Protocol of the Session on February 23, 2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat in seiner kurzen und knappen Einbringungsrede die wesentlichen Fakten des Gesetzentwurfs vorgestellt. Die Kolleginnen und Kollegen haben darüber hinaus noch einige Punkte angemerkt, die im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung, mit der Novellierung des Landesjustizkostengesetzes, zu bedenken sind.

Bevor wir in die Detailberatungen im Ausschuss einsteigen, möchte ich noch zwei, drei Gedanken hinzufügen, die bisher noch nicht genannt worden sind.

In der schriftlichen Begründung des Gesetzentwurfs wird in Ziffer 3 – Alternativen – des allgemeinen Teils ausgeführt, dass dieses Vorhaben zu einem modernen, bürgernahen und leistungsorientierten Gebührenanteilsystem führe. Obwohl ich gewohnt bin, mit Gesetzesmaterien umzugehen, muss ich sagen: Von Bürgernähe und von Transparenz kann ich da nicht viel registrieren. Vielmehr scheint mir das Alternativmodell des Rechnungshofs – dieses wurde bisher gar nicht angesprochen, weil es vom Ministerium gleich negativ bewertet wurde –, das so genannte Sockelmodell, das ohne privilegierte und nicht privilegierte Geschäfte auskommt und ohne weitere Hilfskonstruktionen arbeitet, durchaus diskussionswürdig zu sein. Wir sollten das Modell im Aus

schuss zumindest einmal ansprechen. Auch sollte das Ministerium unter Abwägung der Frage, inwieweit Transparenz und Bürgernähe gegeben sind, noch einmal prüfen, ob das Rechnungshofmodell gegenüber dem Modell des Justizministeriums nicht doch den Vorzug erhalten sollte.

(Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Klein- mann FDP/DVP)

Ein weiterer Punkt, der in der Debatte bisher keine Rolle gespielt hat, der aber auch, denke ich, bei einer Gesetzesänderung, die Kostenveränderungen, Kostenlastenverteilungen zur Folge hat, angesprochen werden muss: Wenn ich die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs richtig deute, entstehen einmalig zunächst Mindereinnahmen von immerhin 13,3 Millionen € für das Land. Außerdem wird von jährlichen Mindereinnahmen in Höhe von 250 000 € gesprochen. Darüber hinaus soll es ja – das haben wir von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört – auch Belastungen für Betroffene geben, ob das nun Kommunen sind, ob das Kirchen sind oder ob das letztlich der ganz normale Durchschnittsmensch ist, der beim Notar auftaucht und von ihm etwas beurkunden lässt. All dies sind natürlich auch Folgen, die sich aus der Gesetzesänderung ergeben. Auch hier sollten wir diesen oder jenen Fall während der Ausschussberatungen noch einmal durchspielen. Denn wir als Landtag werden später auch gefragt, ob wir die Konsequenzen des Gesetzes bedacht haben und ob es zu der zusätzlichen Gebühren- und Kostenbelastung nicht auch eine Alternative gegeben hätte.

Ansonsten kann ich für unsere Fraktion nur sagen, dass uns das Thema „Reform der Notariate in Baden-Württemberg“ ja nicht erst seit heute beschäftigt. Vielmehr rollen wir das Thema jetzt eigentlich von hinten auf, indem wir zunächst einmal das Gebührenrecht im Prinzip schon ein Stück weit einem möglichen freien Notariat anpassen. Insofern wird uns dieses Thema, lieber Kollege Theurer, auf jeden Fall erhalten bleiben. Ich hoffe natürlich insbesondere auf die FDP/DVP-Fraktion, solange sie etwas zu sagen hat, dass sie sich bei ihrem großen Koalitionspartner mächtig ins Zeug legt, um auch beim Thema Notariatsreform – wenn ich das so sagen darf – noch weiter voranzukommen. Allein mir fehlt der Glaube, dass wir dort in dieser Wahlperiode noch einen entscheidenden Schritt schaffen, vor allem wenn ich die skeptischen Gesichter aufseiten der CDU-Fraktion sehe.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Aber ich habe die Hoffnung noch nicht verloren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP)

Wir werden die Themenbereiche, von denen ich jetzt nur wenige angesprochen habe, nochmals im Detail in die Ausschussberatungen einbringen.

