Das Charakteristische ist ihre Kreativität, und die hohe Qualität ihrer Angebote beruht darauf. Sie hat dieses hohe Niveau politischer Bildung auch trotz gekürzter Sachmittel in all den Jahren gehalten.
Auch beim Personal. – Dies zeigt, dass die Landeszentrale für politische Bildung ein großes Potenzial an Kreativität hat. Genau dies ist es, was gefragt ist …
… – ein Satz noch –, und diese Kreativität müssten Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der Opposition, bei diesem Thema an den Tag legen, statt ewig den gleichen alten Antrag aus der Schublade zu holen, der da heißt: „Wahlalter herunter!“
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Unruhe bei der SPD – Abg. Schebesta CDU: Komm, lass es gut sein! – Zuruf: Auch kein neues Argument!)
Herr Minister, Sie haben gerade die Landeszentrale für politische Bildung so gelobt. Ist Ihnen bekannt, dass der Dachverband der Jugendgemeinderäte, der von dieser Landeszentrale begleitet und gefördert wird, genau das fordert, was wir in diesem Gesetzentwurf für die Rechte der Jugendgemeinderäte vorsehen?
Herr Kollege Braun, wenn der Dachverband diese Forderung an die Landeszentrale richtet, dann hat er dafür sicherlich Gründe.
Wir haben gute Gründe, warum wir das nicht für richtig halten. Aber ich habe gerade darauf hingewiesen: Es gibt ein ganzes Bündel an geeigneten Beteiligungsformen. Wir sollten uns einmal auf für die Jugendlichen attraktivere Formen verständigen, statt uns lediglich auf das Wahlalter zu kaprizieren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Braun SPD meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage. – Abg. Schebesta CDU: Jetzt ist aber gut!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/4264.
Ich lasse über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/4264 insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich gebe noch bekannt, dass jetzt unmittelbar im Anschluss im Josef-Schofer-Saal eine Sitzung des Gremiums nach Artikel 10 GG stattfindet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings – Drucksache 13/4384
Vom Präsidium ist für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt worden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Brustkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten, von denen Frauen befallen werden. Jährlich erkranken daran in Deutschland fast 50 000 Frauen, rund 15 000 davon sterben. Wir können zwar die Erkrankung nicht verhindern, jedoch können wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Diagnose Brustkrebs frühzeitig festgestellt wird und so die Heilungschancen erhöht werden. Das Brustkrebs-Screening ist deshalb ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Verbesse
rung der Gesundheit von Frauen. Künftig sollen in Deutschland alle Frauen einer bestimmten Altersgruppe verdachtsunabhängig zur radiologischen Untersuchung der Brust eingeladen werden, dem so genannten Mammografie-Screening. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammografie-Screenings wollen wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen.
Sie werden sich vielleicht fragen: Warum brauchen wir ein Gesetz und eine zentrale Stelle? Ziel ist es, dass alle Frauen der jeweiligen Altersgruppe von einer zentralen Stelle eingeladen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dazu brauchen wir die Daten der Einwohnermeldeämter. Da die Zentrale Stelle aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einfach auf Daten der Einwohnermeldeämter zurückgreifen kann, brauchen wir hierfür ein Gesetz, denn nur wenn die Zentrale Stelle eine öffentliche Stelle im Sinne des Meldegesetzes ist, darf sie Daten der Meldebehörden empfangen. Wir hatten ja ähnliche Diskussionen im Zusammenhang mit dem Krebsregister.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir, dass die Zentrale Stelle eine öffentliche Stelle im Sinne des Meldegesetzes ist. Diese wird dann berechtigt, die Daten der Meldebehörden anzufordern, anzunehmen, zu speichern und auch zu verarbeiten. So ist sichergestellt, dass alle Frauen in der entsprechenden Altersgruppe eingeladen werden können und dass dem Datenschutz Rechnung getragen wird. Angesiedelt werden soll diese Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Es soll also nicht etwas Zusätzliches oder Weiteres geschaffen werden, sondern diese Stelle soll innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit unserem Ministerium und den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den privaten Krankenversicherungen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen. Das versetzt die Vertragspartner in die Lage, das Mammografie-Screening in Baden-Württemberg umzusetzen. Insgesamt möchte ich Sie bitten, dem zuzustimmen.
Das ist natürlich ein weiterer Schritt zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge für Frauen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die neuen Krebsfrüherkennungsrichtlinien, die der Bundesausschuss beschlossen hat, in Landesrecht um. Wir machen dies im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ zügig. Bayern war noch schneller, aber die Bayern müssen ihr Gesetz mittlerweile ändern, weil es nicht EU-konform ist. Insofern legen wir relativ zeitnah nach den entsprechenden Beschlüssen die landesgesetzlichen Voraussetzungen fest, um diese Früherkennungsrichtlinien in die Tat umzusetzen.
Ich möchte dem Sozialministerium und Frau Staatssekretärin Lichy herzlich danken für die gute Bearbeitung und insbesondere auch für den flexiblen Gesetzentwurf, der es, wenn sich die entsprechenden Richtlinien ändern und zum Beispiel ein früheres Alter für die Früherkennung festgelegt wird, ermöglicht, das dann auch per Richtlinie gleich zu erlassen. Insofern liegt, glaube ich, wirklich ein guter und flexibler Gesetzentwurf vor.
Insgesamt wird das Gesetz die Vorsorge für die Frauen in Baden-Württemberg verbessern. Wir sind froh, dass es gelungen ist, mit den Partnern, also der Kassenärztlichen Vereinigung, den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, entsprechende Vereinbarungen zu schließen, damit auch sichergestellt ist, dass die Frauen über die Zentrale Stelle, die von Frau Lichy erwähnt wurde, eingeladen werden können.