Protocol of the Session on February 16, 2005

Man muss sehen, dass man hier mit einem Mittelansatz von 5 Millionen € rund 1 000 Wohnungen anspricht. Wenn ich für 5 Millionen € rund 1 000 Wohnungen anspreche, kann ich schon sehen, dass der spezifische Förderwert für die einzelne Wohnung nicht allzu hoch ist.

Aber ich möchte das Ganze noch einmal begründen. Es freut mich, dass Sie daran so großes Interesse haben.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Teßmer SPD)

Denn es geht hier zunächst einmal darum, dass man mit dem allgemeinen Ziel, Fläche zu sparen – neulich war wieder zu lesen, jedes Jahr würden soundso viel Hektar versiegelt –, auch die alten Siedlungskerne – ein städtebaupolitisches Thema – trifft und dass man dieses Programm ja mit Förderdarlehen aus Programmen zur Förderung der Verringerung des CO2-Ausstoßes verbinden kann. Wenn man das tut, müssten Sie eigentlich sagen, man habe vielleicht sogar frühere Argumente von Ihnen abgeschrieben. Sie sollten sie jetzt nicht schlecht machen.

Die Nachteile der Belegungsbindung sind auch außerordentlich verringert worden. Die festgeschriebenen Mieten – man muss der Wohnungsbauwirtschaft sehr deutlich sagen, dass sie sich das noch einmal anschauen sollte – sind genau um 0,25 € pro Quadratmeter niedriger. Das ist der Betrag, um den gewissermaßen vergünstigt wird: 25 Cent pro Quadratmeter.

Dann stellt sich auch die Frage nach der Fehlbelegungsabgabe kaum noch. Denn es gilt eine Fördergrenze von 40 % über der Einkommensgrenze nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz. Eigentlich muss man sagen: Man lotet das aus, was überhaupt noch im Rahmen des Programms liegt, was der Bund rechtfertigt. Denn die soziale Komponente ist gering. Das dient fast nur der Unterstützung der Wohnungswirtschaft, die aber dringend notwendig ist.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf etwas hinweisen, was in der Broschüre ausdrücklich steht. Das Ganze, was hier gemacht wird, steht unter dem Vorbehalt, dass sich bei der Eigenheimzulage keine wesentliche Veränderung ergibt, dass sie nicht abgeschafft wird. Wenn man sie abschafft oder sie wesentlich verändert, kann man das Programm neu schreiben. Denn diese Förderdarlehen lassen sich nicht darstellen ohne das, was über die Eigenheimzulage für kinderreiche Familien mit verwendet wird. 50 % nehmen das Angebot der L-Bank wahr und lassen sich die Eigenheimzulage zu einem weiteren vergünstigten Darlehen kapitalisieren. Wer daran rüttelt, darf anschließend nicht sagen: „Wir haben es nicht gewusst. Das ist uns ganz neu. Oh Gott, oh Gott.“

(Beifall des Abg. Dr. Döring FDP/DVP)

Deshalb habe ich es an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gesagt.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Da mir mein Vorredner nur noch eine sehr kurze Redezeit übrig gelassen hat, will ich mich auf einen Punkt beschränken. Es geht um den Wohnungsbestand und dort um das Energieeinsparprogramm Altbau.

Es ist ja unter Experten anerkannt, dass für eine Strategie „Weg vom Öl“ und für CO2-Minderung die Sanierung des

vorhandenen Wohnungsbestands eines der zentralen Instrumente ist. Am heutigen Tag tritt das Abkommen von Kyoto in Kraft. Damit werden internationale Verpflichtungen gültig, CO2-Minderungen wirklich vorzunehmen. Auch die Landesregierung hat hier Versprechungen gemacht und zugesagt, die CO2-Emissionen im Lande auf unter 70 Millionen Tonnen pro Jahr zu reduzieren.

Jetzt fragen wir uns, welche Konsequenzen sich für die Altbaumodernisierung ergeben. Die Landesregierung hat letztes Jahr die Mittel für die Neubewilligungen im Altbaumodernisierungsprogramm von etwa 5 Millionen € auf unter 1 Million € zusammengestrichen. Sie ist jetzt auf etwas über 1 Million € gegangen. Trotzdem kommt sie nicht an den Wert der letzten Jahre heran. Wir haben daher im Ausschuss beantragt, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen. Aber das wurde von der Koalition abgelehnt.

