Protocol of the Session on December 15, 2004

Ich habe mit beiden Bürgermeistern gesprochen: Diese Verwaltungsgemeinschaft wird nicht gelebt.

(Abg. Drexler SPD: Und wie ist es mit Reichen- bach?)

Wenn eine solche Änderung gemacht würde, dann hätten Sie einen Wahlkreis, der mittendrin nur noch 3 Kilometer Durchmesser umfasst –

(Abg. Drexler SPD: Ja und?)

das ergibt die Form einer richtigen 8, die in der Mitte abgeschlossen ist, da es keinen durchgehenden Verkehrsweg oder Ähnliches gibt. Das kann so auch nicht sein, vor allem – –

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Das wissen Sie doch gar nicht! – Glocke der Präsidentin)

Frau Abg. Berroth, darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen. Ihre Redezeit ist überschritten.

Einen ganz kurzen Moment noch. Es kann nicht sein – –

(Unruhe)

Es ist so viel dazwischengeredet worden, dass ich leider alles dreimal sagen muss. Daher dauert es einfach länger.

(Widerspruch – Unruhe – Abg. Drexler SPD: Nein, es langt einmal!)

Es darf nicht sein, dass ein Wahlkreis abgeschnürt und ihm so viel abgeknapst wird, dass der andere nachher viel größer ist und er deshalb hinterher genauso in Gefahr gerät, aus den Grenzwerten herauszugeraten.

(Abg. Drexler SPD: Nein! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Was? Das ist doch wohl ein Witz!)

Deswegen wollen wir eine grundlegende Neuregelung.

(Abg. Fischer SPD: Wann?)

Nun noch zu der Frage von Herrn Lasotta.

(Zuruf des Abg. Drexler SPD – Glocke der Präsi- dentin)

Frau Abg. Berroth, bitte kommen Sie zum Ende.

Es gab im Vorfeld eine ganze Menge an Vorschlägen, die die FDP/DVP akzeptiert hat und die in der Anhörung waren. Zur letzten Entscheidung wurde uns ein Vorschlag vorgelegt, der nicht in der Anhörung gewesen war. Diesem Vorschlag konnten wir nicht zustimmen.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Oh-Rufe von der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Innenminister Rech.

(Abg. Fischer SPD: Der hat es jetzt aber schwer! – Zuruf des Abg. Dr. Birk CDU – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ich will noch etwas vom Hüter der Ver- fassung hören! – Abg. Fischer SPD: Jetzt sind wir aber gespannt!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal möchte ich auf einen Halbsatz des Kollegen Oelmayer hinweisen, der dankenswerterweise gefallen ist, damit wir uns auf das besinnen, was wir in der ersten Lesung zunächst einmal einvernehmlich beschlossen hatten und nun auch verabschieden sollten, nämlich das Landtagswahlgesetz mit den Veränderungen, die im Einzelnen schon dargelegt wurden;

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Verfahrenstechnisch, ja!)

das ist ja auch im Ständigen Ausschuss verfahrenstechnisch diskutiert worden. Die Änderungen – das sage ich noch einmal – stellen aus der Sicht der Landesregierung eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung der Verfahrensvorschriften des Landtagswahlrechts dar.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Da sind wir dabei!)

Unabhängig davon sollten die anderen wahlrechtlichen Themen behandelt und beschlossen werden.

Bevor ich auf einzelne Aspekte – nicht auf alle, aber auf einzelne Aspekte – eingehe, möchte ich zunächst einmal sagen, dass natürlich die annähernd gleiche Wahlkreisgröße im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Wahlrechtsgleichheit besondere Bedeutung hat. Das müssen wir uns verinnerlichen; daran müssen wir uns messen lassen. Aber diese rechtlichen Rahmenbedingungen für die zulässige Wahlkreisgröße sind im Land Baden-Württemberg nicht gesetzlich normiert. Immerhin haben wir aber einen Maßstab, und dieser Maßstab ist die Rechtsprechung des Staats

(Minister Rech)

gerichtshofs. Der Staatsgerichtshof hat sich bislang an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Bundestagswahl orientiert und hat zuletzt 1990 eine Abweichung von mehr als 33 1/3 % verfassungsrechtlich als absolut unzulässig angesehen. Abweichungen von mehr als 25 % sollen – so sagt er – nach Möglichkeit vermieden werden.

Aufgrund dieser Hinweise des Bundesverfassungsgerichts in seinem letzten Urteil hat der Bundesgesetzgeber 1998 im Bundestagswahlgesetz die Grenzen der zulässigen Abweichung herabgesetzt,

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Was jetzt?)

nämlich die Abweichung von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße von mehr als 25 % als absolut unzulässig und eine Abweichung von mehr als 15 % als „soll nach Möglichkeit vermieden werden“ bezeichnet.

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hat diese geänderte Rechtsprechung, diese veränderten Maßstäbe durchaus im Blick und wird ihnen mit den vorliegenden Anträgen auch gerecht.

(Abg. Birzele SPD meldet sich zu einer Zwischen- frage. – Abg. Birzele SPD: Frau Präsidentin, eine Zwischenfrage!)

Der Vorschlag enthält Neuabgrenzungen von fünf Wahlkreisen, die von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße von 104 483 Wahlberechtigten um mehr als 25 % abweichen – sie sind genannt worden: Leonberg, Geislingen, Bietigheim-Bissingen, Heilbronn und Biberach.

Jetzt muss ich aber sagen – –

(Glocke der Präsidentin)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Birzele?

Ja, sofort, nur noch einen Satz dazu: Diese Minimallösung hat aber schon Auswirkungen auf bis zu sieben weitere Wahlkreise, nämlich Böblingen, Kirchheim, Göppingen, Vaihingen, Eppingen, Neckarsulm und Wangen.

(Abg. Dr. Lasotta CDU: Eppingen ist schon drau- ßen!)

Von diesen Vorschlägen wären je nach Alternative bis zu 12 Gemeinden betroffen. Das ist nicht – wie wir an der ganzen Diskussion ja gerade sehen – so mal eben mit der linken Hand zu machen.

Herr Kollege Birzele, gerne.

Herr Abg. Birzele, Sie erhalten das Wort.

Herr Innenminister, stimmen Sie der Auffassung zu, dass bei unserem Wahlrecht die zulässigen Grenzen für eine Abweichung von 15 bzw. 25 %, die das Bundesverfassungsgericht nennt, noch enger gefasst werden müssen?

Zweitens: Können Sie mir erklären, bei welchen Wahlkreisen, die eine Abweichung von mehr als 15 % haben sollen, Sie überhaupt Prüfungen unternommen haben und aufgrund welcher Erwägung Sie jede Änderung abgelehnt haben?

Herr Kollege Birzele, auf die Auswirkungen komme ich gleich noch zu sprechen. Aber zum anderen möchte ich schon darauf hinweisen, dass nicht das Innenministerium die Wahlkreisgröße festlegt und es sie auch nicht festzulegen hat.

(Abg. Birzele SPD: Es geht mir um Ihre Meinung!)

Das ist nicht unser Auftrag. Deswegen haben wir alle Varianten geprüft, die uns vorgelegt wurden, und zwar mit allen Alternativen, die überhaupt nur denkbar sind. Aber die Wahlkreisgröße – wo kämen wir da hin! –, das ist in meinen Augen ein falsches Argument. Das ist ein bedenkliches Verfassungsargument.

(Abg. Birzele SPD: Ich will Ihre Meinung wissen! – Abg. Drexler SPD: Sie haben keine Meinung?)

Als Abgeordneter habe ich sehr wohl eine Meinung dazu. Aber als Innenminister werde ich mich hüten, dem Landtag vorzuschreiben, wie die Wahlkreise im Einzelnen auszusehen haben. Das wäre ja ein ganz komisches Verständnis.