in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 3, auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begehren mit diesem Antrag, dass die Landes- und Kreisbeschreibungen auch künftig Aufgabe der Landesarchive sein können und nicht über die Begründung dieses Gesetzes explizit aus den Aufgabenbereichen herausgestrichen werden. Hintergrund unseres Antrags ist, dass für Baden-Württemberg eine hohe Qualität der Landes- und Kreisbeschreibungen erreicht worden ist und dass sie ein gutes Ansehen haben. In den Landesarchiven ist darüber hinaus auch sehr viel Know-how für die Landes- und Kreisbeschreibungen vorhanden – Know-how, das notwendig ist, um sie tatsächlich landesweit und flächendeckend gut weiterzuführen. Wir gehen davon aus – und darin sehen wir riesige Probleme –, dass diese Kreisbeschreibungen dann, wenn sie auf die Ebene der Landkreise delegiert werden, nicht mehr in der bisherigen Qualität gehalten werden können. Alle Informationen, die wir aus dem Bereich der Archive haben, deuten genau auf diese Befürchtung hin.
Es darf einfach nicht sein, dass wir die Landes- und Kreisbeschreibungen der Effizienzrendite als Beute vorwerfen.
Das darf schlichtweg nicht sein. Wenn wir wollen, dass Landesgeschichte auch weiterhin gut dargestellt wird und dass sich viele Menschen für unsere Landesgeschichte, für ihre Regionalgeschichte und damit für ihre Identität interessieren, dann müssen wir erreichen, dass die Landes- und Kreisbeschreibungen in ähnlicher und weiterhin guter Qualität erhalten bleiben und dass sie nicht delegiert werden. Das ist nur bei den Landesarchiven möglich.
Überlassen Sie es den Landesarchiven, wie sie die Effizienzrendite erbringen wollen, und schreiben Sie das nicht an dieser Stelle vor.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich lasse nunmehr über Artikel 56 abstimmen. Wer Artikel 56 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Erst der Antrag! – Ge- genruf des Abg. Hauk CDU: Nein, das ist ein Ent- schließungsantrag!)
Es ist ein Entschließungsantrag. Zunächst wird über den Artikel abgestimmt und anschließend über den Entschließungsantrag.
Wer für die Annahme des Artikels 56 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Entschließungsantrag Drucksache 13/3316-7 abstimmen. Wer für die Annahme dieses Entschließungsantrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 4. Wer für die Annahme des Artikels in dieser Fassung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Artikel geht es im Wesentlichen um die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Unser Antrag zielt darauf ab, die Auswertung des Pilotversuchs, den wir mittragen, abzuwarten und dann die Privatisierung in die Wege zu leiten und dabei bestimmte Mindeststandards, was Ausbildung und Qualifikation des Personals angeht, sicherzustellen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-8, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über Artikel 58 abstimmen. Wer dem Artikel 58 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zielt darauf ab, den Gerichtsstandort Karlsruhe in der Finanzgerichtsbarkeit auf Dauer zu erhalten. Wir halten das im Sinne der Bürgernähe für geboten.
Zweiter Punkt: Im Rahmen der Justizreform sind Zusammenlegung und Schließung von Gerichtsstandorten häufig ein Thema. Uns fehlt da ein Gesamtkonzept. Wer mit guten Gründen für den Erhalt kleiner Amtsgerichte eintritt – wegen ihrer Bürgernähe –, muss uns plausibel machen, warum man andere Gerichtsstandorte aufgibt oder zusammenlegt