Protocol of the Session on July 1, 2004

(Abg. Alfred Winkler SPD: Ich habe gesagt, das Borkenkäferholz muss aus dem Wald raus!)

Also, dann nehmen Sie es schnell wieder herunter vom Nasslager. Das Nasslager birgt nämlich hochwertvolles Holz, da können Sie kein Borkenkäferholz hintun. Dies nur, um einmal zu zeigen, was in diesem wilden Aktionismus alles vorgeschlagen wird.

(Abg. Rüeck CDU: So ist es! – Abg. Teßmer SPD: Sie hören selektiv!)

Es ist festzustellen, dass sich Waldbesitzer und Forstverwaltung dieser Herausforderung bisher erfolgreich angenommen haben und der Sache Herr geworden sind.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Das ist nicht richtig!)

Jetzt geht es darum, die weitere Entwicklung genauso erfolgreich zu meistern. Dazu braucht man Betriebsmittel. Man muss punktuelle Einsätze des Personals vornehmen können. Deswegen geht es darum, jetzt die vorhandenen etatisierten Mittel einzusetzen. Wenn die Mittel in dieser besonderen Situation nicht ausreichen, ist sichergestellt, dass wir auf Ausgabereste des vergangenen Jahres zurückgreifen können. Das ist die Antwort. Sie müssen doch vernünftig vorgehen. Es hat doch keinen Wert, hier irgendwie wild durch die Gegend zu fuchteln.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Schauen Sie sich doch einmal die Karte an; da gibt es ganz unterschiedliche Schwerpunkte, auch bei der Frage, ob Neueinstellungen benötigt werden. Wir brauchen möglicherweise Zeitverträge aus den Betriebsmitteln. Wir brauchen Personal. Unter Umständen sind die Kapazitäten der privaten Forstunternehmen auch schon erschöpft; dann muss man entsprechende Kapazitäten in anderen Bundesländern abrufen – im Hinblick auf Unternehmungen.

(Abg. Drexler SPD: Das ist doch eine Frage der Landkreise! – Zuruf des Abg. Drautz FDP/DVP)

Gehen Sie also davon aus: Noch bevor die Opposition hier im Landtag das Thema angeschnitten hatte, waren wir seit Monaten und Jahren an dieser Front erfolgreich tätig,

(Zurufe von der SPD)

und im Juli und August werden wir reagieren. Ich bin davon überzeugt, dass die Regierungsfraktionen das Ihre tun werden, damit wir an dieser Front erfolgreich bleiben können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abg. Palmer?

Der Experte?

(Zurufe von der CDU: Experte in allem! – Abg. Mack CDU: Der zahlt keine Ökosteuer, der fährt nur Fahrrad!)

Herr Minister, zum Thema „Experte“: Ist Ihnen bekannt, dass mein Vater Ihnen im letzten November einen Brief geschrieben hat, in dem er

auf das Thema Trockenheit und ihre Folgen für den Wald, insbesondere für den Buchenwald, hingewiesen hat? Das hat Sie offenbar nicht sonderlich interessiert.

Was ich aber eigentlich fragen wollte: Stimmen Sie mir zu, dass das, was Sie gerade als Aktionsprogramm zur Reaktion auf die akute Notlage im Wald beschrieben haben, sehr stark auf die derzeitige Struktur der Landesforstverwaltung zugeschnitten ist und dass mit einer zerschlagenen und auf Landkreisebene aufgeteilten Verwaltung beispielsweise die Anforderung von Hilfen aus anderen Bundesländern niemals mehr zu realisieren sein wird?

(Abg. Walter GRÜNE: Sehr gut!)

Zu Ihrer ersten Frage: Dieser Brief ist mir sicherlich zugegangen. Ihr Vater hat jedoch nicht so ausdrücklich seinen Sohn erwähnt, als dass ich mich jetzt mit Blick auf seinen Sohn an den Brief des Vaters erinnern könnte. Aber der Brief ist mir zugegangen, keine Frage, und wurde wohl auch beantwortet.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Ich habe das früher mitgekriegt als Sie!)

Zu Ihrem zweiten Punkt glaube ich, dass wir auch hier die Geschichte wieder richtig auf die Reihe bringen müssen. Die Verwaltungsreform beginnt zum 1. Januar 2005.

(Abg. Drautz FDP/DVP: Das weiß die SPD nicht! – Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Im Moment, also im Jahr 2004, müssen wir die Geschichte wie bisher schon ganz konsequent bewältigen.

(Abg. Knapp SPD: Das ist aber kurzsichtig!)

Auch mit dem 1. Januar 2005 wird die Funktion eines Einheitsforstamtes fortgeführt. Das heißt, diese Aufgabe wird gleichermaßen verantwortungsbewusst in Angriff genommen; das ist überhaupt keine Frage.

(Abg. Teßmer SPD: Einigermaßen!)

