Eine Erklärung zur Abstimmung: Ich habe mich der Stimme enthalten. Im Grunde stimme ich der Intention des Gesetzentwurfs zu, hätte es jedoch besser gefunden, wenn die weiter gehende Lösung einer GmbH, wie es sie im Calwer Modellprojekt gab, verwirklicht worden wäre.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften über Pflanzenschutzmittel – Drucksache 13/2497
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wird uns ein Gesetzentwurf zur Abschaffung, zur Einsparung eines anderen Gesetzes vorgelegt.
Schon die Tatsache, dass heute Weltspartag ist und dass von uns allen etwas gespart werden kann, müsste zumindest die Schwaben unter uns zur Zustimmung bewegen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch erwähnen, dass ich den Gesetzentwurf zur Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften über Pflanzenschutzmittel nicht nur mit einem lachenden, sondern vor allem auch mit einem besorgten, weinenden Auge sehe. Ich bin mir sicher, Gerhard Weiser, der seinerzeit mit dem ihm eigenen Mut und Weitblick dieses bahnbrechende Gesetz auf den Weg gebracht hat, sähe dies genauso.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein eines Auge lacht, weil der Großteil der seit 1990 in Baden-Württemberg geltenden Vorschriften zum Pflanzenschutz mittlerweile in internationales und nationales Recht übernommen wurde und Baden-Württemberg – die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen – sich somit erneut als Vorreiter für eine weitsichtige und vorbildliche Umwelt- und Pflanzenschutzpolitik erwiesen hat.
(Beifall bei der CDU – Abg. Teßmer SPD: So ist es aber nicht, Herr Kollege! – Zuruf des Abg. Wal- ter GRÜNE)
Mein weinendes Auge überwiegt aber weitaus, meine Damen und Herren, nämlich aufgrund der Tatsache, dass die EU uns vorschreibt, den Einsatz der chemischen Keule in Haus- und Kleingärten künftig wieder zu erlauben. Nach Auffassung der EU ist es einem Mitgliedsstaat nicht erlaubt, bestimmte Pflanzenschutzmittel in Privatgärten zu verbieten. Während bisher bei uns der gute Grundsatz galt: „Wer seinen Garten nicht hacken oder jäten will, der muss halt mit Unkraut leben“, gilt jetzt der Satz: „Fast alles ist wieder erlaubt – die Umwelt, die vielfältigen Arten, Insekten und Kleinlebewesen werden es schon überleben.“
Meine Damen und Herren, ich sehe diese Entwicklung nicht nur mit großer Sorge. Es muss durchaus auch erlaubt sein, die Frage zu stellen, ob die EU bei ihrer Entscheidung vor allem auch wettbewerbliche Aspekte ausreichend berücksichtigt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht aus Überzeugung, sondern deshalb, weil die EU uns dazu zwingt, muss ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Abstimmung wird nachher zwar wahrscheinlich eine große Einmütigkeit zeigen. Denn die Alternativen, die wir haben, sind gleich null, und das Ministerium kommt eigentlich einer Abmahnung aus Brüssel zuvor. Das heißt, wir müssen diese Richtlinie umsetzen.
Der Kollege hat das aber eben schon sehr richtig gesagt: So ganz glücklich sind wir darüber nicht. Denn ich habe lesen müssen, dass der Gemeindetag und die Gemeinden diese Erleichterungen begrüßen, wonach der Ausschluss des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten, Kleingärten, auf Dachflächen, in Park- und Grünanlagen, auf Sportanlagen und Friedhöfen jetzt nicht mehr gilt. Deshalb ist die Gefahr, dass man dort jetzt munter spritzen könnte, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die Bedenken kamen übrigens auch – auch das hat der Kollege schon angesprochen – von den Imkern. Die Imker sagen, durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln könnte es zu einer Reduzierung der Artenvielfalt kommen, sodass wir das Gegenteil von dem erreichten, was wir wollten.
Es geht um etwa 100 000 Hektar, die davon betroffen sind, auf denen diese Mittel bisher nur per Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden durften. Ich freue mich nicht darüber, dass ihr Einsatz jetzt zugelassen ist.
Herr Minister, Sie werden uns in Ihrem kleinen Statement sicher noch eine Auskunft geben müssen. Bisher war es so, dass die Landwirtschaftsämter Ratschläge und Ausnahmegenehmigungen erteilt haben. Wenn die Landwirtschaftsämter aber in die Landratsämter eingegliedert sind, dann müssen Herr Schneider und andere Landräte plötzlich raten, welche Pflanzenschutzmittel denn erlaubt sind oder nicht. Da habe ich so meine Bedenken – bei Ihnen persönlich und bei allen anderen auch –, weil die Fachleute ja dann nicht mehr in diesen Bereichen sitzen.
Da es keine Alternativen gibt, bitte ich das Ministerium, deutlich zu machen, dass der gute Weg, sehr viel auf mechanischen und biologischen Pflanzenschutz auszuweichen, jetzt nicht beendet wird, sondern beibehalten wird, notfalls sogar durch Anreize, damit der Einsatz solcher Mittel nicht teurer ist als der der anderen Pflanzenschutzmittel. In diesem Sinne werden die Sozialdemokraten zwar sagen: Wir vollziehen diese Richtlinien – –
Zum Beispiel, dass der Einsatz nicht teurer ist. Denn das Bücken ist halt insgesamt nicht billiger. Wenn ich mechanischen Pflanzenschutz betreibe, dann ist das zwar zunächst billiger, aber es tut meinem Kreuz weh. Wenn ich ein starkes Pflanzenschutzmittel verwende, kann ich alles auf einmal erreichen.
Ganz klar und deutlich: Wir sollten in diesem Parlament den Versuch unternehmen, dafür zu sorgen, dass die zahlreichen biologischen Pflanzenschutzmittel jetzt nicht zurückgedrängt werden. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir keine andere Möglichkeit haben. Die Richtlinie muss vollzogen werden.
Zum Beispiel dass das Ministerium Empfehlungen gibt, welche biologischen Pflanzenschutzmittel günstig oder einigermaßen gleichmäßig wirken.
Wenn Sie so wollen. Ist das deutsch? Ja, dann verstehen es auch Ihre Leute besser. Meinetwegen gern.
Also, Herr Minister, ich bitte Sie persönlich darum, dafür zu sorgen, dass die guten Ansätze, nicht alles mit allgemeinen Spritzmitteln zu machen, nicht im Keim erstickt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin – Entschuldigung –, meine Damen und Herren! Eines muss man doch einmal sagen: Wir hatten bisher ein Gesetz, das normalerweise nicht beachtet wurde.