(Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Bin ich schon dran? – Gegenruf des Abg. Junginger SPD: Die CDU hat eine Auszeit genommen!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit der ersten Lesung sind keine neuen Argumente dazugekommen. Im Grunde genommen hätte man sich die heutige Aussprache sparen können.
Wir werden, wie bereits angekündigt, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2912, zustimmen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Junginger SPD: Sehr schön! – Abg. Kurz CDU betritt den Plenar- saal und begibt sich auf seinen Abgeordnetenplatz.)
Dann erhält zunächst Herr Abg. Oelmayer das Wort, damit sich der Kollege Kurz gebührend vorbereiten kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Drexler, das ist natürlich schon ein bemerkenswerter Gesetzentwurf, der heute zur Verabschiedung in diesem hohen Hause ansteht. Denn ich kann mich nicht entsinnen, dass in den siebeneinhalb Jahren meiner Zugehörigkeit zu diesem Parlament ein Gesetzentwurf wirklich in Gesetzesform beschlossen und verkündet wurde, der von einer der Oppositionsfraktionen kam.
Zur Sache selber. Es ist ja völlig unbestritten – wer auch immer im Innenministerium vielleicht nicht rechtzeitig mit der Brisanz gehandelt hat, die man von einem Ministerium erwartet hätte –, dass man Wählerverzeichnisse gemeinsam auslegen sollte – nicht nur aus Kostengründen, sondern auch zur Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger im Land. Bei der Komplexität der Wahlvorgänge, insbesondere bei der Kommunalwahl, ist es natürlich gescheit und geschickt, ein gemeinsames Wählerverzeichnis zu erstellen.
Wir als Grünen-Fraktion werden dem Gesetzentwurf aus zwei Gründen zustimmen: zum einen weil es sich um ein Novum handelt, dass ein Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion hier im Landtag verabschiedet wird –
das wird wahrscheinlich einer der wenigen eigenen Gesetzentwürfe sein, dessen Verabschiedung man in den vielen Jahren der Zugehörigkeit zum Parlament erlebt, wenn man einer Oppositionsfraktion angehört –, und zum anderen, weil der Gesetzentwurf in der Sache einfach gerechtfertigt ist. Insofern begrüße ich den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Wir stimmen natürlich zu.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da dies wirklich ein Novum zu sein scheint und im Thema überhaupt keine Brisanz mehr liegt,
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich hier nicht nur um ein Novum, sondern der Gesetzentwurf ist auch sachlich begründet. Er regelt durchaus etwas, was man unter vernünftigen Grundsätzen zusammenfassen kann. Deshalb fiel es unserer Fraktion nicht schwer, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Das zeigt – wenn ich diesen Unterton aufnehmen darf, Herr Schmid – auch etwas von der Toleranz und von der geistigen Bandbreite unserer Fraktion.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vollinhaltlich zu. Wir haben ja einige Verbesserungsvorschläge eingebracht und den Gesetzentwurf handwerklich noch etwas verbessert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jungin- ger SPD: Das ist aber sehr zweifelhaft, Herr Kolle- ge Kurz!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte Herrn Kollegen Junginger und der SPD-Fraktion ganz herzlich zu dieser Initiative gratulieren.
Ich will wie bei der ersten Lesung noch einmal feststellen: Sie sind in diesem Punkt in hervorragender Weise Ihrer Aufgabe als Opposition nachgekommen.
Man sollte bei Gelegenheit daran denken, angesichts einer so guten Opposition in der Landesverfassung festzuschreiben, wer in der Opposition zu sein hat, weil er dort so gut ist.