Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Initiative zu diesem Gesetzentwurf – darauf will ich noch einmal hinweisen – geht auf einen gemeinsamen Wunsch der Landtagsfraktionen in der 12. Legislaturperiode zurück. Der Einbringung des Gesetzentwurfs – das habe ich vorhin schon gesagt – sind viele Abstimmungen und Vorgespräche zwischen den Landtagsfraktionen und der Landesregierung sowie insbesondere eine sehr umfassende Anhörung aller davon berührten Verbände vorausgegangen.
Manche Einwände und Änderungswünsche konnten in der Tat keine Berücksichtigung finden. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass die Interessen und Forderungen der Behinderten- und Sozialverbände auf der einen Seite und der Verbände der Wohnungswirtschaft und der Gewerbetreibenden auf der anderen Seite weitgehend in unterschiedliche Richtungen gegangen sind. Der Gesetzentwurf – Herr Kollege Hoffmann hat das vorhin gesagt – ist daher eine Kompromisslösung. Aber er ist, wie ich meine, ein ausgewogener und gangbarer Kompromiss.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Lassen Sie uns diesen Schritt jetzt auch gemeinsam gehen. Ich bin mir sicher und habe großes Vertrauen, dass unsere Baurechtsbehörden unsere Intentionen so umsetzen, wie diese im Gesetzentwurf zum Ausdruck kommen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3304. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/3569, dem Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert zuzustimmen.
Ich rufe in Artikel 1 Nr. 2 den Buchstaben a und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3615-1, auf.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Dann lasse ich über Nummer 2 insgesamt abstimmen. Wer Nummer 2 in Artikel 1 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.
Ich rufe in Artikel 1 die Nummer 3 und hier § 39 Abs. 1 und 2 auf. – Sie stimmen dem Gesetzentwurf insoweit zu.
Ich rufe in Artikel 1 Nr. 3 den § 39 Abs. 3 und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3615-2, auf, nach dem Absatz 3 gestrichen werden soll. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über Absatz 3 des § 39 in Artikel 1 Nr. 3 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Wer diesen Vorschriften zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Justizministeriums – Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens – Drucksache 13/2184
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Justizministeriums – Privatisierung des Notariatswesens – Drucksache 13/2185
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung beider Anträge fünf Minuten und für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Privatisierung ist in aller Munde. Auch wenn unsere Anträge nicht ganz neu sind, stehen sie doch wieder auf der Tagesordnung und damit das Thema Privatisierung insgesamt. Ich darf nur an die jüngst geführte und von Ihnen, Herr Minister Dr. Goll, entfachte Diskussion zur Privatisierung im Strafvollzug, insbesondere im Gefängniswesen und in den Gefängnissen selbst, erinnern.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Justiz in BadenWürttemberg verfügt – da sind wir uns sicher einig – über ein hohes Ansehen. Die Woche der Justiz wird Gelegenheit bieten, dass sich die Justiz insgesamt in ihren vielen Betätigungsfeldern vorstellt und Einblick in ihre Arbeit gibt. Das darf uns allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in der Justiz gegenwärtig in vielen Feldern eine enorme Verunsicherung verspüren. Stichworte sind Privatisierung der Gerichtsvollzieher, Privatisierung der Notare, Privatisierung im Strafvollzug, Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten. All dies hat in vielen Bereichen der Justiz zu einer großen Verunsicherung geführt, und gerade das Stichwort Privatisierung gewinnt natürlich vor dem Hintergrund der Ereignisse im Strafvollzug in Mannheim eine besondere Brisanz.
Herr Minister, gestatten Sie mir diesen Einschub: Hier sind Sie gefordert. Wir haben jetzt wieder einen Ausbruchsfall in Mannheim.
Wir haben einen Suizid in Mannheim. Hier sind Sie als Minister gefordert, im Strafvollzug für die nötige Sicherheit zu sorgen
und Privatisierungsdiskussionen vielleicht zurückzustellen. Kümmern Sie sich bitte um die Sicherheit in unseren Strafvollzugsanstalten, und machen Sie diese Aufgabe zur Chefsache.
Unsere Anträge bezüglich der Privatisierung der Notare und der Gerichtsvollzieher sind – ich habe das gesagt – nicht ganz neu. Neu, aber auch wiederum nicht ganz neu, sind natürlich die handelnden Personen in diesem Zusammenhang. Herr Minister, wir sind gespannt, inwieweit Sie die Privatisierungsabsichten und Privatisierungspläne Ihrer Vorgängerin in diesen beiden Bereichen – Privatisierung der Notare und Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens – fortführen werden.
Zu den Notaren. Wir wissen natürlich, wie diese Privatisierungsdiskussion entstanden ist. Die Justizministerin, Ihre Vorgängerin, sollte damals den Entwurf einer Justizreform vorlegen, die der vom Ministerpräsidenten angeleierten Verwaltungsreform gleichwertig ist. Ihr wurde eine Frist gesetzt. Was herausgekommen ist, war Stückwerk. Von dieser Justizreform ist nicht viel übrig geblieben. Es gelang nur, einige wenige Notarstellen im badischen Landesteil für die Privatisierung vorzusehen. Das war der Kompromiss, der dann schließlich in den Koalitionsvereinbarungen entstanden ist. Dieser Kompromiss ist Stückwerk.
Er ist Stückwerk, weil er weder den Interessen der badischen Notare noch den Interessen der württembergischen Notare gerecht wird. Er schafft keine Rechtsbereinigung im Notarwesen in Baden-Württemberg, sondern reiht ein weiteres Glied der Vielfalt im Notarbereich an die bisherige Struktur an. Das heißt, der Schwebezustand, den wir schon bisher im Notariatswesen haben, wird noch verstärkt.
Dementsprechend sind auch die Beratungen auf Bundesebene ausgefallen. Die Sache hängt im Vermittlungsausschuss und ist bisher nicht zum Abschluss gekommen. Wir sind gespannt, wie Sie das bewerkstelligen werden, nachdem es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf gibt und weder der Bund noch die Betroffenen, noch die Beteiligten eigentlich etwas mit diesem Gesetzentwurf anfangen können. Beenden Sie bitte die Schwebesituation, und schaffen Sie für die Notare, aber auch für die Notarkunden endlich Klarheit in Baden-Württemberg.
Was die Privatisierung der Gerichtsvollzieher angeht, befinden wir uns, glaube ich, in einer Diskussion, die an die Grundpfeiler des Justizverständnisses geht. Wir als SPDFraktion vertreten die Auffassung: Kernaufgaben des Staates – dazu gehören diese Aufgaben der Justiz – gehören in staatliche Hand und sollen nicht privaten Firmen überlassen werden.