(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP – Abg. Dr. Lasotta CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)
Dies gilt insbesondere auch für Landschaftsräume wie den Schauinsland, wo das Landschaftsbild nur eine ganz geringe Vorbelastung aufweist. Deshalb hat die Verwaltungsrechtsprechung unseres Landes in derartigen Fragen in den letzten Jahren zu Recht verstärkt auf den Landschaftsschutz abgehoben.
Die in Freiburg errichteten Windkraftanlagen sprengen in ihrer exponierten Lage die vorhandenen Proportionen und dominieren den Blick. Mit ihrer Größe, ihren Rotorbewegungen und hörbaren Geräuschentwicklungen erzeugen sie eine optische Unruhe und stören das Landschaftsbild und die in der Nähe wohnenden Menschen in erheblichem Maße.
Wer – das ist an die Adresse der Grünen gerichtet – schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft hinnimmt, nur um einer von ihm favorisierten Form der Gewinnung regenerativer Energie Platz zu machen,
dem fehlt es an der Fähigkeit, die notwendige Interessenabwägung vorzunehmen. Dies ist letztlich ein falsches, geradezu ideologisch pervertiertes Verständnis von Umweltschutz.
(Abg. Döpper CDU: So ist es! – Abg. Heike Dede- rer GRÜNE: Sie haben doch gar nicht zugehört! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Keine Ahnung!)
Ich stelle mit großer Zufriedenheit fest, dass dies eine Reihe von SPD-Abgeordneten bei der entsprechenden Beschlussfassung im Petitionsausschuss genauso gesehen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Blenke CDU: Sehr gut! – Abg. Drexler SPD: Dazu sage ich gleich etwas!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf klar sagen, dass wir deswegen gut daran tun, uns vornehmlich auf andere regenerative Energien zu konzentrieren.
Die Große Wasserkraft ist schon genannt worden. Es gibt aber auch noch viele andere regenerative Energieträger wie Holz
und Biomasse zum Beispiel, die hier zur Diskussion stehen. Der vorhin von Ihnen zitierte Professor Claassen hat am letzten Wochenende in seinem Interview auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht die Windkraft in Baden-Württemberg als einem Land, das nicht als Windenergieland bezeichnet werden kann, bei seinen künftigen Planungen eine vernachlässigbare Größe ist. Dies sollten Sie sich merken.
Zum Abschluss: Was am Schauinsland geschehen ist, ist ein Beispiel dafür, wie mit einem richtigen Grundgedanken durch Übertreibung falsch umgegangen wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen noch einmal darauf eingehen, wie das Verfahren abgelaufen ist, nachdem eben der Sprecher der Gemeinde Horben, Herr Abg. Fleischer,
noch einmal über „Auswüchse“ gesprochen hat. Wir können uns ja nachher noch einmal darüber unterhalten, was Auswüchse sind.
Nachdem der Bau einer größeren Windkraftanlage beantragt wurde, hat die zuständige Kommune, nämlich die Stadt Freiburg, diese Windkraftanlage genehmigt, und zwar im Laufe des Verfahrens nach zuerst 60 Metern Höhe mit 98 Metern Höhe. Da gab es einen Beschluss des Gemeinderats. Da war nichts undemokratisch; das ist ordnungsgemäß gelaufen.
Das zuständige Regierungspräsidium Freiburg hat diese Genehmigung akzeptiert und hat nichts dagegen unternommen. Das für die Raumordnung zuständige Wirtschaftsministerium hat sie auch akzeptiert und hat die vier – –
(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen – Abg. Schmiedel SPD: Er hat sich versteckt! – Abg. Sti- ckelberger SPD: Er versteckt sich!)
Auf jeden Fall war klar: Alles ordnungsgemäß! Sogar die vierwöchige Frist zur Widerrufung der Genehmigung verstrich, ohne dass irgendetwas passiert ist. Deswegen sagen wir: Die Windkraftanlage ist ordnungsgemäß erstellt worden, bis der Druck vom Ministerpräsidenten kam.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hier passiert ist, ist eine riesige Blamage für Baden-Württemberg.
Wo wollen Sie denn die Investoren herbekommen, wenn dem Ministerpräsidenten nach Ablauf eines ordnungsgemäßen Verfahrens einfällt, eine rechtskräftige, richtige Entscheidung nachträglich politisch zu revidieren? Jetzt können Sie den Slogan „Wir können alles außer ordnungsgemäße Genehmigungen erteilen“ in Deutschland verkaufen.
Oder: „Kommen Sie nach Baden-Württemberg, wir machen ganz schnelle Genehmigungen; und wenn es dem Ministerpräsidenten passt, dann wird das halt rückgängig gemacht.“ Genau so ist es gelaufen.
Schlimm ist, dass jetzt ein Prozess geführt wird, der viele Steuergelder kosten wird. Die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich ist im Bundesgesetz schon seit der Regierung Kohl geregelt. Hier ist also überhaupt nichts Abnormes abgelaufen. In der Zwischenzeit hat die Windkraft einen Durchbruch erzielt.
Selbstverständlich, Herr Ministerpräsident, gibt es Gegenden in Baden-Württemberg, in denen auch wir kein Windrad haben wollen. Natürlich ist das so. Das haben wir auch in der Debatte gesagt. Aber wer soll denn die Genehmigung aussprechen, wenn nicht die Kommune, die zwischen einer zukunftsorientierten Technik der Energiewirtschaft und der Frage des Landschaftsschutzes abwägt? Doch nur die Kommune! Es kann doch nicht sein, dass die Politik, wenn alles normal abgelaufen ist, nun von hinten kommt und sagt: „Da aber nicht!“ Im Übrigen, Herr Ministerpräsident, werden Sie den Prozess nach allem, was wir wissen, verlieren, und das wird viel Geld kosten.
Jetzt komme ich zum Petitionsausschuss, Herr Kollege Fleischer. Dazu will ich schon noch etwas sagen. Im Petitionsausschuss hat ein Abgeordneter der CDU – den will ich jetzt nicht nennen, er ist heute auch nicht da –
und deswegen haben CDU-Abgeordnete erklärt, das Verfahren müsse noch einmal überprüft werden, denn natürlich muss auch eine Windkraftanlage ordnungsgemäß genehmigt werden. Das ist ja wohl klar. Der CDU-Abgeordnete hat gesagt, seiner Meinung nach sei die Nabenhöhe mit arglistiger Täuschung erhöht worden. Das stimmt überhaupt nicht. Der Freiburger Gemeinderat hat im Januar die 98 Meter Nabenhöhe ordnungsgemäß beschlossen. Was heißt denn da „arglistige Täuschung“?