Bewertung: Die bisher nicht erfolgte stärkere Börsenverankerung beruht eindeutig auf der derzeitigen Kapitalmarktsituation und der nicht börsenreifen Situation der EnBW. Von EdF wurde und wird eine stärkere Börsenverankerung nicht verhindert.
Das Land nimmt Kenntnis davon, dass der Käufer EdF und ein regionaler Partner vor dem Stichtag 14. 2. 2001 gemäß diesem Vertrag eine Gesellschaftervereinbarung abschließen werden. Darin wird auf der Basis einer Parität dieser beiden Partner die Mehrheit an der EnBW erreicht. Der Käufer verpflichtet sich, weder selbst noch durch ein verbundenes Unternehmen weitere Aktien an der EnBW als die nach diesem Vertrag erworbenen Aktien – 25,005 % – zu erwerben, es sei denn, dies ist nach der zuvor erwähnten Gesellschaftervereinbarung zulässig.
Antwort: Die Gesellschaftervereinbarung zwischen EdF und den OEW als regionalem Partner wurde im Jahr 2000 unterzeichnet. EdF hat, um Parität mit den OEW zu erreichen – je 34,5 % – mit Zustimmung der OEW von kommunalen Aktionären der EnBW weitere Aktien hinzugekauft.
verpflichtet sich außerdem, fünf Jahre nach dem Stichtag nicht über die mit diesem Vertrag von der Verkäuferin erworbenen Aktien zu verfügen.
Das Land hat den Wunsch, dass ein Vertreter des Landes für fünf Jahre nach dem Stichtag dem Aufsichtsrat der EnBW angehört. Er ist in der Ausübung seines Mandats frei. Das Land wird Herrn Finanzminister Gerhard Stratthaus vorschlagen. Der Käufer verpflichtet sich, Herrn Finanzminister Stratthaus ad personam bis zum Ende der Laufzeit seines Aufsichtsratsmandats zu akzeptieren. Nach Ablauf seines Mandats wird der Käufer die Frage einer Verlängerung für Herrn Finanzminister Stratthaus bis zum Ablauf der fünf Jahre nach dem Stichtag wohlwollend prüfen.
Der Käufer wird ein Forschungsinstitut zur Energiewirtschaft des 21. Jahrhunderts an der Universität Karlsruhe einrichten und dafür zunächst 20 Millionen DM Startkapital bereitstellen.
Der Käufer ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landes, die nicht ohne hinreichenden
Antwort: Die EdF hat bisher keinen Antrag an das Land gerichtet, von den eingegangenen Verpflichtungen abweichen zu können. Es ist dem Land auch nicht bekannt, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll.
Meine Damen und Herren, das waren die Zusagen. Alle sind eingehalten. Ich muss deshalb fairerweise und redlicherweise auch sagen, dass die EdF ihre Verpflichtungen eingehalten hat und dass alle Vorwürfe, die heute in diesem Parlament gegen ein seriöses Unternehmen unseres Nachbarlandes Frankreich erhoben worden sind, nach meiner Kenntnis unberechtigt sind.
Zur Geschäftspolitik der EnBW nehme ich so wenig Stellung, wie ich im Landtag von Baden-Württemberg zur Geschäftspolitik eines anderen baden-württembergischen Unternehmens Stellung nehme. Zum Vertrag nehme ich jederzeit Stellung. Wir haben nie einen besseren Vertrag abgeschlossen.
Nach § 82 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Abg. Drexler, das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, nachdem Sie dem Landtag den Kaufvertrag nicht vorlegen wollen, haben Sie jetzt den Kaufvertrag im Detail zitiert und ihn uns vorgelesen. Dann können Sie uns den Rest auch noch vorlegen. Das wäre doch okay.
Von daher gesehen, Herr Ministerpräsident, wäre es gut, Sie könnten uns den gesamten Kaufvertrag vorlegen.
Herr Kollege Drexler, ist Ihnen bekannt, dass auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners EdF eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen worden ist, dass wir den Vertrag nicht weitergeben können?
Es tut mir Leid. Ich kann nur sagen, was Sache ist. Wenn uns die EdF davon entbindet, habe ich nicht die mindesten Probleme, den Vertrag in vertraulicher Weise auch dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Ich muss aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen – das ist Ihnen auch bekannt –, dass der Vertrag in vollem Wortlaut – es gibt
Ja, Herr Ministerpräsident, das ist gut. Sie dürfen uns den Vertrag zwar nicht vorlegen, aber Sie dürfen ihn offensichtlich vorlesen. Deshalb hätte ich doch die Bitte, dass Sie den gesamten Vertrag so langsam vorlesen, dass wir auch mitschreiben können.
Diesen Unterschied verstehe ich nicht. Vorlesen können Sie den Vertrag, aber vorlegen können Sie ihn nicht. Jetzt lassen Sie mich noch einmal – –
Einen Moment! Herr Kollege, es gibt weitere mündliche Anfragen, und zwar des Kollegen Stratthaus und des Kollegen Pfister.
Herr Drexler, ist Ihnen bekannt, dass der Herr Ministerpräsident nicht aus dem Kaufvertrag vorgetragen hat,
(Lachen und Beifall bei der CDU und Abgeordne- ten der FDP/DVP – Anhaltende Zurufe von der CDU: Fehler, Fehler!)
Natürlich. Das ist doch klar. Herr Stratthaus, die kennen wir auch. Aber die Drucksache beinhaltet nicht den gesamten Kaufvertrag.