Protocol of the Session on April 20, 2005

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit 65 Jahren ist für die meisten Staatsdiener Schluss. Sie müssen in Pension – ob sie wollen oder nicht, ob es Sinn macht oder ob es keinen Sinn macht. Herr Kollege Schneider hat darauf ja schon hingewiesen.

Das soll sich in Zukunft ändern. Künftig kann der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden, wenn dienstliche Interessen vorliegen. Im Klartext: Nur wenn der Staat ein Interesse daran hat, dass ein Beamter über sein Pensionsalter hinaus im Dienst bleibt, und der Staatsdiener selbst dem zustimmt, ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um maximal drei Jahre auf Antrag möglich. Dies ist, wie ich und mit mir die FDP/DVP-Fraktion meinen, ein notwendiges Zeichen der Flexibilisierung im Beamtenrecht, das von uns voll und ganz unterstützt wird.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Der Beamtenbund, der dem Gesetzentwurf, Herr Stickelberger, prinzipiell positiv gegenübersteht, fordert, Polizisten, Feuerwehrleute und Pädagogen von der längeren Arbeitsmöglichkeit auszunehmen. Hierfür sehen wir allerdings – schon aus Gründen der Gleichbehandlung – keine Veranlassung, da der Gesetzentwurf ja auf die Freiwilligkeitsentscheidung des Beamten abhebt und die Verlängerung daher kein Muss ist. Es ist keinesfalls ein Einstieg in eine längere Lebensarbeitszeit, Herr Stickelberger.

Ohnehin werden nur wenige Beamte, und dann vermutlich auch nur Beamte aus höheren Besoldungsgruppen, von dem neuen Spielraum Gebrauch machen.

(Abg. Stickelberger SPD: Eben!)

Aus diesem Grund halten wir auch Befürchtungen, die Maßnahme würde jungen Menschen die Chance nehmen, in den öffentlichen Dienst einzutreten, für nicht zutreffend.

(Zuruf des Abg. Stickelberger SPD)

Die Forderung, dass für eine verlängerte Arbeitszeit auch ein Plus bei der Pension herausspringen sollte, ist aus Sicht des Beamtenbundes durchaus verständlich und nachvollziehbar, aber angesichts der Haushaltssituation absolut aussichtslos.

Mit der erleichterten Zwangspensionierung, der Vermeidung vorzeitiger Pensionierungen und der Reaktivierung statt der Pensionierung von eingeschränkt kranken Beamten – Stichwort begrenzte Dienstfähigkeit – werden die dienstrechtlichen Regelungen, wie wir meinen, den Bedürfnissen der Praxis angepasst und werden Spielräume genutzt, um Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand – das ist ganz wichtig – zu reduzieren.

Weitere Änderungen betreffen das Landespersonalvertretungsrecht. Hier wird unter anderem eine Übergangsregelung für die Eingliederung von Behörden und den Zusammenschluss von Dienststellen geschaffen. Aber da sind wir uns ja einig.

Auch wenn von den Regelungen zum Teil nur Einzelfälle betroffen sind, müssen wir alle Einsparmöglichkeiten, die sich uns bieten, umsetzen.

Die FDP/DVP stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zielsetzung des Gesetzes – Deregulierung und Flexibilisierung der öffentlichen Personalverwaltung – können wir selbstverständlich mittragen. Kollege Stickelberger, wir haben natürlich von Beginn an nicht erwartet, dass die Landesregierung – weil wir das von ihr prinzipiell nicht erwarten – hier einen großen Reformentwurf vorlegt, in dem dann auch alle Möglichkeiten erfasst sind.

(Abg. Stickelberger SPD: Wir sind da anspruchs- voller! – Abg. Junginger SPD: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Insofern ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Kollege Schneider hat das als erster Redner ja eingangs schon dargestellt.

Ich möchte die drei, vier Punkte, die bei diesem Gesetzesvorhaben entscheidend sind, doch noch einmal kurz beleuchten und dann auch noch einmal kurz auf die Vorbereitung des Gesetzentwurfs zu sprechen kommen.

Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, den Eintritt in den Ruhestand über die bisherige Altersgrenze hinauszuschieben, halten wir für richtig.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Man muss natürlich aber auch sehen, dass das – jedenfalls unserer Erfahrung nach – im Wesentlichen das Führungspersonal betrifft. Das ist insbesondere bei der Polizei so. Denn dort werden das im Wesentlichen nicht die Beamtinnen und Beamten tun, die den Vollzugsdienst leisten und über Jahre und Jahrzehnte hinweg täglich im Streifendienst, im Schichtdienst tätig sind, sondern eher leitende Polizeibeamte, Polizeidirektoren und Beamte in ähnlicher Stellung.

Nichtsdestotrotz: Wenn dort noch Potenzial vorhanden ist, das ausgeschöpft werden kann, sollten wir die Möglichkeit schaffen, das zu tun.

Ein weiteres Vorhaben, das mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, ist die Vermeidung vorzeitiger Zurruhesetzungen und eine Verbesserung der Reaktivierungsmöglichkeiten. Auch dies ist nach unserer Auffassung ein Schritt in die richtige Richtung. Das betrifft natürlich insbesondere auch das Kultusministerium. Die Debatte im Finanzausschuss hat ja gezeigt, dass offensichtlich doch einige Lehrerinnen und Lehrer künftig von der Möglichkeit der vorzeitigen Zurruhesetzung Gebrauch machen sollten und wir nicht die Feststellung der Dienstunfähigkeit über Jahre hinweg hinausziehen sollten. Auch hier sehen wir als grüne Fraktion Kosteneinsparpotenzial, und wir sind gespannt, was das Kultusministerium, wie zugesagt, innerhalb von zwei Monaten zu diesem Thema im Finanzausschuss berichten wird.

Ein weiterer Punkt sind die Verfahrensvereinfachungen im Zusammenhang mit Zwangszurruhesetzungen durch Streichung von Einwendungsmöglichkeiten. Das sind Deregulierungsmöglichkeiten, die wir selbstverständlich mittragen, wenn man sie umsetzen kann. Das kann man in jedem Fall tun.

Auch bei der Beweislastumkehr für den Fall, dass ein Beamter seiner Pflicht, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nicht nachkommt, sind wir der Auffassung, dass diese Beweislastumkehr, solange das Beamtenrecht in seiner bisherigen verfassungsverbürgten Form gilt, eine zutreffende Regelung darstellt, um die Beamtinnen und Beamten wirklich dazu anzuhalten, ihre Dienstfähigkeit wieder herzustellen.

(Beifall der Abg. Kleinmann FDP/DVP und Brigit- te Lösch GRÜNE – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)

All das sind aus unserer Sicht richtige und wichtige Vorschläge, wenn auch der Kollege Stickelberger natürlich Recht hat. Kollege Heinz, ich bin gespannt. Die Salamitaktik der Landesregierung und der CDU-Fraktion insbesondere bei der Frage von Reformvorhaben – ob es jetzt um kommunale Demokratie geht, ob es um die Reform der Gemeindeordnung geht, ob es um die Reform des Beamtenrechts geht – kennen wir ja. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, hier zum Beispiel die Lebensarbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern wie in vielen anderen Bundesländern von 64 auf 65 anzuheben. Es hätte Ihnen unserer Auffassung nach auch gut zu Gesicht gestanden, wenn wir gesagt hätten: Wenn wir schon zu dem Ergebnis kommen, dass die Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte und – wenn ich da resümieren darf – insbesondere für Führungspersonal von 60 auf 63 angehoben werden soll, weshalb muss das dann auf Antrag und im dienstlichen Interesse erfolgen? Weshalb kann man das nicht generell so anheben? Die demografische Entwicklung schreit förmlich danach. Insofern bin ich gespannt, Kollege Heinz. Wahrscheinlich in der nächsten Wahlperiode

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: In der übernächs- ten!)

wird dann ein solcher Gesetzentwurf dieses Haus beglücken.

Ich will aber noch auf eines hinweisen. Da hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Da muss sie nachsit- zen!)

