und deswegen haben CDU-Abgeordnete erklärt, das Verfahren müsse noch einmal überprüft werden, denn natürlich muss auch eine Windkraftanlage ordnungsgemäß genehmigt werden. Das ist ja wohl klar. Der CDU-Abgeordnete hat gesagt, seiner Meinung nach sei die Nabenhöhe mit arglistiger Täuschung erhöht worden. Das stimmt überhaupt nicht. Der Freiburger Gemeinderat hat im Januar die 98 Meter Nabenhöhe ordnungsgemäß beschlossen. Was heißt denn da „arglistige Täuschung“?
... um die entsprechenden Erträge zu erreichen. Jahrelang habe der ADAC versucht, die Gaststätte am Schauinsland zu verkaufen. Die Stadt habe diese dann nur wegen der Windräder gekauft.
Er appelliere an den Petitionsausschuss, ein Exempel zu statuieren und dafür zu sorgen, dass die Tricksereien in dieser Firma unterbrochen werden.
So steht es im Protokoll! Das haben Sie doch unterzeichnet. Das ist ein Zitat aus dem Protokoll. Da brauchen Sie doch nicht den Kopf zu schütteln.
Deswegen haben unsere Mitglieder gesagt: Dieses Verfahren muss noch einmal überprüft werden. Nachdem das Wirtschaftsministerium angekündigt hatte, es werde Widerspruch einlegen, war auch klar: Der Vorgang kommt noch einmal in den Petitionsausschuss.
Aber wie Sie, Herr Kollege Fleischer, den Petitionsausschuss jetzt gegen die Windkraft instrumentalisieren, ist nun schon eigenartig.
Wir tricksen überhaupt nicht. Wir haben ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren, das Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, weil Sie in der Gegend wohnen
und Sie offensichtlich das Geräusch eines Rotors in Ihrer Wohngegend stört. Das trifft aber auch alle Leute, die eine ICE-Trasse oder eine Autobahn vor der Tür haben. Die haben auch ein störendes Geräusch.
Im Übrigen zum Landschaftsschutz: Sie regen sich mit keinem Wort über 190 000 Strommasten, über Atommeiler, über die Frage der Klimakatastrophe auf. Darüber regen Sie sich überhaupt nicht auf, Herr Fleischer.
Herr Wirtschaftsminister, zu Ihnen will ich schon noch sagen: Sie sind in diesem Fall eine Enttäuschung von vorne bis hinten.
Kein Investor kann einen Wirtschaftsminister brauchen, den schon der kleinste Gegenwind seines Ministerpräsidenten umweht. Alle kennen schon den „Fliegenden Robert“ aus dem „Struwwelpeter“; bald kennen auch alle den „Umgewehten Walter“.
Ja, das muss ich schon sagen. Denn wir haben uns darauf verlassen, dass Sie zu Ihrem Wort im Petitionsausschuss stehen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist und das Wirtschaftsministerium Widerspruch gegen das erheben wird, was der Petitionsausschuss beschließt. Ich sage Ihnen: Wer auch immer von Investitionsentscheidungen spricht, wer auch immer sagt, ein Land müsse freundlich mit Investoren umgehen, muss einräumen: Wenn ein solcher Fall bekannt wird, schadet das nicht nur den alternativen Energien und dem Klimaschutz, sondern hat das auch Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Menschen, die sich dort engagieren wollen.
Wir haben eine katastrophale Situation, und das wird unsere Reputation in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa nicht verbessern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen unterteilen und in der ersten Runde etwas zum Geschehen im Zusammenhang mit den Windmühlen auf der Holzschlägermatte bei Freiburg sagen und in der zweiten Runde etwas dazu, wie wir von der Fraktion der FDP/DVP uns einen ordentlichen Energiemix unter voller Einbeziehung der erneuerbaren Energien vorstellen. Aber ich habe auch überhaupt
nichts dagegen und halte es sogar für richtig, wenn in dieser Runde auch über das Thema „Nutzung der Kernkraft“ diskutiert wird.
Zunächst einmal zu dem Geschehen in Freiburg: Ich bin der Meinung, dass das Geschehen und der Verfahrensablauf dort eigentlich niemanden zufrieden stellen können. Dass eine Baugenehmigung erst erteilt wird, sie von der oberen Baubehörde, dem Regierungspräsidium, trotz erheblicher rechtlicher Bedenken, die dort geäußert wurden, ausdrücklich nicht beanstandet wird – dass es das getan hat, halte ich für etwas ungewöhnlich –, sie aber nachher, wenn das Bauvorhaben vollständig realisiert worden ist, wieder einkassiert wird, das kommt bei uns in Baden-Württemberg glücklicherweise nicht allzu häufig vor. Ich kann nur sagen: Das lässt sich aus meiner Sicht auch nur durch das politische Gewicht, welches der Petitionsausschuss diesem Verfahren unterlegt hat, rechtfertigen.
