Protocol of the Session on December 9, 2004

Aber wir können nicht, wie wir wollen und dringend müssten, weil der Bund den Rahmen setzt, und dieser ist einfach viel zu starr und unflexibel auch hinsichtlich unserer Reformbemühungen. Deshalb ist das, was jetzt vorliegt, sicher keine große Sache, aber es sind Schritte in die richtige Richtung. Deshalb stimmt unsere Fraktion zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass die Ortenauer Frauen da sind, nachdem der Herr Innenminister nicht da ist. Deshalb einige Bemerkungen.

(Abg. Capezzuto SPD: Du meinst, das ist ungefähr das Gleiche! – Abg. Teßmer SPD: Baden ist Ba- den! – Allgemeine Heiterkeit)

Das Hinausschieben des Pensionsalters für Beamte auf 68 Jahre müssen wir kritisch hinterfragen. Es mag vielleicht den Einstieg bedeuten in eine Verpflichtung für diese Altersgrenze. Jetzt soll es ja im Wege der Freiwilligkeit geschehen. Auf Antrag des Beamten soll diese Möglichkeit bestehen, und sie soll im Interesse des Dienstherrn liegen. Damit wird zwar die Schwelle für das Hinauszögern des Pensionsalters gegenüber der bisherigen Regelung gesenkt, aber dafür wird der Personenkreis, der in den Genuss des Hinausschiebens kommt, erweitert. Wir müssen das kritisch hinterfragen, insbesondere im Hinblick auf den Nachwuchs. Wir befürchten, dass führende Funktionsstellen auf Dauer blockiert werden und dass das für die Rekrutierung des Nachwuchses im öffentlichen Dienst eher schädlich sein könnte. Man wird sich Gedanken machen müssen, damit es letztlich nicht so ausgeht, dass Behördenleiter bestimmen, ob sie länger im Dienst bleiben können oder nicht.

(Abg. Teßmer SPD: Oder Landräte!)

Die Landräte und die Bürgermeister dürfen das ja eh.

Zweite Bemerkung: Für Polizei und Feuerwehr würde ich das nur mit Einschränkungen für sinnvoll halten. Wir wissen, dass viele Polizeibeamte und auch Feuerwehrleute psychisch sehr stark belastet sind. Ob diese Regelung als generelle Regelung für diesen Personenkreis sinnvoll ist, möchten wir bisher noch bezweifeln. Wir werden im Ausschuss sicher noch im Einzelnen darüber diskutieren müssen.

Dritte Bemerkung: Wir sehen Einwände im Hinblick auf die Übergangspersonalräte bei der Eingliederung oder Zusammenlegung von Behörden. Die Repräsentanz der Personalräte der Behörden, die aufgegeben werden, scheint uns nicht hinreichend gewährleistet. Da würden wir uns eher eine Verstärkung wünschen.

Es gibt in diesem Gesetzentwurf zweifelsohne auch Ansätze, die wir ohne Einschränkungen teilen, wie etwa die Einführung der begrenzten Dienstfähigkeit für unter 50-jährige Beamte. Das sind sicher sinnvolle Regelungen, die der modernen Entwicklung auch im Blick auf Haushaltsgegebenheiten Rechnung tragen.

Wie gesagt, für uns sind noch viele Fragen offen, die wir im Ausschuss noch zu klären haben.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zeit ist fortgeschritten, und die Dinge

sind eigentlich schon alle genannt, bloß nicht von mir – heißt es so nett. Ich möchte die Debatte nicht verlängern.

Ich stimme den Ausführungen des Kollegen Schneider zu.

(Abg. Fischer SPD: Aber inhaltlich dem Kollegen Stickelberger!)

Im Ausschuss werden entsprechende Möglichkeiten zur Beratung gegeben sein. Die FDP/DVP-Fraktion ist mit diesem Gesetzesvorhaben einverstanden.

Danke schön.

(Beifall der Abg. Renate Götting FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist ein etwas ungewöhnlicher Vorgang, zu einem Gesetz zu reden, das in den Landtag noch gar nicht eingebracht ist. Ich gehe aber davon aus, dass der Herr Innenminister, der jetzt anwesend ist, das noch nachholen wird.

Zur Sache selber: Wir sind natürlich auch bereit, wie der Kollege Stickelberger ausgeführt hat, mit Ihnen und im Innenausschuss dann auch mit dem Herrn Innenminister über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zu diskutieren. Jede Öffnung, jede Flexibilität, die jetzt im Beamtenrecht geschaffen wird – nach dem Gesetzentwurf wäre es dann möglich, dass man auch bis 68 arbeitet –, ist grundsätzlich in Ordnung. Die Frage wird sein, inwieweit man das zum Beispiel auf den Polizeibereich usw. ausdehnt. Ich möchte ein Beispiel nennen: Wir haben in Ulm gerade den Leitenden Polizeidirektor mit 60 verabschiedet. Er ist absolut fit, top und gut drauf und hätte sicher gerne noch ein paar Jahre gearbeitet.

(Abg. Stickelberger SPD: Wie Ministerpräsiden- ten!)

Wenn man ihm die Möglichkeit gegeben hätte, hätte er das sicher getan.

