Protocol of the Session on April 28, 2005

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Ich nehme an, dass das Staatsministerium diese Frage beantworten wird. Es ist aber noch kein Vertreter dieses Ministeriums anwesend.

Ich rufe deshalb die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. I n g e U t z t S P D – S c h i l l e r - J u b i l ä u m s j a h r a n d e n S c h u l e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g s

Frau Abg. Utzt, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie wird in den Schulen Baden-Württembergs auf das Festjahr zu Ehren des in Marbach am Neckar geborenen Dichters Friedrich von Schiller (gestorben 9. Mai 1805) eingegangen?

b) Welche Arbeitshilfen und Fortbildungen werden dazu Lehrkräften für die jeweiligen Klassenstufen und Schularten vonseiten der Landesregierung angeboten?

Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Frau Kollegin Utzt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Eine Vorgabe, in den Schulen in besonderer Weise des Todestags Friedrich Schillers zu gedenken, ist von unserer Seite bewusst nicht ergangen. Der Wandel der Schul- und Lernkultur geht mit einer größeren Eigenverantwortung der Schulen gerade bei Projekten, Kooperationen mit außerschulischen Partnern und Lernen an außerschulischen Lernorten einher, die insgesamt an Bedeutung zugenommen haben.

Selbstverständlich wird der 200. Todestag Friedrich Schillers an vielen Schulen zum Anlass genommen, um auf Schillers Leben und Werk einzugehen. So finden viele Lesungen, Theaterbesuche, eigene Theateraufführungen und Besuche des Nationalmuseums statt. Ein verordnetes Erinnern halten wir jedoch für eher kontraproduktiv. Das heißt aber nicht, dass wir die Schulen, die sich hier besonders engagieren, nicht unterstützen würden. Ich möchte Ihnen deswegen noch kurz Maßnahmen beschreiben, mit denen wir diese Unterstützung leisten.

Das Schiller-Nationalmuseum in Marbach fungiert für das Kultusministerium als zentraler Kooperationspartner. Die Veranstaltungen werden als Lehrerfortbildungen anerkannt. Eine Lehrkraft ist mit elf Stunden aus der Schule abgeordnet, um die Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Literaturarchiv in Marbach zu pflegen. Zum SchillerJahr wurden Homepages freigeschaltet. Eine Präsentation des Kultusministeriums gemeinsam mit der Firma MatthiasFilm ist zu Anfang des Schiller-Jahres in Marbach erfolgt. Das Drama „Kabale und Liebe“ wurde als Unterrichtsfilm auf DVD mit didaktischem Zusatzmaterial vorgestellt und den Schulen zur Verfügung gestellt.

Eine Koordination der schulischen Anfragen zu Schiller im Deutschen Literaturarchiv Marbach erfolgt durch die vom Kultusministerium abgeordnete Lehrkraft. Diese Lehrkraft hat Beiträge in Fachzeitschriften und Materialzusammenstellungen für Referate erarbeitet sowie Lehrerinnen und Lehrer beraten.

Ein Theaterwettbewerb für die Schulen in Baden-Württemberg wird durchgeführt. Schiller-Inszenierungen werden von Theaterpädagogen juriert. Die besten Aufführungen sind zu den Internationalen Schillertagen in Mannheim Anfang Juni eingeladen.

Ein eigenes Schulprogramm im Deutschen Literaturarchiv Marbach eröffnet interessierten Schulgruppen die Möglichkeit, sich in Seminaren und Vorträgen mit Referenten über ihre Schiller-Leseerfahrungen auszutauschen. Seminare werden in Marbach für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler angeboten, ebenso Schiller-Konferenzen mit dem Autor Jens Sparschuh und der Autorin Felicitas Hop

pe, Seminare zum Drama „Die Räuber“ für Realschullehrer und Schreibseminare mit Schülerinnen und Schülern zu Schiller-Texten.

Führungen werden für Schülerinnen und Schüler in der großen Marbacher Jahresausstellung „Götterpläne & Mäusegeschäfte – Schiller 1759 bis 1805“ sowie in der Ausstellung „Schiller in Stuttgart“ des Württembergischen Landesmuseums durchgeführt. Eine Inszenierung von Schillers Geschichte „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ wird für Schulen präsentiert. Der Schauspieler und Sprecher Michael Speer besucht nach der Marbacher Premiere Schulen, um Schiller den Schülern auch sinnlich nahe zu bringen.

Daneben ist Schiller wie in jedem Jahr Gegenstand der Abschlussprüfungen in Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Aber das ist kein spezifischer Beitrag zum SchillerJahr, denn da gehört er ohnehin hin.

(Abg. Stickelberger SPD: Eine „schillernde“ Ant- wort!)

