Protocol of the Session on June 1, 2005

(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Fischer SPD: Über das Ziel? Über welches Ziel? „Die Geschichte über das Ziel bringen“!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Schneider hat sich doch tatsächlich – mir fehlt das richtige Verb – erdreistet,

(Abg. Sakellariou SPD: Sehr gut!)

SPD und Grünen ein gespaltenes Verhältnis zu mehr unmittelbarer Demokratie vorzuwerfen,

(Abg. Schneider CDU: Nein, zur repräsentativen! Sie müssen zuhören!)

und hat auf den Bundestag sowie auf die dort nicht eingeführte Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheid verwiesen. Sie haben gesagt: „Wie viel wäre uns erspart geblieben, wenn dies bei den von Ihnen angeführten Themen möglich gewesen wäre?“ Ja, Herr Schneider, Sie hätten das tun können.

(Zuruf des Abg. Dr. Scheffold CDU)

Rot-Grün hat in der letzten Legislaturperiode im Bundestag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Er wurde von der CDU und großen Teilen der FDP abgelehnt. Nehmen Sie die Bürger endlich ernst!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Zurufe der Abg. Boris Palmer GRÜNE und Gus- tav-Adolf Haas SPD – Unruhe)

Dann hat er – das ist der nächste erstaunliche Vorgang gewesen – zu Recht die desolate Finanzsituation der Kommunen beschrieben, die Verantwortung dafür aber der Bundesregierung zugeschoben.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Schneider: Wem denn sonst?)

Herr Kollege Schneider, haben nicht Sie, die Regierungsparteien, hier den Kommunen bei der letzten Haushaltsberatung über 500 Millionen € weggenommen?

(Beifall bei der SPD – Abg. Schneider CDU: Quatsch! Ausgabenseite!)

Und dann sollten Sie sich wenigstens einmal mit der Systematik unseres Grundgesetzes auseinander setzen.

(Abg. Sakellariou SPD: Das wäre nicht schlecht!)

Der Bund ist nicht unmittelbar zuständig für die Kommunen, und die Länder haben immer Wert darauf gelegt, dass das die Länder sind. Die Gesetze, die für die Kommunen Mehrbelastungen bringen,

(Abg. Wieser CDU: Wie bei der Kinderbetreuung, Herr Kollege! Da hat sich der Bund auch darum gedrückt! – Weitere Zurufe von der CDU)

bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Die von der CDU regierten Länder haben mitgemacht und haben die Finanzen ausgehandelt, aber Sie haben die Finanzmittel jeweils nicht voll an die Kommunen weitergegeben. Das ist doch der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

Herr Kollege Theurer, es ist richtig: 10 % sind besser als 15 %. – Wo ist Herr Theurer denn hingegangen? Er hat sich offenbar schon von der unmittelbaren Demokratie verabschiedet.

(Heiterkeit)

25 % sind besser als 30 %. Aber die Quoren sind nach wie vor zu hoch.

(Zuruf von der CDU: 30 % ist okay!)

Das ist doch die Feststellung, die wir hier insbesondere in Baden-Württemberg bei den vielen Bürgerbegehren haben treffen können, und es ist die Feststellung, die in Bayern getroffen wurde.

(Abg. Heinz CDU: Und das Land ist deswegen un- tergegangen, oder wie?)

Wenn der Herr Innenminister sagt, dass Freiheit auch Verantwortung bedeute, dann hat er damit völlig Recht. Aber Verantwortung kann doch von den Bürgerinnen und Bürgern nur wahrgenommen werden, wenn sie entscheiden können.

(Abg. Heinz CDU: Die können doch in den Ge- meinderäten entscheiden! – Weitere Zurufe von der CDU – Unruhe)

Gerade weil wir wollen, dass sie Verantwortung wahrnehmen, sind wir der Meinung, dass sie auch finanzrelevante Entscheidungen treffen können sollen. Denn da können sie ihrer Verantwortung nachkommen und sagen: „Wir wollen mehr Kindergartenplätze“ oder: „Wir wollen mehr Kinderbetreuungsplätze“, müssen aber auch bereit sein, daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und die Finanzierung sicherzustellen.

(Zurufe von der CDU)

Deshalb, Herr Kollege Schneider, „rot-grüne Ideologie, weit weg von der Realität“

(Abg. Heinz CDU: Ha ja!)

bei einer Gesetzeslage, Herr Zimmermann, wie sie in Bayern besteht, zu konstatieren – Sie können ja alles Mögliche sagen, aber das ist schon ein erstaunlicher Satz.

(Zurufe von der CDU und der FDP/DVP)

Entscheidend ist: Wenn man von den Bürgern fordert, sie sollten sich mehr Mühe machen, wie der Herr Innenminister gerade gefordert hat, dann muss man dem Bürger und der Bürgerin auch die Möglichkeit geben, das umzusetzen, was sie sich erarbeitet haben. Nur in Haushaltsberatungen zu sitzen bringt überhaupt nichts. Entscheiden, das ist das Wich

tige, und deshalb werden wir zustimmen, dass unser Gesetzentwurf zusammen mit dem nun endlich von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten wird. Wir hoffen sehr, dass Sie endlich zu mehr Entscheidungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger kommen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Wie- ser CDU: Jawohl!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs beendet.

Sie stimmen dem Vorschlag, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen, zu. – Es ist so beschlossen.

(Abg. Wieser CDU: Jawohl! Das machen wir ger- ne!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche nun die Sitzung bis 14:30 Uhr und darf darauf hinweisen, dass sich das Präsidium jetzt unmittelbar im Anschluss im Hebelsaal trifft, um über die Neumöblierung des Plenarsaals zu beraten.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:13 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:29 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen und die Türen zu schließen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Jugendlichen – Drucksache 13/4264

Das Präsidium hat als Redezeiten fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Bayer.

Herr Präsident, liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Drexler SPD: Die Beteiligung ist nicht gut!)