegin, durchaus auch gewundert. Bitte gestatten Sie mir diese Bemerkung. Im ersten Moment hatte ich den Ein druck, dass Sie dabei besonders die Linken unterstützen woll ten. Aber, wie gesagt, auch die NPD hat nun eine Dienstauf sichtsbeschwerde gegenüber der Stadt Tübingen eingelegt.

(Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

Eine zweite Zusatzfra ge der Frau Abg. Rita Haller-Haid.

Wenn Sie einen solchen Ver dacht äußern, wie beurteilen Sie dann, dass die Stadt Tübin gen diese Veranstaltung genau in der Form übernommen hat, wie sie die Schülermitverwaltung geplant hat?

Diese Entscheidung halte ich persönlich für nicht glücklich, weil man dabei unausgewogen gehandelt hat und weil man vielen anderen Gruppen und Par teien, die sich ebenfalls um ein Landtagsmandat bewerben und die nicht eingeladen wurden, nicht die Chance einräumen konnte, an dieser Podiumsdiskussion teilzunehmen.

Deswegen halte ich die Verwaltungsvorschrift, die seit 1992 in Baden-Württemberg gängige Praxis ist, für rechtens und angemessen, in diesem Fall also von der Entscheidung des Souveräns auszugehen und die Parteien zum Zuge kommen zu lassen, die bereits das Vertrauen der Wählerinnen und Wäh ler erhalten haben.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Völlig klar!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Bachmann.

Vielen Dank, Herr Prä sident. – Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der vehemente Einsatz der Kollegin Haller-Haid für die Linken die Startchancen der sozialdemokratischen Partei in Tübingen nicht verbessert?

(Zuruf von der SPD: So ein Unsinn! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das kann er nur mit Nichtwissen be antworten!)

Herr Staatssekretär.

Hierzu kann ich keine offi zielle Stellungnahme der Landesregierung abgeben. Gestat ten Sie mir aber bitte die persönliche Anmerkung, dass ich mich vor diesem Hintergrund über diese Mündliche Anfrage schon etwas gewundert habe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Mir liegen keine Zu satzfragen mehr vor. Ich bedanke mich für die Antworten.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. T h e r e s i a B a u e r G R Ü N E – L a n d e s f ö r d e r u n g f ü r d e n N e c k a r u f e r t u n n e l i n H e i d e l b e r g

Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich frage die Landesregie rung:

Bis zu welchem Datum spätestens kann die Stadt Heidelberg mit einem Bescheid des Landes zu ihrem im März 2010 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereichten Förderantrag für einen Neckarufertunnel in der Heidelberger Altstadt rech nen und damit mit einer verlässlichen Aussage, ob, in wel chem Umfang und wann mit Fördergeldern des Landes für dieses Projekt zu rechnen ist?

Für die Landesregie rung antwortet die Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.

Herr Präsident! Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Juli 2010 die Auf nahme der Maßnahme „Neckarufertunnel Heidelberg“ in das Förderprogramm nach der Verwaltungsvorschrift zum Ent flechtungsgesetz auf der Grundlage der im März 2010 von der Stadt Heidelberg vorgelegten Unterlagen beantragt.

Zum Antrag der Stadt Heidelberg ist Folgendes festzustellen: Beim Neckarufertunnel in Heidelberg handelt es sich um ei ne kommunale Straßenbaumaßnahme der Stadt Heidelberg, die nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz grundsätzlich förderfähig ist. Der Neckarufertunnel hat für Heidelberg positive Auswirkungen, z. B. die Verlagerung ei nes Großteils des Durchgangsverkehrs in den Tunnel, Verbes serungen für den Verkehrsfluss, da störende Verflechtungen entfallen, die Verstetigung des Verkehrs und dadurch die Re duzierung der Lärm-, der Feinstaub- und der Abgasbelastung sowie die städtebauliche Aufwertung des Uferbereichs.

Die bislang vorgelegten Unterlagen reichen aber nicht aus, um die drei betroffenen Belange – kommunaler Straßenbau, Städ tebau und kommunales Eigeninteresse am Gesamtvorhaben – hinreichend abgrenzen zu können. Eine konkrete Aussage zum Umfang der Förderung mit Mitteln des Landesgemeindever kehrsfinanzierungsgesetzes ist daher noch nicht möglich. Ent scheidend ist, dass die verkehrlich bedingten Maßnahmen för derfähig sind.

Darüber hinaus muss die Stadt Heidelberg noch festlegen, welche der zwischenzeitlich in der Diskussion befindlichen Varianten – Bau des Neckarufertunnels nur als Straßenbau maßnahme oder in Verbindung mit einer Straßenbahnmaßnah me zwischen Bismarckplatz und Karlstor und einer möglichen Förderung aus Bundesmitteln – von ihr favorisiert und gege benenfalls in Fördervorhaben letztlich weiterverfolgt wird.

Eine konkrete Aussage über den Beginn der Förderung ist erst möglich, wenn die Baurechte vorliegen und der Förderantrag genehmigt ist. Das dürfte noch einige Zeit dauern.

Gestatten Sie mir, dass ich über den eben vorgetragenen nüch ternen Sachstand hinaus noch etwas zum bisherigen Verfah ren sage. Ich glaube, das ist ganz hilfreich, weil es gerade bei Maßnahmen dieser Größenordnung untypisch ist, dass darü ber innerhalb eines Zeitraums von März bis Februar entschie den wird. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, noch einmal bestimmte Punkte zu nennen.

