Protocol of the Session on June 30, 2004

Zweiter Punkt: Im Rahmen der Justizreform sind Zusammenlegung und Schließung von Gerichtsstandorten häufig ein Thema. Uns fehlt da ein Gesamtkonzept. Wer mit guten Gründen für den Erhalt kleiner Amtsgerichte eintritt – wegen ihrer Bürgernähe –, muss uns plausibel machen, warum man andere Gerichtsstandorte aufgibt oder zusammenlegt

(Abg. Mappus CDU: 80 % schriftliche Verfahren, Herr Kollege!)

und dort das Argument der Bürgernähe nicht mehr gilt.

Im Übrigen folgen die Vorschläge zu den Gerichtsstandorten häufig dem Sitz etwa der Behörden. Bei Regierungspräsidien und Verwaltungsgerichten ist das so. In Stuttgart und Karlsruhe gelten bezüglich der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Oberfinanzdirektion offensichtlich umgekehrte Argumente. Das können wir nicht nachvollziehen. Deshalb unser Antrag für den Erhalt des Standorts Karlsruhe.

(Beifall bei der SPD)

Wer für die Annahme des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-9, ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über Artikel 60 abstimmen. Wer für die Annahme dieses Artikels ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 61 bis 65

Wer für die Annahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

(Stellv. Präsident Birzele)

Ich rufe auf:

Siebter Teil

Anpassungen im Bereich des Finanzministeriums

Artikel 66

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Wer für die Annahme des Artikels 66 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf:

Achter Teil

Anpassungen im Bereich des Wirtschaftsministeriums

Artikel 67

Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG)

und hierzu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-10.

Das Wort erhält Herr Abg. Gustav-Adolf Haas.

(Abg. Drexler SPD: Jawohl, Gustav! – Beifall bei der SPD – Abg. Teßmer SPD: Ein so genannter vernünftiger Haas!)

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die SPD-Fraktion beantragt, „Artikel 1 Abs. 8 des Gesetzentwurfs – Reform der Verwaltungsstruktur – und Artikel 67 des Gesetzentwurfs – Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) – ersatzlos zu streichen.“

(Abg. Alfred Haas CDU: Das können wir lesen!)

Begründung: Es besteht keine Veranlassung, einen Anschlag auf die gut funktionierende Vermessungsverwaltung im Land Baden-Württemberg zu machen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Vor zwei Jahren haben wir hier im Haus eine hervorragende Ausstellung gehabt, die dargestellt hat, was die Landesvermessungsverwaltung in der Vergangenheit zu leisten vermochte und in der Zukunft zu leisten vermag und auch leisten wird. Durch die jetzt beabsichtigte Kleingliederung mit der Verlegung auf die 35 Landkreise und 9 Stadtkreise erfolgt eine Zerschlagung dieser hervorragenden Vermessungsarbeit. Auch werden die Stadt- und Landkreise da mit einer zusätzlichen Kostengebühr überzogen, weil die Effizienzrendite nicht gegeben ist, zumal die Landesregierung beabsichtigt, die Vermessungsaufgaben zu bis zu 80 % des Gesamtvolumens zu privatisieren. Dann fehlen zwangsläufig Einnahmen. Diese gehen natürlich im Haushalt des Landkreises jeweils unter.

Meine Damen, meine Herren, noch ein Wort zur Ausbildung der jungen Leute für den gehobenen und höheren Vermessungsdienst.

(Abg. Drexler SPD: Jetzt kommt’s!)

Diese Ausbildung wird durch die Reform im Grunde genommen zu einer Aktion, bei der sich die Leute bei 44 Behörden und Einrichtungen bewerben müssen. Das mag zwar ein Weg sein, um die Landschaft kennen zu lernen, dient aber nicht der Attraktivität des Berufs. Es ist kein Gebot der Stunde, dass man sagt, so schicke man junge Leute in den Beruf.

Meine Damen, meine Herren, lassen Sie die Finger weg von der Landesvermessungsverwaltung. So, wie sie jetzt besteht, ist es in Ordnung. Halten Sie daran fest, und machen Sie keinen Schuss in den Nesenbach.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zurufe der Abg. Drautz FDP/DVP und Alfred Haas CDU)

Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-10, abstimmen. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über

Artikel 1 Abs. 8,

der zurückgestellt wurde, und über Artikel 67 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer für die Annahme dieser Vorschriften ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 68 bis 70

Wer für die Annahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 71

Änderung des Ersten Gesetzes zur Funktionalreform

in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I Ziffer 5. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Meine Damen und Herren, ich muss meinen Appell wiederholen: Ihre bloße Anwesenheit ist nicht deutlich genug. Sie müssen abstimmen.

(Abg. Drexler SPD: Wenigstens das!)

Es gibt einige, die sich an der Abstimmung überhaupt nicht beteiligen.

(Unruhe)