Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kann immer einmal passieren, dass Mittagspausen des Plenums, Herr Vizepräsident, mit Besprechungen fraktionsinterner Art gefüllt sind und man die Besprechung nicht verlassen kann. Man sollte regeln, dass die Arbeitsgruppen der Fraktionen in Mittagspausen weniger Besprechungen machen.
dass Sie nachsichtig mit mir sind, zumal ich der SPD das Erlebnis gönnen wollte, ein einziges Mal als erste Fraktion zu reden.
(Beifall des Abg. Theurer FDP/DVP – Abg. Wa- cker CDU: Sehr gute Rede! – Abg. Heike Dederer GRÜNE: Was für ein Arbeitskreis war das denn? – Glocke des Präsidenten)
Frau Kollegin Dederer, es war der Arbeitskreis Petitionen meiner Fraktion. Sie sehen, ich bin auch mit den Belangen des Alltags der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes permanent befasst.
(Beifall der Abg. Theurer FDP/DVP und Friedlin- de Gurr-Hirsch CDU – Abg. Heike Dederer GRÜ- NE: Wahrscheinlich war es der „Arbeitskreis Gulasch“, der vorhin getagt hat!)
Herr Kollege Reichardt, die Angelegenheiten der CDU-Fraktion bitte ich innerhalb der Fraktion zu regeln.
Die übrigen anwesenden Mitglieder des hohen Hauses hätten großzügig über die Verspätung hinweggesehen.
Herr Vizepräsident, recht herzlichen Dank. Ich weiß allerdings, dass Ihre Großzügigkeit nicht immer vorauszusetzen ist. Meine Höflichkeit hat mir nahe gelegt, Ihnen zu begründen, warum ich säumte.
Das war kein Geschäftsordnungsantrag zu dem Verhalten der Fraktion, sondern eine Bitte an das Präsidium, sich des Themas anzunehmen und es einmal anzusprechen.
(Abg. Junginger SPD: Jetzt können Sie aufhören! Das war eine starke Rede! – Gegenruf des Abg. Theurer FDP/DVP: Das ehrt den Kollegen aber!)
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg wurde am 12. Februar 2004 im Finanzausschuss des Landtags einvernehmlich beraten. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen ebenso einstimmig wie einvernehmlich die Annahme des Gesetzentwurfs. Herr Kollege Schmid hat diese bereits signalisiert, möglicherweise auch vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung der so genannten Verständigung II, die die Bundesregierung am 1. März 2002 mit der EU-Kommission über die Frage der Förderbanken auf der Ebene der Länder getroffen hat, so, wie wir sie jetzt in Baden-Württemberg beschließen werden, auch in Nordrhein-Westfalen de facto 1 : 1 übernommen wurde.
Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und explizite Garantie des Landes für die rechtlich selbstständigen Förderinstitute in Deutschland werden in Baden-Württemberg in einem modellhaften Gesetz festgeschrieben. Das Gesetz bringt gegenüber der aktuellen gesetzlichen Lage Präzisierungen. Neue Aufgaben – das hat Herr Kollege Schmid eben angesprochen –, insbesondere § 3 Abs. 3 für den kommunalen Bereich, sind in dem Gesetz definiert. Das Hausbankenund Konsortialprinzip wird nunmehr als Soll-Ist-Vorschrift festgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Finanzierungskonsortien, die ausschließlich aus Förderinstituten bestehen, nach den Vorgaben der EU-Kommission sowie nach den Regelungen im Gesetz und der noch zu erlassenden neuen Satzung für die L-Bank nicht möglich sein werden. Insofern gibt es auch hinsichtlich Haftung, die das Land eingeht, de facto eine Beschränkung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass viele andere Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen, dieses Gesetz übernommen haben, hat ja nur noch dadurch eine Steigerung erfahren, dass Frau Dederer bei der ersten Lesung am 17. Dezember 2003 das Plenum gebeten hat, dem Gesetzeswerk in der zweiten Lesung seine Zustimmung zu geben. Das zeigt ja auch, wie gut die Landesregierung und das Finanzministerium, namentlich der Finanzminister, gearbeitet haben.
Ich will einen Aspekt des Gesetzes herausstellen: Die bisherige gesetzliche Lage gibt der L-Bank unter 13 benannten Aufgaben an Position 3 die Aufgabe, „Wirtschaftsförderung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes“ zu
betreiben. Künftig rückt an die allererste Stelle unter 15 benannten Aufgaben der L-Bank die „Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierung von Existenzgründungen und -festigungen“.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen insbesondere die Geschäftsbanken Kreditvergaben zurückhaltend betreiben, ist dies die richtige und notwendige Priorisierung. Die Förderzahlen unterstreichen, dass die L-Bank diese Aufgabe ernsthaft angeht und entschieden wahrnimmt. 2002 wurden 4 200 Projekte kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die L-Bank gefördert, im Jahr 2003 waren es bereits 5 300 Projekte kleiner und mittelständischer Unternehmen, die von der L-Bank gefördert wurden. Das ist ein Plus von 26 % geförderter Projekte im Bereich der KMU, also eine offensive Mittelstandsförderung, ohne das Risiko des Landes zu überspannen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Förderinstrument Baden-Württembergs, die L-Bank, entspricht dem, wofür unser Bundesland im Vergleich der deutschen Länder seit vielen Jahren und Jahrzehnten steht und in Deutschland und Europa anerkannt ist: Mittelstandspolitik und solide Förderpolitik mit Überblick und Weitblick.
