Protocol of the Session on April 28, 2005

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung – –

(Staatssekretär Köberle: Herr Präsident, für diese Anfrage bin ich nicht zuständig! Ich kann aber die Mündliche Anfrage von Herrn Zeller unter Ziffer 3 beantworten!)

Herr Abg. Behringer, entschuldigen Sie. Da von der Landesregierung niemand da ist, der Ihre Frage beantworten kann, und Herr Staatssekretär Köberle die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 beantworten kann, werde ich diese Anfrage zuerst aufrufen. Sie werden nachher, sobald jemand von der Landesregierung erscheint, der Ihre Frage beantworten kann, das Wort erhalten.

Jawohl, einverstanden.

(Abg. Pauli CDU: Sehr rücksichtsvoll!)

Ich rufe also die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – G e n e h m i g u n g s v e r f a h r e n f ü r d e n I n t e r n e t z u g a n g f ü r d i e B e s c h ä f t i g t e n d e r R e g i e r u n g s p r ä s i d i e n

Bitte schön, Herr Abg. Zeller, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Mit welcher Begründung verlangen die Regierungspräsidien von jedem Beschäftigten einen schriftlichen Antrag mit detaillierter Begründung für die Genehmigung eines Internetzugangs?

b) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Zugang zum Internet Voraussetzung für eine moderne Dienstleistung ist und dass das von den Regierungspräsidien angewandte Verfahren Bürokratie und Misstrauen fördert?

Herr Staatssekretär Köberle, Sie erhalten namens der Landesregierung das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Amt des Staatssekretärs hat die schöne Begleiterscheinung, dass man Fragen beantworten darf. Das hat mir während meiner Zeit im Kultusministerium so gefallen,

(Abg. Zeller SPD: Haben Sie Sehnsucht gehabt nach dem Amt des Staatssekretärs?)

dass ich dieses Instrument im Bundesrat eingeführt habe, nachdem dieser Brauch dort völlig in Vergessenheit geraten war. Nach vielen, vielen Jahren ist dort zum ersten Mal wieder die Bundesregierung befragt worden.

(Abg. Teßmer SPD: Ihnen kann geholfen werden! – Zuruf des Abg. Zeller SPD)

Jetzt komme ich zu Ihrer Anfrage, lieber Herr Zeller. Im Namen der Landesregierung darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Die Landesregierung teilt die Auffassung, Herr Zeller, dass der Zugang zum Internet wesentlicher Teil einer modernen und effizienten Arbeitsorganisation sowie einer kundenorientierten Dienstleistung ist. Daher sind auch die meisten

Arbeitsplätze in der Landesverwaltung, an denen dies für die zu erfüllenden Dienstaufgaben notwendig und sinnvoll ist, mit einem E-Mail- und einem Internetzugang ausgestattet.

An Arbeitsplätzen, an denen besonders schutzbedürftige Daten verarbeitet werden, zum Beispiel Personalsachen oder Geheimschutzangelegenheiten, wird aus Sicherheitsgründen regelmäßig kein Internetzugang eingerichtet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an solchen Arbeitsplätzen werden die für die Aufgabenerledigung wichtigsten Internetangebote über das Intranet der Landesverwaltung bereitgestellt.

Die Beschränkung des Internetzugangs auf Arbeitsplätze, an denen ein solcher Zugang für die Dienstaufgaben notwendig und sinnvoll ist, ist sachgerecht und zwingend, und dies aus zwei Gründen:

Erstens: Die Beschränkung der Internetnutzung auf den dienstlichen Gebrauch hat ihren Grund im Teledienstedatenschutzgesetz des Bundes. Danach tritt eine Organisation, die den dienstlichen Internetzugang ihrer Beschäftigten auch für private Zwecke öffnet, als Telediensteanbieter gegenüber den Bediensteten auf und hat in der Folge die im Teledienstedatenschutzgesetz beschriebenen umfangreichen datenschutzrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Danach müssen die DV-technischen Einrichtungen so angelegt werden, dass keine oder so wenige personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Weiter muss die private Nutzung durch technische Vorkehrungen eindeutig von der betrieblichen Nutzung getrennt werden, zum Beispiel durch die Bereitstellung differenzierter Benutzerkennungen. Das würde enorme zusätzliche Kosten und einen erheblich höheren Aufwand für die Administration und den Betrieb der Bürokommunikationssysteme verursachen. Dieser Mehraufwand für eine private Nutzung der Internetzugänge ist mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen einer sparsamen Verwendung der für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht vereinbar.

Der zweite Grund: Erfahrungen in der freien Wirtschaft haben zudem gezeigt, dass eine nicht bedarfsorientierte Internetnutzung zu einer unnötigen Bindung von Arbeitskapazitäten führt.

Nun zu Ihrer Frage nach der Anwendung in der Landesverwaltung, in den Regierungspräsidien, aber systemgleich eigentlich auch im Innenministerium und, wie wir vermuten, auch in den anderen Ministerien. Die Regierungspräsidien haben sich im Sinne einer einheitlichen Praxis darauf verständigt, den Beschäftigten einen Internetzugang zu gewähren, wenn dafür aufgrund der Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes ein dienstlicher Bedarf besteht. Eine kurze, beispielhafte Darlegung dieses Bedarfs durch den Beschäftigten ist dazu notwendig und mit den Prinzipien einer modernen Führung und Dienstleistungsorientierung vereinbar.