(Zuruf des Abg. Theurer FDP/DVP)

Nicht die Notariatsreform, Herr Kollege Theurer; diese Reform werden wir da nicht diskutieren können. Aber gerade die Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger und die Institutionen in unserem Land sollten wir im Ausschuss

nochmals intensiv beraten und diskutieren. Dazu werden wir unseren Beitrag leisten.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Grünen)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wird Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/3965 an den Ständigen Ausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE – Entschließung zu den Folgen des Seebebens in Südostasien – Drucksache 13/4085

Ich schlage eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vor. – Sie stimmen diesem Redezeitvorschlag zu.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? – Herr Abg. Dr. Lasotta, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte für die CDU-Fraktion zum gemeinsamen Entschließungsantrag Stellung nehmen. Die Flutkatastrophe in Asien hat uns alle betroffen gemacht und auch das Thema „Eine Welt“ wieder in unser aller Blickpunkt gerückt. Wir trauern mit den Familienangehörigen der Opfer, insbesondere auch aus Baden-Württemberg.

Gleichzeitig gilt unser Dank der Bevölkerung in BadenWürttemberg, die mit ihrer großen Hilfsbereitschaft, mit Spenden, praktischen Hilfsangeboten und mit ehrenamtlichen Hilfen vor Ort und hier in Baden-Württemberg einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat. Unser Dank gilt der Polizei, dem Innenministerium, den Lagezentren und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise dem DRK, und der Landesregierung, die Geldmittel für die Soforthilfe – beispielsweise für Medikamente – bereitgestellt haben.

Wir sind über das Ausmaß der Katastrophe erschüttert. Aber in der Öffentlichkeit ist, glaube ich, schon deutlich geworden, dass wir das Thema „Eine Welt“ stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken müssen. Dieses Bewusstsein auch nachhaltig zu fördern ist mit ein Anliegen dieses Entschließungsantrags. Deswegen sind wir froh, dass sich alle vier Fraktionen dieses Parlaments einigen konnten, ihn einzubringen.

Wir haben eine Chance, im Bereich der Entwicklungshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ein verändertes Bewusstsein zu bewirken und dieses auch für künftige Entwicklungen zu nutzen.

Es muss aber auch deutlich gesagt werden, dass wir mit der Flutkatastrophe in Asien eben ein Ereignis hatten, das über

Wochen hinweg medial sehr stark transportiert wurde. Es waren Touristenregionen betroffen. Die persönliche Betroffenheit ist also größer, wenn Einheimische, Baden-Württemberger und Deutsche entsprechend betroffen sind.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: So ist es! Richtig!)

Die Wirklichkeit ist noch wesentlich schlimmer; denn weltweit verhungern in drei Tagen so viele Menschen, wie von der Flutkatastrophe in den Tod gerissen wurden. Auf die Situation in den Entwicklungsländern, auf die Zahl der vielen Naturkatastrophen, der Hungernden, der HIV-Infektionen und die so entstehenden gesundheitlichen Probleme müssen wir dringend hinweisen, und das wollen wir mit diesem Antrag tun. Wir wollen aufgrund dieser Situation grundsätzliche entwicklungspolitische Impulse nutzen, um die Entwicklungshilfe nachhaltig zu stärken.

Das Land setzt ein Zeichen, indem es über die Landesstiftung 1 Million € zur Verfügung stellt. Diese Gelder und die Spenden der Bürger müssen unseres Erachtens für mittelund langfristige Projekte und Aufbaumaßnahmen verwendet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir müssen langfristig Schranken überwinden. Es gibt, glaube ich, auch schon ganz konkrete Ansatzpunkte, wie das gemacht werden soll, zum Beispiel konkrete Anträge des DRK zu Gesundheitsstationen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Waisenhäusern in den betroffenen Regionen, die natürlich über den Tag der Soforthilfe hinaus wirken.