Also, meine Damen und Herren, welchen Grund sollte es geben, dem Gesetz in seiner veränderten und verbesserten Fassung nicht zuzustimmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie in den Bemerkungen meiner Vorredner bereits zum Ausdruck gekommen ist, sind sich alle Fraktionen im Ziel der Änderung dieses Gesetzes einig. Insofern möchte ich mich für die FDP/DVP-Fraktion darauf beschränken, noch einmal hervorzuheben, dass das Land Baden-Württemberg eine wirklich sehenswerte Erfolgsbilanz bei der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen vorlegen kann, wie sie auch dieser Tage vom Wirtschaftsminister der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.
Es ist richtig, dass wir uns dabei der Förderung durch die L-Bank als der Bank des Landes Baden-Württemberg bedienen. Das hat sich in der Vergangenheit als richtig erwiesen. Dass hier durch die Gesetzesänderung den veränderten Anforderungen, die auch durch das EU-Recht bedingt sind, Rechnung getragen wird, halten wir für richtig.
Die Änderungen bei Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Bereich der LBBW und der Sparkassen insgesamt sind bereits angesprochen worden. Diese Änderungen waren erforderlich, weil von europäischer Ebene durchaus den Forderungen privater Banken Rechnung getragen werden sollte, dass kein Eingriff in den freien Wettbewerb vorgenommen werden soll. Es stellt sich natürlich für Liberale schon die Frage, inwieweit der Staat überhaupt in das Bankengeschehen eingreifen soll. Er soll dies nach Meinung der
Allerdings sind wir der Meinung, dass das Land BadenWürttemberg gut beraten ist, kleine und mittlere Unternehmen, also den Mittelstand, zu unterstützen und zu fördern, solange die Benachteiligungen von kleinen und mittleren Unternehmen in vielfältigen Bereichen vorhanden sind. Solange der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt vonseiten der staatlichen Rahmenbedingungen nicht so attraktiv ist, wie er sein müsste, damit hier das Wachstum und die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen von allein erfolgen könnten, muss das Land Baden-Württemberg nach unserem Dafürhalten im Bereich der Mittelstandspolitik eine aktive Rolle spielen. Das tut es, und wir sollten – das habe ich an anderer Stelle auch schon gesagt – aktiver herausstellen, welche gute Rolle das Land in diesem Bereich spielt.
(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Aber die Eigenka- pitalschwäche der Unternehmen ist teilweise selbst verschuldet!)
Die Eigenkapitalschwäche der Unternehmen ist mit ein Hauptproblem. Darüber haben wir ja heute Morgen im Zusammenhang mit Fragen des Steuerrechts gesprochen. Dass angelsächsische Unternehmen einfach einen höheren Eigenkapitalanteil haben, hat auch mit dem Steuerrecht und natürlich auch mit anderen Finanzierungsformen in diesen Ländern zu tun. Jedenfalls ist es wichtig, dass wir für die kleinen und mittleren Unternehmen im Wachstum Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihr Wachstum finanzieren können. Die Beteiligungsgesellschaft des Landes ist hier ein Instrument. Die Förderinstrumente der L-Bank sind weitere Instrumente.
Insofern sind wir der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf vonseiten der FDP/DVP-Fraktion mitgetragen werden kann. Es gab ja im Vorfeld Diskussionen, Ängste und Befürchtungen der Volks- und Raiffeisenbanken einerseits, also der genossenschaftlichen Banken, und der Kreissparkassen andererseits, dass praktisch die Landesbank als Bank des Landes Baden-Württemberg hier verzerrend in den Wettbewerb eingreifen könnte. Wir haben diese Sorgen und Bedenken als FDP/DVP-Fraktion sehr ernst genommen. Wir sind deshalb auch der Meinung, dass bei der Anwendung des Gesetzes und bei der künftigen Förderpraxis darauf geachtet werden muss, dass das Hausbanken- und Konsortialprinzip, so wie es der Kollege Reichardt hier ausgeführt hat, strikt angewendet wird. Wir wollen, dass die Hausbanken das gemeinsam mit der L-Bank abwickeln. Gleichzeitig – das möchte ich auch noch einmal herausheben – wollen wir aber auch, dass die Hausbanken diese Angebote der L-Bank nicht verschweigen.
Aus der Praxis heraus haben wir immer wieder Fälle, in denen die Hausbanken lieber ihre eigenen Kredite verkaufen,
die etwas teurer sind als die geförderten Kredite der L-Bank. Es ist, denke ich, schon richtig, beides zu tun,
nämlich zum einen die Hausbanken, die Volks- und Raiffeisenbanken und die Kreissparkassen, in der Fläche mit drin zu halten, zum anderen aber auch dafür zu sorgen, dass die mittelständischen Unternehmen unseres Landes tatsächlich in den Genuss dieser Fördermaßnahmen kommen können, weil sie diese brauchen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Das ist, glaube ich, in diesem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt worden. Deshalb kann ich für die FDP/DVPLandtagsfraktion erklären, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.