Protocol of the Session on December 9, 2004

Aber das machen wir einmal untereinander aus. Es gibt nach wie vor Geld im KIF, für den Doppelhaushalt im nächsten Jahr 15 Millionen €, im übernächsten Jahr 19 Millionen €.

(Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Das nur zur Klarstellung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Hervorragend!)

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3677.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/3829. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? –

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Abg. Herrmann CDU: Ja!)

Das ist der Fall.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 13/3677 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Ich darf nun noch bekannt geben, dass erstens aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts – heutiger Tagesordnungspunkt 5 – die Fundstellenangabe

(Abg. Drautz FDP/DVP: Es leben die Fundstellen!)

im Einleitungssatz von Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften geändert werden muss und dass zweitens durch die Verabschiedung des Elektronik-Anpassungsgesetzes – Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung – die Fundstellenangabe im Einleitungssatz von Artikel 6 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung abfallrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften geändert werden muss. – Sie sind damit einverstanden, dass die Regierung ermächtigt wird, die entsprechenden Fundstellenänderungen

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Um Gottes willen!)

bei der Veröffentlichung im Gesetzesblatt vorzunehmen.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung lebensmittelrechtlicher Ausführungsvorschriften – Drucksache 13/3721

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 13/3821

Berichterstatter: Abg. Teßmer

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Kiefl das Wort.

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Mach es kurz!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz muss das Land die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelungen in Landesrecht umsetzen. Hintergrund dieser ganzen Geschichte ist, dass das alte Tierkörperbeseitigungsgesetz abgeschafft und durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ersetzt wird. Es geht im Wesentlichen darum, dass in allen Bundesländern einheitliche rechtliche Standards geschaffen werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr schön!)

Das Wort erhält Herr Abg. Teßmer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Großen und Ganzen ist das Gesetz eigentlich nur der Schlussstrich unter eine schwerwiegende Krise, die durch BSE ausgelöst wurde und bei der die EU, der Bund und die Länder reagiert haben. Insofern kommen wir heute unserer Pflicht nach, ein Bundesgesetz und eine EU-Richtlinie – in diesem Fall 1774/2002 – umzusetzen. Insofern: Zustimmung von allen Seiten, dass wir etwas vollziehen, was wir vollziehen müssen.

Zwei kleine Bemerkungen. Insofern möchte ich doch etwas auf das vorliegende Gesetz eingehen, das verkürzt AGTierNebG heißt. Das klingt auch ganz gut; wir können mit den Vorgängern konkurrieren.

Zum einen steht im Gesetz, dass – aufgrund fehlender Einnahmen aus der Verwertung von Tiermehl – bei der Bemessung der Gebühren für die Tierkörperbeseitigung die Verwertungserlöse zu berücksichtigen sind. Es wird aber keine Erlöse geben, solange Tiermehl nach K 2 nicht verfüttert werden darf; das wird noch eine Weile dauern. Das heißt, dieser nette Satz bedeutet, dass die Kommunen und die Kreise, die sich zum Betrieb von TBAs zusammengeschlossen haben, die Gebühren erhöhen müssen, weil sich die Tierkörperbeseitigung aus den Verwertungserlösen nicht mehr finanzieren lässt.

(Zuruf von der CDU)

Schuld daran ist niemand. Aber die bisherigen Einnahmen aus Tiermehlverkäufen fehlen.

Zweitens wurde § 26 a eingefügt. Dieser Paragraf wurde notwendig, weil wir jetzt die Lebensmittelkontrolleure vom WKD in die Landratsämter eingegliedert haben. Im Gesetz steht nicht – das sollte man in der Verabschiedungsrunde sagen –, dass die Ausbildung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach diesem § 26 a von denselben staatlichen Veterinären geleistet werden muss, und zwar zusätz

lich und ohne eine Vergütung. Wir hoffen, dass dies bei den Einsparungsquoten, die man sich vorgenommen hat, personalmäßig möglich ist. Wir drücken unseren Veterinären bei der Ausbildung ihrer neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Daumen, dass die Ausbildung nicht zu viel Kraft kostet und dadurch nicht die Zeit für Kontrollen verloren geht.

In diesem Sinne stimmen wir dem Gesetz zu. Wir sind uns bewusst, dass es im Wesentlichen eine Anpassung an Europa- und Bundesrecht ist.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Drautz.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf von der CDU: Jawohl! – Vereinzelt Heiter- keit)

Bei diesem Gesetz liegt alles klar auf der Hand.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Wir haben dieses Thema mehrmals im Ausschuss behandelt. Deshalb haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, heute hierzu keine langen Ausführungen zu machen.

Wie alle anderen Fraktionen stimmen selbstverständlich auch wir von der FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf zu.