Protocol of the Session on March 10, 2004

(Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Dr. Reinhart CDU und Heike Dederer GRÜNE)

Das Wort erhält Frau Abg. Dederer.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Vorredner schon sehr ausführlich Stellung genommen haben, werde ich mich kurz fassen und mich in dieser Debatte auf die wichtigsten Punkte beschränken.

Gleich vorweg kann ich für unsere Fraktion anmerken, dass auch wir froh sind, dass es weiterhin eine starke L-Bank in unserem Land geben wird. Das ist gut so. Die EU-Kommission hat zwar entschieden, dass Gewährträgerhaftung und Anstaltslast nicht zulässige Beihilfen sind. Das gilt natürlich auch für rechtlich selbstständige Förderinstitute, allerdings nicht für Fördermaßnahmen. Die L-Bank wird also weiterhin mit einer staatlichen Haftung bei der Finanzierung von Maßnahmen, die meine Vorredner aufgezählt haben, wie der Mittelstandsfinanzierung und dem Wohnungsbau tätig werden. Auch im Bereich des Umweltschutzes und bei EU-Projekten kann die L-Bank tätig werden.

Das sind natürlich ganz wichtige Strukturmaßnahmen, und wir haben als Landesparlament ein großes Interesse daran, weiterhin eine Bank zu haben, die hier unterstützend tätig wird. Ganz wichtig ist, dass weiterhin Darlehen an Kommunen vergeben werden können.

Der größte Kritikpunkt der Banken – Kollege Theurer hat es schon angesprochen –, der Genossenschaftsverbände und des Sparkassenverbands, am ursprünglichen Entwurf war ja die Befürchtung, die L-Bank würde das so genannte Hausbankenprinzip unterlaufen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der jetzt vorliegende Entwurf auf diese Bedenken eingeht. Ich darf noch einmal § 3 Abs. 5 zitieren. Darin steht:

Die Gewährung von Darlehen soll über oder zusammen mit anderen Kreditinstituten erfolgen;...

Damit ist das Hausbanken- bzw. das Konsortialprinzip letztlich unzweifelhaft festgeschrieben. Das gilt auch für die Finanzierung von Gebietskörperschaften und öffentlichrechtlichen Zweckverbänden. Diese Ängste sind also unbegründet.

Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin eine starke L-Bank haben. Ich habe es eingangs gesagt: Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Wir werden eine L-Bank haben, die weiterhin mit den Sparkassen, mit den Genossenschaftsbanken und auch mit anderen Banken zusammenarbeitet.

Aus diesem Grund werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP sowie der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE und Reichardt CDU)

Das Wort erhält Herr Finanzminister Stratthaus.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, hatte das Finanzministerium genügend Zeit, seine Vorstellungen darzulegen. Das, was heute zu dem Gesetzentwurf gesagt worden ist, findet in jedem Fall und in jedem Satz meine Zustimmung.

Ich danke Ihnen für die guten Beratungen im Finanzausschuss und bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU, Abgeordneten der FDP/DVP und der Abg. Heike Dederer GRÜNE)

Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/2672.

Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Beschlussempfehlung Drucksache 13/2910, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Ich gehe davon aus, dass ich über den Gesetzentwurf im Ganzen abstimmen lassen kann. – Sie stimmen dem zu.

Wer den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 10. März 2004 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 13/2821

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 13/2912

Berichterstatter: Abg. Heinz

(Stellv. Präsident Birzele)

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen?

(Abg. Hauk CDU: Im Augenblick noch nieman- dem, Herr Präsident!)

Die CDU-Fraktion stellt ihren Redebeitrag zunächst zurück.

(Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Heike Dederer: Wer ist denn da parlamentarischer Geschäftsfüh- rer? – Zuruf des Abg. Fischer SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem auch der Herr Innenminister soeben eintrifft und er mich gebeten hat, auch sein Ministerium zu loben, will ich das gern nachholen. Ich darf festhalten, Herr Innenminister, dass Ihre Truppen gut gearbeitet haben, haben sie doch die Anhörung der kommunalen Landesverbände innerhalb weniger Tage durchgeführt.

Damit beschränkt sich aber schon das Lob, weil es im Übrigen erst durch unser Bemühen dazu gekommen ist, dass sowohl unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes als auch unter dem Gesichtspunkt der Erleichterung der Arbeit bei den Kommunen eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes erfolgt, die bereits am 13. Juni dieses Jahres Früchte tragen soll.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das alles ausführlich im Innenausschuss besprochen.

Ich glaube, es ist ein guter Tag für diesen Landtag, wenn innerhalb von präzise sechs Wochen ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion der SPD mit einer entsprechenden Anpassung in Kleinigkeiten, die aber inhaltlich nichts anderes darstellen als das, was wir vorgegeben haben, gemeinsam und einmütig verabschiedet wird.

Heute wollen wir nicht darüber diskutieren, ob den Kommunen auf diese Weise mehr oder weniger Kosten erspart werden können. Hierzu sind unterschiedliche Zahlen genannt worden. Wichtig ist nur, dass auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Bundesrecht und damit allgemeines Wahlrecht für die Kommunalwahl umgesetzt worden ist. Es ist grundsätzlich gut und richtig, dass nach denselben Gesichtspunkten auf allen Ebenen Wahlen durchgeführt werden.

Wenn wir uns vor Augen führen, dass unser Gesetzentwurf vom 26. Januar 2004 datiert, dass bereits am 11. Februar eine Ausschussberatung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt worden ist, dass die drei Spitzenverbände am 29. Januar bzw. am 4. Februar das Anliegen aufgegriffen und unterstützt haben, dann ist es wirklich eine erfreuliche gemeinsame Bemühung für die Belange der Kommunen.

Natürlich stimmen wir unserem Gesetzentwurf mit den Modifizierungen, die mit den Regierungsfraktionen abgestimmt sind, auch in zweiter Lesung zu. Wir finden es gut und rich

tig, dass jetzt, drei Monate vor dem Wahltermin am 13. Juni, auch noch die praktische Umsetzung, die praktische Anwendung möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Wer wünscht von der FDP/ DVP-Fraktion das Wort?

(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Bin ich schon dran? – Gegenruf des Abg. Junginger SPD: Die CDU hat eine Auszeit genommen!)