(Abg. Teßmer SPD: Bis 70!)

Insofern ist das ein gutes Beispiel dafür, dass der Gesetzentwurf Sinn macht. Die Problembereiche, die der Kollege Stickelberger angesprochen hat, werden wir im Ausschuss miteinander diskutieren. Aber alles in allem ist auch unsere Fraktion durchaus geneigt, der Materie, die der Innenminister jetzt sicher noch einbringen wird, zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Das Wort erteile ich Herrn Innenminister Rech.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihr Verständnis, dass ich ein paar Sekunden zu spät gekommen bin. Weil wir vereinbart haben, dass wir heute nur das Notwendigste sagen, möchte ich nur wenige Sätze zu dem Gesetzentwurf ausführen, der natürlich einen

Beitrag zur Senkung der Personalkosten erbringen soll und mit einem Bündel von Detailvorschriften auch auf eine Verwaltungsvereinfachung abzielt.

Im Mittelpunkt der beabsichtigten Änderung des Landesbeamtengesetzes steht das Thema Ruhestand. Grundsätzlich soll es allen Beamten – allen Beamten! – auf Antrag ermöglicht werden, über das Erreichen des Ruhestandsalters hinaus bis zu drei Jahre weiter im aktiven Dienst zu bleiben. Das soll auch für Beamte gelten, für die besondere Altersgrenzen bestehen, beispielsweise für Lehrer und Polizisten. Lediglich für politische Beamte, Landräte und Beigeordnete soll es bei der bisherigen Regelung bleiben.

Zurzeit – das wissen Sie – kann der Eintritt in den Ruhestand nur in Ausnahmefällen hinausgeschoben werden, und zwar wenn dringende dienstliche Rücksichten der Verwaltung dies erfordern. Künftig soll es genügen, dass die weitere Tätigkeit des Beamten im dienstlichen Interesse liegt. Im Rahmen des dienstlichen Interesses wiederum können auch die Bedürfnisse der Verwaltung angemessen berücksichtigt werden.

Um den Anstieg der Versorgungsausgaben abzumildern – ein Thema, dem wir uns, wie wir wissen, verstärkt widmen müssen –,

(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

haben wir unser Augenmerk schon in den letzten Jahren vor allem darauf gerichtet, die Zahl vorzeitiger Zurruhesetzungen zu verringern. Da sind wir, denke ich, vorangekommen, aber noch nicht weit genug. Im Jahr 2003 lag das durchschnittliche Alter der Beamten beim Eintritt in den Ruhestand nach Angaben des Statistischen Landesamts bei 61,7 Jahren, also deutlich höher als beispielsweise in der Privatwirtschaft. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll dazu beitragen, dieses Durchschnittsalter weiter anzuheben.

Die Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit sollen weiter gelten und künftig auch für Beamte unter 50 Jahren anwendbar sein. Außerdem sollen vorzeitig zur Ruhe gesetzte Beamte auch dann reaktiviert werden können, wenn sie nur teilweise wieder dienstfähig geworden sind.

(Abg. Teßmer SPD: Das ist doch jetzt schon mög- lich!)

Ist ein Beamter in vollem Umfang dienstunfähig, muss er zügig zur Ruhe gesetzt werden können. Lange dauernde Zurruhesetzungsverfahren sind aufwendig und natürlich auch kostenträchtig. Das förmliche Verfahren bei Zwangszurruhesetzungen soll deshalb entfallen.

Daneben wollen wir – ich habe es angesprochen – weitere Vereinfachungen in Gesetzen und Vorschriften, also den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie reduzieren.

Beim Personalvertretungsrecht beispielsweise wird es auch nach der Verwaltungsstrukturreform weiterhin Zusammenschlüsse von Behörden und öffentlichen Unternehmen geben. Für die Akzeptanz solcher Umbildungen muss die Kontinuität der Personalvertretung – ich glaube, der Kollege Oelmayer hat es eben angesprochen – gerade in der Phase der Umstrukturierung gewährleistet sein. Deshalb wollen

(Minister Rech)

wir für die Fälle, in denen komplette Behörden oder Betriebe umgegliedert werden, eine gesetzliche Bestimmung schaffen, die einfache und für alle vorhersehbare Übergangsregelungen trifft.

Konkret heißt dies: Werden mehrere Behörden zusammengelegt, sollen die Personalräte in einem Gremium zusammengeführt werden. Werden Behörden in eine andere Behörde eingegliedert, soll der Personalrat der aufnehmenden Behörde um die Vorstandsmitglieder und die stellvertretenden Vorsitzenden der eingegliederten Behörde erweitert werden.

(Abg. Teßmer SPD: Das wird Herrn Bäuerle gar nicht gefallen!)

In der Folge wird es künftig nur noch in Einzelfällen notwendig sein, durch spezielle Rechtsverordnungen Übergangspersonalräte zu schaffen. Der bisherige Verwaltungsaufwand für derartige Verordnungen entfällt damit weitgehend.

Dann gibt es noch das Nebentätigkeitsrecht: Da wollen wir die Zuständigkeiten vereinfachen.

(Abg. Oelmayer GRÜNE: Ein Thema für sich!)