Durch das von den Regierungspräsidien praktizierte Vorgehen werden weder Bürokratie noch Misstrauen gefördert. Das Verfahren stellt vielmehr sicher, dass die Regierungspräsidien in vollem Umfang und in hoher Qualität den An

(Staatssekretär Köberle)

forderungen an einen modernen Dienstleister gerecht werden können.

So weit, Herr Zeller, zu Ihren Fragen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, kann eigentlich nicht unterstellt werden – ich bezog mich auf die Regierungspräsidien –, dass alle Beschäftigten der Regierungspräsidien einen dienstlichen Bedarf für einen Internetzugang haben? Es ging mir nicht um die private Nutzung; das war nicht mein Thema. Es geht um den dienstlichen Bedarf, der hier in einem bürokratischen und mit Aufwand verbundenen Verfahren über einen Antrag erneut bestätigt werden muss.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch zunächst gefragt, ob es nicht ein bestimmtes Formular gebe, auf dem man einfach irgendwo ein Kreuz macht, sodass das Ganze dann schnell erledigt ist. Aber aus meiner Antwort haben Sie vielleicht herausgehört, dass da rechtliche Probleme ebenso hineinspielen wie die Frage, ob für die Aufgabenstellung am Arbeitsplatz ein Zugang zum Internet wirklich unbedingt notwendig ist.

(Abg. Teßmer SPD: Ist das ein Missbrauchsver- dacht?)

Nein.

(Abg. Teßmer SPD: So riecht es halt!)

Sie tun jetzt so,

(Abg. Teßmer SPD: Ich frage ja nur!)

als sei mit hohem Aufwand jede Woche wieder ein Antrag zu stellen. Wenn jemand neu an einen Arbeitsplatz kommt, dann macht er das eben einmal. Die Leute, die das zu verantworten haben, sagen mir, der Aufwand für den Betroffenen sei nicht so hoch, wie Sie in Ihrer Fragestellung offenbar vermuten. Wir versuchen ja, Bürokratie, wo irgend möglich, abzuschaffen.

(Abg. Zeller SPD: Das hatte ich auch gemeint! Aber ich höre das Gegenteil!)

Das entspricht momentan doch auch der großen Linie in der Politik. Wenn man neu an einen Arbeitsplatz kommt – ich erfahre das ja in diesen Tagen auch wieder –, stellt man zunächst einmal viele, viele Fragen. Wenn man nun selbst begründen soll, dass man berechtigt ist, einen Internetzugang zu bekommen, und mit wenigen Worten oder Beispielen darlegen soll, warum man ihn braucht, dann kann man damit rechnen, dass der Zugang in der Regel auch genehmigt wird. Das Verfahren bietet jedoch eine gewisse Sicherheit und Klarheit, falls dies aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sein sollte. Das gilt auch für den zweiten Punkt, den ich zuvor erläutert habe.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Köberle, ich will die Frage noch einmal konkretisieren und sie an einem Beispiel deutlich machen: Halten Sie es für notwendig, dass zum Beispiel die früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oberschulämter, die jetzt in der Abteilung „Schule und Bildung“ in

den Regierungspräsidien sind, erneut einen Antrag stellen müssen, obwohl sie vorher selbstverständlich Zugang zum Internet hatten?

Ich bin jetzt natürlich nicht der Frage nachgegangen, ob da schon eine Genehmigung vorlag, die man einfach übernehmen könnte. Ich bin jetzt entsprechend Ihrer Fragestellung ganz allgemein der Frage nachgegangen: Ist das Verfahren zu aufwendig, zu bürokratisch oder eventuell nicht gerechtfertigt? Mich selbst hat das natürlich auch interessiert, denn man sollte so wenig Bürokratie wie nötig praktizieren. Das ist völlig selbstverständlich.

Unsere Fachleute sagen, das Verfahren werde mit einer niedrigen Schwelle und so einfach wie möglich gehandhabt. Die Leute, die sich vor Ort überlegt haben, wie es am einfachsten durchgeführt werden kann, sind in allen Regierungspräsidien gemeinsam zu diesem Ergebnis gekommen. Auch bei uns im Innenministerium wird das Verfahren so praktiziert.

Ich habe jetzt keine Zeit – ich hätte das gern gemacht –, mir einmal genau anzuschauen, was da geschrieben werden muss und wie das genau geht.

(Abg. Zeller SPD: Vielleicht können wir das nach- her noch einmal vertiefen!)

Aber es ist, Herr Zeller, eine etwas andere Frage, wenn Sie jetzt fragen: Muss etwas wiederholt werden, wenn eine Behörde eingegliedert wird und unter ein neues Dach kommt, der Arbeitsplatz aber letztendlich der gleiche bleibt? Das wäre eine andere Frage. Die müssten Sie dann aber auch entsprechend stellen. Ihre Ausgangsfrage ging aber ins Grundsätzliche und damit zunächst einmal in eine andere Richtung.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Herr Abg. Behringer, leider kann ich Ihre Mündliche Anfrage noch immer nicht aufrufen, da zwar das Kultusministerium vertreten ist, sich aber außerstande sieht, Ihre Frage zu beantworten.