(Abg. Capezzuto SPD: Was?)

Meine Damen und meine Herren, Kyoto ist in Kraft getreten. Die Landesregierung hat Versprechungen gemacht, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Unsere Anträge, die aufzeigen, wo wirklich etwas getan werden könnte, werden abgelehnt. Deshalb frage ich Sie: Was wollen Sie tun?

(Abg. Capezzuto SPD: Nichts!)

Wo ist Ihr Konzept zur CO2-Minderung? Das möchte ich hier anmahnen. Ich bitte den Herrn Innenminister, dazu klar Stellung zu beziehen.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Kretschmann GRÜ- NE: Die Redezeit optimal genutzt!)

Das Wort erhält Herr Gaßmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Die Landesbausparkassen warnen vor Wohnungsmangel“ – so die Überschrift einer Pressemeldung von vor drei Tagen. Sie haben vom renommierten GEWOS-Institut in Hamburg ein Gutachten erstellen lassen, in dem festgestellt worden ist, dass in Baden-Württemberg aktuell 165 000 Wohnungen fehlen und dass der Wohnungsfehlbestand in Baden-Württemberg in zwei Jahren auf über 200 000 ansteigen werde.

(Abg. Heinz CDU: Leer stehen!)

Herr Heinz, Sie glauben das vielleicht aus Ihrer Sicht – aus der Provinz heraus – nicht.

(Beifall des Abg. Fischer SPD – Abg. Heinz CDU: Genau! – Abg. Fischer SPD: Sie haben völlig Recht!)

Sie sollten sich einmal die Wohnungsangebote und Wohnungsgesuche in den großen Stuttgarter Zeitungen ansehen. Dann würden Sie feststellen, welches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage hier gegeben ist.

Selbst die Regierungskommission hat schon vor fünf Jahren eine Bauleistung von 50 000 Wohnungen pro Jahr für notwendig gehalten. Die GEWOS kommt zu dem Ergebnis, dass pro Jahr 60 000 Wohnungen notwendig wären. Jetzt liegen wir mit 35 000 Wohnungen, die in den letzten Jahren jährlich gebaut und wahrscheinlich auch 2004 gerade fertig

gestellt worden sind, ungefähr bei der Hälfte des Bedarfs. Das ist gerade so viel, wie durch Überalterung und Abriss entfällt. Aber es ist nichts für die 30 000 Einwohner, die jedes Jahr zusätzlich nach Baden-Württemberg kommen.

(Abg. Heinz CDU: 20 000!)

Meine Damen und Herren, 20 % des Neubaubedarfs sind bis Mitte der Neunzigerjahre im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gebaut worden. 20 % von 60 000, das würde 12 000 öffentlich geförderte Wohnungen im Jahr bedeuten.

(Abg. Teßmer SPD: Das war noch bei Dieter Spö- ri!)

Sie liegen mit 1 850 geförderten Wohnungen bei einem Minimum.

Wir sollten uns – zumindest im Bereich der Wohnungspolitik – unser Nachbarland Bayern als Beispiel nehmen. Auch Bayern hat Wohnungsprobleme insbesondere in den Städten. Aber Bayern betreibt eine eigenständige Wohnungspolitik. Das Land Bayern hat allein in diesem Jahr für den Wohnungsbau 156 Millionen € zur Verfügung gestellt. Das sind 550 % mehr als die Fördermittel, die Baden-Württemberg für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt.

Dies ist nicht nur die Haltung der SPD-Landtagsfraktion. In der Stellungnahme des vbw, des Verbands baden-württembergischer Wohnungsunternehmen, von vor zwei Tagen heißt es:

Der Wohnungsmangel in Ballungsräumen nimmt daher jährlich zu. Doch kein anderes Bundesland verwendet so wenige Finanzmittel pro Kopf der Bevölkerung auf die Wohnungsförderung wie Baden-Württemberg.

(Abg. Capezzuto SPD: Siehste!)

Das ist die Realität. Auf diesem Gebiet tun Sie zu wenig, um gegen den Wohnungsmangel in den Städten anzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Capez- zuto SPD: Die reagieren auch nicht!)

Ich möchte hier auf unseren Deckungsantrag nicht mehr eingehen; dieser ist in den Ausschussberatungen ausführlich behandelt worden.

(Abg. Teßmer SPD: Familienfeindlich!)

Aber ich möchte darauf eingehen, wie beschämend hier die Koalitionsfraktionen inzwischen mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und auch mit den Kommunen umgehen. Sie wissen ja, dass zum Landeswohnungsbauprogramm eine Anhörung üblich ist. Diese Anhörung findet normalerweise statt, bevor ein Haushalt beschlossen worden ist, damit man nämlich noch die Fachleute hören kann und deren Meinung noch einfließen kann. In diesem Jahr findet diese Anhörung genau eine Woche, nachdem der Haushalt endgültig beschlossen worden ist, statt. So geht man mit den Verbänden nicht um, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Abg. Capezzuto SPD: Ich bin gespannt, was der Minister dazu sagt! – Abg. Teßmer SPD: Wer nicht hören will, muss fühlen!)

Das Wort erhält Herr Innenminister Rech.

(Abg. Capezzuto SPD: Herr Minister, jetzt wird es schwer! – Abg. Stickelberger SPD: Mönchlein, du gehst einen schweren Gang!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal darf ich in aller Bescheidenheit – ich selbst hätte es nicht erwähnt, aber der Kollege Hans Heinz hat dankenswerterweise auf diese Zahl hingewiesen – erwähnen, dass das Innenministerium seinen Teil zur Konsolidierung dieses Haushalts erbracht hat. Dieser Teil und das Paket, das wir da im Zusammenwirken aller in diesem Bereich verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses auf den Tisch gelegt haben, können sich sehen lassen. Fast 90 Millionen € haben wir eingespart und damit unseren Teil erbracht.

Ich darf zum Zweiten sagen: Trotz dieses hohen Einsparbetrags ist es gelungen, den Haushalt des Innenministeriums für 2005 und 2006 insbesondere in den politischen Schwerpunktbereichen so auszustatten, dass wir den Aufgaben der Innenverwaltung gerecht werden.

Lassen Sie mich dazu entlang der Wortmeldungen und der Redebeiträge vier oder fünf Schwerpunktbereiche nennen: natürlich innere Sicherheit, Zuwanderung und Eingliederung, die Verwaltungsreform, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie den Wohnungsbau, der – das wurde genannt – wieder neu im Innenressort angesiedelt ist.

Die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren Kollegen, wird in Baden-Württemberg weiter groß geschrieben. Ich weiß, dass die Oppositionskollegen kein anderes Ziel verfolgen. Die Bevölkerung im Land kann sich dank der engagierten professionellen Arbeit unserer Polizei in der Tat auch sicher fühlen.

Grundlage für das hohe Sicherheitsniveau in Baden-Württemberg ist eine konsequente und moderne Gesamtstrategie, bei der die Bürgerinnen und Bürger sowie das vernetzte Zusammenwirken aller Behörden – darauf kommt es uns an – im Mittelpunkt stehen. Die niedrige Kriminalitätsrate in Baden-Württemberg ist einer leistungsstarken Polizei zu verdanken, die für ihr konsequentes Vorgehen gegen Kriminalität und Gewalt über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf genießt. Ich durfte dies gerade in den letzten Tagen bei verschiedenen Zusammenkünften mit den Länderinnenministern und dem Bundesinnenminister wieder hören.

Aber die anhaltende Bedrohung und die hohe Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus und Extremismus bleiben – ich fürchte, auf Jahre hinaus – eine der zentralen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden. BadenWürttemberg hat in einer bundesweiten Vorreiterrolle eine ganz spezielle Bekämpfungsstrategie entwickelt. Sie trägt der Notwendigkeit Rechnung, ganzheitlich im Zusammenwirken von Polizei, Nachrichtendiensten, Justiz, Ausländerund Einbürgerungsbehörden, Sozialbehörden sowie Wirtschaftsunternehmen und -verbänden gegen die terroristische Bedrohung vorzugehen. Nur durch ein abgestimmtes Vor