Wir brauchen auch künftig die Unterstützung der Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Organisationen, Verbände und Kirchen, um eine nachhaltige Entwicklungshilfe zu bewirken.

Wir sind froh, dass das Thema der Zusammenarbeit mit der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit mit in den Antrag aufgenommen wurde. Die Stiftung hat seit 15 Jahren Erfahrung in der Bündelung, Koordinierung und Beratung von Entwicklungsprojekten, insbesondere auch für die Hilfen, die nichtstaatliche Organisationen, Kommunen, Privatleute oder regionale Initiativen entfaltet haben. Wir wollen, dass die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit auch zukünftig diese Initiativen berät und begleitet und die bewährte Zusammenarbeit fortführen kann.

Zum Abschluss möchte ich noch ganz kurz auf das Thema „Afrika und Burundi“ zu sprechen kommen, das ja auch mit in den Antrag aufgenommen wurde. Wir halten es für richtig, uns insbesondere um diesen ärmsten Kontinent Afrika zu kümmern. Das ist im Übrigen auch der Kontinent, der Europa mit am nächsten ist. Hier haben wir große Probleme gerade bei der Armuts- und Hungerbekämpfung oder auch bei der Bekämpfung der HIV-Infektionen. Wir müssen uns konsequent um diesen Kontinent kümmern und setzen darauf, dass dieses Thema nach den Wahlen in Burundi, die für den Sommer angekündigt sind und unter internationaler Beobachtung – auch mit deutscher und europäischer Hilfe – stattfinden, auch beraten wird und dass geprüft wird, inwieweit sich hier eine Partnerschaft wieder weiterentwickeln oder verstärkt werden kann.

Es gibt ja zahlreiche private und Landesinitiativen – beispielsweise das Handwerksprojekt in Kayanza – oder die vielen Projekte von den Bürgern, die über die nichtstaatlichen Organisationen gelaufen sind.

Wir stehen bereit, hier weiterhin Verantwortung zu übernehmen, und würden uns freuen, wenn dieser gemeinsame Entschließungsantrag stark in die Öffentlichkeit getragen würde, damit unsere Bürger merken, dass auch wir uns dieses Themas angenommen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP/DVP und den Grü- nen sowie Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Gaßmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch der Dank der SPD-Landtagsfraktion gilt zunächst der Bevölkerung, die in einer einmaligen Welle von Hilfsbereitschaft versucht hat, die Leiden, die die Menschen dort erfahren haben, durch ihre Spenden zu mindern.

Unter dem Eindruck dieser großen Katastrophe hatte die SPD-Landtagsfraktion die Initiative ergriffen, dass auch das Land Baden-Württemberg versucht, seinen Teil dazu beizutragen, indem es den Vorschlag des Bundeskanzlers, Partnerschaften zu bilden, aufgreift. In der Zwischenzeit ist auch in diesem Bereich einiges geschehen.

Wir haben anerkennend festzustellen, dass zum einen auch die Bundesregierung sehr schnell, sehr umfassend und mit sehr viel Mitteln geholfen hat. Wir haben zum anderen festzustellen, dass es inzwischen auch viele lokale Initiativen in unserem Land gibt, die helfen, und dass es auf Landesebene und auf Bundesebene inzwischen auch Koordinierungsstellen gibt, die diese Aufgaben übernehmen.

Daraufhin waren wir im Gespräch mit den anderen Fraktionen bereit, zu sagen: Es ist richtig, dass unser Blick auch auf die Regionen in der Welt gerichtet wird, für die eine Hilfsbereitschaft in der Art,

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

wie wir sie gegenüber den Flutopfern erlebt haben, nicht vorhanden ist. Deswegen haben wir es für sinnvoll gehalten, dass auch die Bereitschaft des Landes, für eine Region in Afrika Hilfe zu übernehmen, in diese Resolution mit aufgenommen worden ist. Ob das Burundi sein wird – sofern das dort möglich ist – oder ein anderes Land, wird noch zu prüfen sein. In jedem Fall bitte ich auch im Namen der SPDFraktion um Zustimmung zu dieser einmütigen Erklärung der Landtagsfraktionen hier im Haus.

Danke schön.