Zweitens: Der missionarische und dazu eben oft auch blinde Eifer, mit dem der Bau von Windkraftanlagen betrieben wird, tut der Nutzung der Windenergie, tut der Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt keinen Gefallen.
Drittens: Unbefriedigend ist für mich auch, dass die Politik wieder einmal ihre Fortsetzung über die Gerichte erfährt.
Als ein in Verwaltungsverfahren nicht ganz Unbeleckter möchte ich noch einige wenige Ausführungen zu diesem anstehenden Klageverfahren machen. Es wird nicht nur, aber in erster Linie darum gehen, den Vertrauensschutz in Relation zum Landschaftsschutz zu stellen und beide gegeneinander abzuwägen. Beim Landschaftsschutz sind übrigens alle Beteiligten – Regierungspräsidium wie beteiligte Ministerien – einhellig der Meinung, dass hier eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, weil das dort nun einmal ein sehr exponierter Landschaftsteil ist, gelegen in einem der schönsten Teile des Schwarzwalds. Das muss man einfach sehen.
Herr Kretschmann, Sie haben wiederholt gesagt, Landschaftsschutz sei ohne Klimaschutz nicht möglich. Das ist eine sehr griffige Formulierung, aber es ist und bleibt eine Worthülse, die nicht zieht. Ebenso könnten Sie auf dem Freiburger Münster mit der Begründung einen Propeller anbringen, er hätte dort die richtige Nabenhöhe und schließlich sei ja auch der Denkmalschutz vom Klimaschutz abhängig, was die Witterungseinflüsse anbelange.
(Unruhe bei der SPD und den Grünen – Heiterkeit und Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)
Der Vertrauensschutz, meine Damen und Herren, ist meiner Meinung nach hier außerordentlich hoch zu gewichten. Es lag eine Baugenehmigung vor, die ausdrücklich nicht beanstandet worden ist, und daraufhin ist das Vorhaben umgesetzt worden. Es gibt nicht nur eine Planung, nicht nur eine Fertigstellung einer Planung, nicht nur einen Baubeginn, sondern es wurde schon fertig gestellt und in Betrieb genommen. Mehr ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes eigentlich nicht möglich. Selbst wenn die Aufhebung der Baugenehmigung nicht beanstandet würde, bedürfte es für eine Beseitigung einer Beseitigungsverfügung.
Kurz und gut: Ich sehe die Windmühlen auf der Holzschlägermatte nicht so schnell verschwinden. Vielleicht gibt es einmal eine Parallele zu der berühmten Windmühle in Sanssouci, die Friedrich den Großen sehr störte, die aber aufgrund der preußischen Gerichtsbarkeit bis heute noch steht.
Ich glaube allerdings nicht, dass die Windmühlen am Schauinsland bei ihrer Verunstaltung der Landschaft auch noch unter Denkmalschutz gestellt werden.
An dem Freiburger Beispiel kann man sehr genau sehen, wie richtig es war, dass wir im Landesplanungsgesetz die Ausweisung von Vorranggebieten für Windmühlen angeordnet haben und das eben nicht der einzelnen Kommune überlassen haben. Jetzt muss in einem öffentlichen Verfahren unter Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange und auch der betroffenen Bürger abgewogen werden. Nur so ist Planungssicherheit gewährleistet.
Im Übrigen wird hier munter fortgefahren. In der Region Stuttgart zum Beispiel ist es dazu gekommen, dass auf der Traufseite der Schwäbischen Alb keine Windkraftanlagen mehr zugelassen worden sind. Das ist völlig selbstverständlich, und deshalb ist dieses Verfahren richtig.
Im zweiten Teil möchte ich – das ist mir mindestens genauso wichtig – noch ausführen, wie wir uns die Einbindung der Windkraft in den Energiemix allgemein vorstellen. Ich kann nur hoffen, dass sich solche Dinge, wie wir sie jetzt in Freiburg sehen, nicht mehr wiederholen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Kretschmann, Sie haben vorhin davon gesprochen, im Sommer habe es in Baden-Württemberg ein Debakel gegeben. Wo hat es ein Debakel gegeben? Es hat eben keines gegeben,
sondern es hat ein sehr verantwortungsbewusstes Handeln der EnBW gegeben, und es hat ein sehr verantwortungsbewusstes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium gegeben, wofür ich sehr dankbar bin. Vor allem – deswegen weise ich Ihren Angriff auf den Umweltminister an dieser Stelle zurück – hat es ein sehr verantwortungsbewusstes Handeln des Umweltministers Müller gegeben, damit in Baden-Württemberg eben kein Debakel entsteht, meine Damen und Herren. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.