Die Stadt Heidelberg hat die Förderunterlagen im März 2010 beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur weiteren Abstim mung eingereicht. Im Juli hat das Regierungspräsidium die Antragsunterlagen für die Aufnahme in das Förderprogramm nach der Verwaltungsvorschrift zum Entflechtungsgesetz beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantragt. Das Umweltministerium hat das Regierungspräsidium Karls ruhe mit Schreiben vom 23. August 2010 gebeten, über das Unfallgeschehen und über die Frage der Kostenabgrenzung der betroffenen Belange zu berichten. Es wurde deswegen da rum gebeten, über das Unfallgeschehen zu berichten, weil da mit u. a. die verkehrliche Bedingtheit der Aufwendungen be gründet war und weil es zur Beantwortung der Frage, welche

der vorgelegten Kosten förderfähig sind, notwendig und wich tig ist. Vorhin habe ich schon Ausführungen zur Abgrenzung der betroffenen Belange gemacht.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom Au gust 2010 gebeten, ergänzende Unterlagen und Nachweise vorzulegen, aus denen der Kostenanteil des kommunalen Stra ßenbaus am Gesamtvorhaben belegbar hervorgeht. Die Auf teilung der Kosten zwischen kommunalen, städtebaulichen und verkehrlichen Belangen ist bei diesem komplexen Vorha ben ganz entscheidend für die Ermittlung der förderfähigen Kosten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Stadt mit Schrei ben vom 22. September 2010 vorgeschlagen, das Projekt un ter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nochmals zu prüfen. Zu dem wurde vorgeschlagen, eine Straßenbahnverbindung und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Förderung aus Bundesprogrammen in die Lösungskonzeption einzubeziehen. Eine Antwort der Stadt auf dieses Schreiben steht noch aus.

Das Ministerium hat am 28. Januar 2011 mit der Stadt Hei delberg die Vorschläge hinsichtlich neuer Straßenbahnverbin dungen besprochen. Die Stadt Heidelberg hat dazu einen Mas terplan „Mobilitätsnetz Heidelberg 2020“ als Gesprächsgrund lage vorgestellt. Das bestehende Straßenbahnnetz soll ausge baut und ergänzt werden. Ein Teilabschnitt einer Straßenbahn linie betrifft auch die Strecke entlang des Neckarufers und die Tieferlegung der Straße. Die Förderfähigkeit dieser neuen Lö sung kann erst dann bewertet werden, wenn prüfbare Planun gen und Kostenberechnungen vorliegen. Dann können auch Verhandlungen mit dem Bund aufgenommen werden.

Bekannt ist – Ihnen dürfte das weit besser bekannt sein als mir –, dass die Stadt zunächst beide Lösungen weiterverfolgen will. Möglicherweise wird eine Beteiligung der Bürger bei diesen Varianten erfolgen. Somit ist hier zunächst auch Hei delberg am Zug, vor einer Entscheidung über eine Förderung das Baurecht zu schaffen. Erst wenn die Baurechte vorliegen, können die Bewilligung des Förderantrags und die Festlegung des Förderzeitraums erfolgen. Zunächst bleiben die weiteren Dispositionen der Stadt Heidelberg hinsichtlich der Realisie rung des Neckarufertunnels abzuwarten.

Mir sind diese Hinweise wichtig, weil ich das Gefühl habe, dass dieses Thema in eine Entscheidung mit hineingezogen wird, die in absehbarer Zeit gefällt wird. Um eines deutlich zu machen: Hier ist nicht – ich zitiere aus einem Schreiben von Ihnen – „ein klärendes Wort seitens des Landes angesagt“, wie Sie fordern. Es gibt auch keinen „Grund für Gerüchte“ und keine „Anzeichen für ein Auf-die-lange-Bank-Schieben“. Hier will die Stadt Heidelberg ein für sie auch städtebaulich zukunftweisendes Projekt verwirklichen, und das Land wird sie dabei unterstützen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abg. Bauer. Ich will nur noch kurz darauf hinweisen, dass die Zeit für die Fragestunde abgelaufen ist.

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Ich glaube, ich darf nachfragen!)

Ja. Aber ich sage es trotzdem: Die Zeit ist abgelaufen. Eine Nachfrage können Sie noch stellen. Bitte, Frau Abg. Bauer.

Frau Ministerin Gönner, ich möchte Sie genauer verstehen. Sie sagten, der Bescheid des Landes zum eingereichten Förderantrag zu einem Projekt – nicht zu verschiedenen Projekten –, dem Neckarufertunnel, stehe aus, es fehlten Unterlagen. Können Sie präzisieren, ob die Unterlagen, die Ihnen fehlen, vonseiten der Stadt nachge arbeitet werden müssen oder ob sie lediglich vom Regierungs präsidium zusammengestellt werden müssen?

Es handelt sich hierbei um ein sehr komplexes Ver fahren. Wer glaubt, dass das Projekt nach einem Antrag im März 2010 im Februar 2011 bescheidungsfähig ist, kennt sich, fürchte ich, mit Verfahren dieser Größenordnung nicht wirk lich aus. Ich glaube, das ist zunächst einmal das Wichtige und Wesentliche.

Das Zweite ist: Ich habe dargelegt, dass wir das Regierungs präsidium Karlsruhe gebeten haben, nochmals einige grund legende Untersuchungen anzustellen und die Ergebnisse vor zulegen. Das betrifft das Unfallgeschehen. Wir haben Gesprä che mit der Stadt Heidelberg geführt, weil dort natürlich eine Zuarbeit hinsichtlich der von mir dargelegten unterschiedli chen Interessen erfolgen muss. Insofern handelt es sich bei den Aufträgen, die erteilt worden sind, um solche an mehre re Seiten.