Das muss man einfach noch einmal resümieren. Ich habe das im Innenausschuss schon vorgetragen. Natürlich kann das eine fiskalische Motivation haben. Es kann aber auch die Motivation haben, den Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit zu geben, doch länger im aktiven Dienst zu verbleiben, wenn es das so genannte dienstliche Interesse gibt. Ich habe im Ausschuss nachgefragt: Wie sieht denn die finanzielle Seite aus? Welche Einsparungen werden erwartet? Darauf kam die lapidare Antwort: Das können wir jetzt noch nicht sagen; wir müssen einen Erfahrungsbericht abwarten.

Ich habe mir das Protokoll über die Finanzausschusssitzung noch einmal genau durchgelesen. In zahlreichen anderen Bundesländern ist dieses Vorhaben nach Mitteilung eines Vertreters der Landesregierung schon seit Jahren umgesetzt, was die Verlängerung der Lebensarbeitszeit anbelangt. Bei den Professoren im Land ist es auch umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was hat die Landesregierung daran gehindert, einmal bei den anderen Bundesländern nachzufragen, welche Wirkungen man damit im Landesetat erzielen kann? Offensichtlich hat man das vergessen, oder man wollte es nicht wissen – was auch immer die Begründung dafür war. Das hätte mich vor der Verabschiedung dieses Gesetzes doch noch interessiert. Wenn die Professoren im Land die Möglichkeit haben, hätte man ja einmal eruieren können: Wie viele schöpfen diese Möglichkeit aus? Welche Einsparpotenziale entstehen dadurch, oder entstehen vielleicht keine?

Trotz all dieser Bedenken, meine Damen und Herren, haben wir in der Fraktion die Frage noch einmal diskutiert: Kleine

Schritte, große Schritte? Wir haben gesagt: ein Schritt in die richtige Richtung. Ich habe mich im Innenausschuss ja ganz bewusst der Stimme enthalten und habe gesagt: Wir müssen darüber in der Fraktion noch einmal diskutieren. Wir sind jetzt abschließend trotz dieser Defizite, trotz nicht gemachter Hausaufgaben zur Auffassung gekommen, dass wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen können, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Zum Schluss noch, weil wir ja demnächst nicht nur den Ministerpräsidenten verabschieden dürfen, sondern auch die Verabschiedung des Landtagsdirektors ansteht: Ich hätte noch eine kleine Bitte, was das Inkrafttreten dieses Gesetzes anbelangt.

(Heiterkeit)

In Artikel 11 heißt es: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.“ Ich möchte doch auch im Interesse des Landtagsdirektors bitten, dieses Gesetz schnell zu verkünden, um ihm die Chance zu geben, noch in den Genuss der Möglichkeit dieses Gesetzes zu kommen und den Antrag stellen zu können, den Eintritt in den Ruhestand über die Altersgrenze hinauszuschieben. Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht wäre das dienstliche Interesse beim Landtagsdirektor in jedem Fall gegeben, und wir hätten gleich in der konkreten Praxis einen Fall, den der Innenminister dann auch in seinen Erfahrungsbericht aufnehmen könnte.

(Beifall und Heiterkeit – Zuruf des Abg. Heinz CDU)

Meine Damen und Herren, abschließend: Trotz nicht gemachter Hausaufgaben, trotz der Tatsache, dass es sich nur um einen kleinen Wurf handelt, und mit der Hoffnung auf schnelles Inkrafttreten und schnelle Verkündung des Gesetzes stimmen wir dem Gesetzesvorhaben zu.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Stickelberger SPD: Dem letzten Vor- schlag folgen wir uneingeschränkt! – Gegenruf des Abg. Oelmayer GRÜNE: Ein kleines Abschiedsge- schenk! – Gegenruf des Abg. Stickelberger SPD: Aber nur auf Antrag!)

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Oelmayer, die überraschende Wende am Ende Ihrer Rede nehme ich dankbar zur Kenntnis. Aber dass Sie mit dem, was Sie zu unserem geschätzten Landtagsdirektor gesagt haben, im Ergebnis eigentlich eine Nachwuchsbesetzung verhindern würden, haben Sie wohl nicht bedacht. Damit widersprechen Sie natürlich dem, was Sie zuvor gesagt haben. Aber ich habe Verständnis dafür.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Nachwuchsbeset- zung?)

Nachwuchsbesetzung. Ja, so nennt man das.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ab 60 aufwärts!)

Das ist doch Ihr Anliegen.