Keine Zusatzfrage? – Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – Z u w e i s u n g z u s ä t z l i c h e r L e h r e r d e p u t a t e f ü r S t u t t g a r t e r B r e n n p u n k t s c h u l e n

Herr Abg. Gaßmann, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Ist in der Abstimmungstätigkeit der Stuttgarter Schul- und Kulturbürgermeisterin mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart zur Zuweisung zusätzlicher Lehrerdeputate für Brennpunktschulen für die Heusteigschule in Stuttgart-Süd, die Carl-Benz-Schule in Bad Cannstatt und die Elise-von-König-Schule in Stuttgart-Münster der Stadt durch das Staatliche Schulamt erklärt worden, dass „Fristen keine Rolle spielten“, wie dies von der Schul- und Kulturbürgermeisterin jetzt behauptet wird, und ist sie nicht darauf hingewiesen worden, dass eine zu späte Antragstellung (Frist war 1. Dezember 2004) auf Lehrerstunden für die Ganztagsbetreuung zur Konsequenz hat, dass die Stadt Stuttgart keine Stellenzuweisung für diese Schulen vom Land erhalten wird?

Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage namens der Landesregierung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Gaßmann wie folgt:

Das Staatliche Schulamt Stuttgart hat gegenüber der Stuttgarter Schul- und Kulturbürgermeisterin nicht erklärt, dass Fristen für die Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach Landeskonzept keine Rolle spielen werden.

Die Antragsfrist 1. Dezember für das darauf folgende Schuljahr war der Stadtverwaltung über ein Rundschreiben

(Staatssekretär Rau)

des Städtetags sowie durch eine Veranstaltung des Städtetags für die Amtsleiter der Schulverwaltungsämter seit Juli 2002 bekannt. Das Staatliche Schulamt Stuttgart hat im Oktober 2004 auf Anfrage dem damaligen Oberschulamt mitgeteilt, dass Anträge der Stadt Stuttgart für die Carl-BenzGrundschule, die Heusteigschule und die Elise-von-KönigSchule mit geringer Verspätung im Dezember 2004, spätestens im Januar 2005 eingereicht werden sollen.

Mit Schreiben von Frau Bürgermeisterin Magdowski vom 18. März 2005 gingen die Anträge beim Kultusministerium ein. Fehlende Unterlagen wurden am 25. April 2005 nachgereicht.

Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abg. Gaßmann.

Herr Staatssekretär, bis wann wird das Kultusministerium darüber entscheiden, welche Brennpunktschulen über die bereits geförderten Schulen hinaus noch Chancen auf zusätzliche Lehrerdeputate haben und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden?

Herr Kollege Gaßmann, Sie haben die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten gestern verfolgt und dabei seine Aussage gehört, dass es darum geht, ein bedarfsorientiertes Angebot an Ganztagsschulen zu schaffen und das Angebot auch auszuweiten.

Ich gehe deshalb davon aus, dass wir nicht bei den derzeit genehmigten 200 Brennpunktschulen stehen bleiben werden, sondern dass eine weitere Entwicklung abzusehen ist. Die Entscheidungen darüber sind allerdings nicht von gestern bis heute gefallen.

Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, können Sie jetzt schon sagen, bis zu welchem Zeitpunkt eine solche Liste vorliegen wird und, zum Zweiten, welche Kriterien angewandt werden, um solche Brennpunktschulen aufzunehmen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einen Tag nach der Regierungserklärung keine fertige Liste vorliegen kann, sondern dass eine Verständigung darüber stattfinden muss, in welchem Umfang das gewünscht und auch finanziell leistbar ist. Ich nenne Ihnen die Kriterien, nach denen eine solche Entscheidung erfolgen kann.

Eine Hauptschule kann als Hauptschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung eingestuft werden, wenn sie ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllt. Diese besondere Situation einer Schule ist gegeben, wenn mehrere der nachfolgend nicht abschließend genannten Kriterien vorliegen: eine Bevölkerungszusammensetzung, bei der sozial und ökonomisch Unterprivilegierte überwiegen, ein schwieriges soziales Umfeld mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern, jugendlichen Straftätern, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Familienfürsorge und Jugendhilfe, hohe Jugendarbeitslosigkeit, eine defizitäre Wohn- und Infrastruktur, ein hoher Anteil an Migrantenkindern, überdurchschnittlich viele Alleinerziehende, ein hoher Anteil von Schlüsselkindern und weitere Kriterien mehr. Sie sehen die Zielrichtung, in die die Definition geht.

Zusatzfrage, Herr Abg. Wintruff.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Gelten diese Kriterien auch für andere Schularten außerhalb der Hauptschule, und in welcher Größenordnung würden diesen Schularten dann zusätzliche Stunden zugeteilt?

Mit diesem Programm haben wir bisher fast ausschließlich Hauptschulen erfasst, in wenigen Fällen auch Grundschulen. Ich gehe davon aus, dass wir für die weitere Definition von Brennpunktschulen schwerpunktmäßig weiterhin mit Hauptschulen arbeiten werden und dass die Frage der Ausweitung der Ganztagsangebote an Realschulen und Gymnasien nicht über eine Definition, wie sie hier für Brennpunktschulen erfolgt ist, vorgenommen wird.

(Abg. Zeller SPD: Die zusätzlichen Stunden?)

Die zusätzlichen Stunden ergeben sich aus der Genehmigung, die im Einzelfall bei uns nach Prüfung vollzogen wird. Derzeit erhält eine Schule, die aus diesem Programm gefördert wird, bis zu sieben Lehrerstunden je Ganztagsklasse und Woche.

Keine weiteren Zusatzfragen?

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – S c h u l u n i f o r m i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Zeller, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: