Wie alle anderen Fraktionen stimmen selbstverständlich auch wir von der FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt auch Reden des Kollegen Drautz, an denen es nichts zu kritisieren gibt.
Kollege Teßmer, wir könnten noch lange über den Sinn oder besser Unsinn der Eingliederung des WKD in die Landratsämter diskutieren.
Zu diesem Gesetz kann man nur sagen, was auch der Kollege Teßmer gesagt hat: Es ist eine Anpassung an Bundesund Europagesetze. Dazu kann man nur Ja sagen.
(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen – Zu- ruf: Mach es einfach kurz, und geh dann zu den Frauen!)
Ich nehme gerne das auf, was die Kollegin von der SPD heute Morgen gesagt hat. Sie hat gesagt: Der weise Mann spricht kurz. Ich will beweisen, dass auch der schwarze Mann kurz sprechen kann.
Ich möchte danken für die gute Zusammenarbeit bei der Gesetzesberatung. Wir alle wissen, dass die Lebensmittelsicherheit ein ganz, ganz hohes Gut ist. Das zu verabschiedende Gesetz ist ein weiterer Meilenstein.
(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Abg. Kiefl CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Walter GRÜNE)
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3721.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 13/3821. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3721 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung lebensmittelrechtlicher Ausführungsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, des Landespersonalvertretungsgesetzes und anderer Vorschriften – Drucksache 13/3783
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Der Reformbedarf im Beamtenrecht – als Praktiker möchte ich sagen: noch mehr im Tarifrecht – ist eigentlich unübersehbar.
Aber wir können nicht, wie wir wollen und dringend müssten, weil der Bund den Rahmen setzt, und dieser ist einfach viel zu starr und unflexibel auch hinsichtlich unserer Reformbemühungen. Deshalb ist das, was jetzt vorliegt, sicher keine große Sache, aber es sind Schritte in die richtige Richtung. Deshalb stimmt unsere Fraktion zu.