Protocol of the Session on March 10, 2004

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Mack.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Aber kurz!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Mehrländer hat den Gesetzentwurf der Landesregierung so gut begründet, dass man sich weitere Ausführungen hierzu ersparen kann.

Unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf von der SPD: Eine gute Rede! – Abg. Zimmermann CDU: Das war Effizienzrendite!)

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe lange darüber nachgedacht, was dieser bedeutungsvolle Tagesordnungspunkt an Anmerkungen notwendig macht.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Gestaffelte Redezei- ten!)

Es gibt zweierlei. Das eine ist: Man könnte jetzt tatsächlich über Regionalversammlungen und deren Zukunft unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsreform sehr lange diskutieren. Das wird vielleicht noch an anderer Stelle möglich sein.

(Zurufe der Abg. Hauk CDU und Kleinmann FDP/ DVP)

Das Zweite: Ein Gesetz vom 28. Mai 2003 sieht die verkürzte Amtszeit im Bereich der Stadträte, Kreisräte und der Regionalversammlung vor. Jetzt schreiben wir nach unserer Zeitrechnung den 10. März 2004. Wenn man so wollte, könnte man sagen: Es hat lange gedauert, bis man erkannt hat,

(Abg. Mack CDU: Besser spät als nie!)

dass eine notwendige Auswirkung dieser Gesetzesänderung auch den Beginn der Amtszeit der Regionalversammlung betrifft.

Was getan wurde, ist richtig. Wir bitten aber darum, in Zukunft nicht acht bis zehn Monate zu brauchen, um zu erkennen, dass eine neue gesetzliche Regelung auch Auswirkungen auf andere Gesetze hat.

Ansonsten stimmen wir dem Vorschlag zu. Es ist keine Frage, dass er sinnvoll ist, damit sich Regionalversammlungen nicht innerhalb von 14 Tagen konstituieren müssen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Hofer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Regelung ist vernünftig. Alle halten sie für vernünftig. Höchst unvernünftig wäre es, noch etwas dazu zu sagen.

Wir stimmen zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Heiterkeit)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.

(Abg. Zimmermann CDU: Noch schneller!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Für die Fraktion GRÜNE darf ich festhalten: Die Neuregelung ist klar, und sie ist gut begründet. Die Zustimmung der kommunalen Landesverbände und der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände liegt vor.

Sie können daher mit der Zustimmung der Fraktion GRÜNE rechnen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Hofer FDP/DVP: So etwas Schönes! Dass ich so etwas noch erleben darf! – Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Nach dieser tief schürfenden Aussprache wird eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:19 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:46 Uhr)

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – Drucksache 13/2672

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 13/2910

Berichterstatter: Abg. Schmid

Für die Allgemeine Aussprache sind fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten vorgesehen.

Wem darf ich für die CDU das Wort erteilen? –

(Abg. Klenk CDU: Zunächst niemandem! Der Kol- lege ist nicht da, tut mir Leid! – Gegenruf des Abg. Traub CDU: Jetzt sag doch einfach etwas! – Abg. Theurer FDP/DVP: Wo ist denn Herr Scheffold?)

Für die SPD erhält Herr Abg. Schmid das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anfang Februar auf der Jahrespressekonferenz der L-Bank vorgelegten Zahlen haben wieder eine eindeutige Sprache gesprochen. Unsere Staatsbank für Baden-Württemberg, die L-Bank, stellt ein äußerst erfolgreiches Instrument von Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung im Lande dar und wirtschaftet nebenbei auch noch ganz ordentlich. So ist die Aufwandsrentabilität im Jahr 2003 mit 28,5 % angesetzt worden. Damit nimmt die L-Bank einen Spitzenplatz unter den 18 regionalen deutschen Förderbanken ein. Daneben ist auch ein gutes Betriebsergebnis zu verzeichnen. Die ordentlichen Erträge sind, ebenfalls im Jahr 2003, auf rund 450 Millionen € gestiegen.

Schwerpunkt der Arbeit der L-Bank ist die Mittelstandsförderung. Insgesamt 1,6 Milliarden € wurden im Jahr 2003

für diesen Bereich ausgegeben. Daneben ist die L-Bank auch in weiteren politisch bedeutsamen Feldern tätig: bei der Errichtung von Technologieparks, mit Existenzgründungshilfen – ein Bereich, der in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden ist –, aber auch bei der Wohnungsbauförderung, die leider aufgrund falscher politischer Weichenstellungen jedoch stark rückläufig ist.

Die Tätigkeit der L-Bank, die wir für äußerst wichtig halten, ist jetzt auch dank der Bemühungen der Bundesregierung in der Verständigung über die Staatshaftung – Brüssel II – abgesichert worden. Wir als Landtag von BadenWürttemberg setzen dies jetzt durch die Neufassung des Gesetzes über die Landeskreditbank um.

Wichtige Leitlinie dabei ist, dass wir der L-Bank volles Tätigwerden in all jenen Feldern zugestehen, die nach dieser Brüsseler Verständigung als zulässig erachtet werden. Dahinter verbirgt sich natürlich auch ein wichtiger strategischer Ansatz, nämlich die Überlegung, dass wir der L-Bank vollumfängliches Tätigwerden einräumen müssen, weil sonst die Gefahr groß ist, dass andere Landesförderbanken, die aus dem Vollen schöpfen können, ihr Tätigwerden eventuell nach Baden-Württemberg ausweiten könnten.

Deshalb war es für uns im Grundsatz unbestritten, dass auch die Kommunaldarlehen als Tätigkeitsfelder der L-Bank aufgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass dies nicht in kurzer Zeit zu einem Boomgeschäft werden wird. Auf der anderen Seite haben natürlich die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, vor allem die Gemeinden, in Baden-Württemberg ein hohes Interesse daran, konkurrenzfähige Kommunaldarlehen ausschöpfen zu können.

Wenn nach dem Wegfall der Staatshaftung vielleicht nicht mehr alle Sparkassen und Landesbanken das Toprating genießen wie bisher, dann kann es interessant sein, dass auch die L-Bank in diesem Bereich zusätzliche Angebote an unsere Kommunen macht.

Ähnliches gilt für den neu aufgenommenen und ausdrücklich genannten Bereich der Exportfinanzierung außerhalb der EU. Auch dies ist sicherlich keines der Geschäfte, das in den nächsten Jahren schnell wachsen wird. Aber auch hier gilt: Wir müssen bereit sein, und die L-Bank als unsere Staatsbank muss auch in der Lage sein, unseren Mittelstand ins Ausland zu begleiten.

Der Finanzausschuss hat sich, wie wir das auch bei der Ersten Beratung von unserer Fraktion aus gewünscht haben, sehr detailliert mit den Fragen befasst, die im Anhörungsverfahren von den Genossenschaftsbanken und auch den Sparkassen vorgebracht worden sind. Dies betraf vor allem die Frage der Konkurrenz zu den marktorientiert arbeitenden Instituten. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind diese Fragen zufriedenstellend geklärt worden.

Wir haben im Finanzausschuss vonseiten des Finanzministeriums noch einmal die Klarstellung erhalten, dass der Gesetzeswortlaut Finanzierungskonsortien, die nur aus Förderbanken bestehen, ausschließt und dass dies auch in der vorzulegenden Satzung noch einmal präzisiert wird. Damit ist aus unserer Sicht klar, dass die L-Bank nicht in unerwünschter Weise Marktgeschäfte in Konkurrenz zu den drei klassischen Säulen des Bankgewerbes betreibt, sondern

dass nach wie vor ihre Funktion als staatliche Förderbank ihre Aufgabe ist.