Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen so beschlossen.
Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen so beschlossen.
Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Wiederum ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen so beschlossen.
lautet: „Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mit großer Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die Türen zu schließen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes – Drucksache 13/3839
Wem von der Fraktion GRÜNE darf ich in der Allgemeinen Aussprache das Wort erteilen? – Herr Abg. Oelmayer, Sie haben das Wort.
(Abg. Rüeck CDU zu Abg. Oelmayer GRÜNE: Nach 25 Jahren blieb einer übrig! – Abg. Dr. La- sotta CDU: Der letzte Grüne! – Weitere Zurufe – Vereinzelt Heiterkeit)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt hätte ich ja die Möglichkeit, bis heute Abend um zehn zu reden.
Bin ich auch gar nicht. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, warum wir heute bei diesem Punkt freie Redezeit haben,
Denn der Austausch über das Thema Ministergesetz und über unseren Gesetzentwurf, den wir in das Parlament eingebracht haben, ist schon im Rahmen der Ersten Beratung und dann noch einmal im Ständigen Ausschuss, und zwar in aller Heftigkeit, wie ich mir habe berichten lassen, erfolgt. Deswegen werde ich trotz freier Redezeit versuchen, in wenigen Punkten noch einmal darzustellen, worum es uns geht. Dazu ziehe ich am besten unseren Gesetzentwurf heran. Das tun die Kolleginnen und Kollegen vielleicht auch, soweit sie ihn nicht schon auswendig kennen.
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs wurde ein Stück weit natürlich auch durch die Vorgänge um die ausgeschiedenen Minister Dr. Palmer und Dr. Döring intendiert und ist gerechtfertigt. Bei den Pensionsansprüchen von ehemaligen Ministern und den Leistungen, die Minister dann erhalten, wenn sie aus der Regierung ausscheiden, besteht aus unserer Sicht dringender Reformbedarf. Das ist einfach deshalb der Fall, weil man nach dem Sozialversicherungsrecht und dem Regelrentenalter in unserem Land allgemein ja nicht mit 42 Jahren in Pension geht. Vielmehr diskutieren wir durchaus über ein Rentenalter von 65 und sogar über ein noch höheres Rentenalter. Das war eigentlich der Anlass dafür, dass wir gesagt haben, man müsse das in diesem Parlament mit einem Gesetzentwurf aufarbeiten und dem Parlament auch die Chance geben, an dieser Stelle zu handeln.
Nun möchte ich einfach noch einmal die paar Punkte benennen, die wir jetzt in Gesetzesfassung gegossen haben.
Der erste Punkt ist: Der Mindestauszahlungszeitraum für das Übergangsgeld soll auf drei Monate gekürzt werden. Bisher sind das noch sechs Monate, und zwar im Prinzip unabhängig davon, wie lange jemand sein Ministeramt bekleidet hat, bzw. auch schon nach kurzzeitiger Ministertätigkeit. Wenn ich es richtig im Kopf habe, steht dann bis zu sechs Monate lang Übergangsgeld an. Wir sagen: Hier reicht ein Übergangszeitraum von drei Monaten.
Übergangsgeld hat ja – das gilt auch für die folgenden Passagen unseres Vorschlags – im Prinzip folgenden Hintergrund: Wenn ein Minister oder eine Ministerin aus dem bisherigen Berufsleben ausgeschieden ist – das müssen sie ja tun, auch wenn hier in diesem hohen Hause manchmal etwas umstritten ist, ob das für alle genau gleich gilt und ob sich alle auch genau daran halten; aber lassen wir das einmal beiseite –, dann hat er oder sie nach einem Ausscheiden aus der Regierung unter Umständen ein Eingliederungsproblem. Darüber kann man ja auch diskutieren.
Ich habe einmal versucht, das ein Stück weit nachzurecherchieren. Mir ist niemand bekannt, der jemals Mitglied die
ser Landesregierung war – ich schränke einmal ein: in den letzten 30 Jahren – und nach seinem Ausscheiden riesige Probleme gehabt hätte, sich wieder in das berufliche oder in das gesellschaftliche Leben einzugliedern. Nichtsdestotrotz wollen wir den Anspruch für drei Monate zugestehen.
Ja, es gibt ja jetzt auch kurzzeitige Ministertätigkeiten. Schon wenn sie beginnen, weiß man, dass sie auch gleich wieder aufhören.