Gleichermaßen, nicht „einigermaßen“. Gleichermaßen!

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Nachfrage des Herrn Abg. Winkler?

Herr Winkler? Ja, bitte.

Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie seien sehr erfolgreich beim Kampf gegen die Borkenkäferplage. Nach dem letzten heißen Sommer wurden im Herbst große abgestorbene Bestände festgestellt. Alle Fachleute haben die Borkenkäferbestandsexplosion für den Fall eines milden und ordentlich warmen Frühjahrs und Sommers vorhergesagt. Das haben alle vorhergesagt. Nun ist diese Situation eingetreten. Was heißt also „erfolgreich“?

(Abg. Rüeck CDU: Die Forstverwaltung schafft Tag und Nacht, Menschenskinder! – Abg. Drexler SPD: 44 Einheiten werden daraus gemacht! – Ge- genruf des Abg. Mack CDU: Das juckt den Wald- arbeiter doch nicht! Der schafft seine Sache!)

Herr Winkler, „erfolgreich“ heißt, dass das angefallene Holz genau dort, wo Borkenkäfer auch auftreten, möglichst schnell aus dem Wald herausgeschafft wird. Das ist der Erfolg, der gezeitigt werden muss und den wir tätigen müssen. Darum geht es.

(Abg. Teßmer SPD: Die Bekämpfung der Käfer ha- ben Sie doch völlig eingestellt! – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes – Drucksache 13/3286

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Abg. Kipfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Vorgänge der letzten Wochen bezüglich der neu vorzunehmenden Besetzung der Stelle des Präsidenten der Landesanstalt für Kommunikation haben uns vor Augen geführt, wohin es führen kann, wenn eine Partei ihre Interessen mit den Interessen des Landes gleichsetzt. Noch vor wenigen Monaten haben wir hier einvernehmlich beschlossen, der Wahl des hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden der LfK eine Ausschreibung vorzuschalten. Warum eine Ausschreibung? Weil ein solches Verfahren mehrere Bewerbungen zulässt, Transparenz ermöglicht und die Chance eröffnet, die fähigste Person aus dem Kreis derer, die sich beworben haben, zu ermitteln.

Ich füge in Klammern hinzu: Daran ändert sich auch nichts, wenn jetzt plötzlich, über drei Monate nach Erscheinen des Textes der öffentlichen Ausschreibung am 15. März im „Staatsanzeiger“, die Landtagsverwaltung meinte, an diesem Text erneut herummäkeln zu müssen.

Zu einem solchen Ausschreibungsverfahren gehört, wenn man es denn ernst nimmt, zwingend, dass jede Fraktion vorurteilsfrei die Bewerber und Bewerberinnen anhört, um sich ein Urteil zu bilden und um dann zu versuchen, untereinander eine Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen, wie das Gesetz es verlangt.

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass allein die SPD-Fraktion alle drei sich bewerbenden Personen angehört hat. Die FDP/DVP-Fraktion hat, nachdem sie sich bereits öffentlich festgelegt hatte, zu ihrer eigenen Gewissensberuhigung eine Alibianhörung eines Bewerbers durchgeführt. Das ist zuzugeben. Die CDU-Fraktion hat überhaupt niemanden angehört. Sie war bereits festgelegt, bevor die Ausschreibungsfrist überhaupt zu Ende war. Ernsthafte Bemühungen, die SPD-Fraktion mit ins Boot zu nehmen, um eine Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen, hat es ebenfalls nicht gegeben.

Ich zitiere dazu aus dem Kommentar zum Landesmediengesetz:

Da die Zweidrittelmehrheit als Normalfall vorgesehen und sie im Interesse der Unabhängigkeit und Staatsferne auch verfassungsrechtlich der eindeutig vorzugswürdige Weg ist, sind die Landtagsfraktionen gehalten, sich rechtzeitig und ernsthaft um eine entsprechende Einigung auf geeignete, möglichst unabhängige Persönlichkeiten mit Kenntnissen und Erfahrungen im Medienbereich zu bemühen und auch tatsächlich einen entsprechenden Wahlversuch durchzuführen, da ansonsten die Intention des Gesetzes umgangen würde.

Es ist festzuhalten, dass die CDU-Fraktion von Beginn an offenbar auf den Wahlgang nach § 36 Abs. 1 Satz 3 des Landesmediengesetzes spekulierte, also auf den Wahlgang mit Verhältniswahl, um den Bewerber ihrer Wahl mit ihrer eigenen Regierungsmehrheit durchzudrücken.

(Abg. Drexler SPD: Genau so ist es!)

Genau dies ist als verfassungswidrig zu bezeichnen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Walter GRÜ- NE)

Genauso sieht es übrigens auch der Kommentar zum Landesmediengesetz. Die Kommentatoren winden sich förmlich, um das Verdikt der Verfassungswidrigkeit einer Verhältniswahl zu umgehen. Zitat: