Vielleicht besser trainiert. – Herr Präsident! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Gaßmann wie folgt:
Zu a: Der Vorschlag des Württembergischen Leichtathletikverbands, die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 in Stuttgart durchzuführen, ist uns aus der Presse bekannt. Die Stadt Stuttgart ist bisher noch nicht wegen der Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 an das Kultusministerium herangetreten. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage hinsichtlich einer Förderung gemacht werden. In der Vergangenheit hat das Kultusministerium derartige Veranstaltungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten immer angemessen unterstützt.
Zu b: Das Gottlieb-Daimler-Stadion war Austragungsort der Leichtathletik-Europameisterschaft 1986 und der Weltmeisterschaft 1993. Sowohl die Stadionanlage mit der vom begeisterungsfähigen und sachkundigen Publikum erzeugten Atmosphäre als auch die hervorragende Organisation haben gezeigt, dass das Gottlieb-Daimler-Stadion eine für die Austragung der Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 geeignete Austragungsstätte wäre. Ein etwaiger Umbau des Gottlieb-Daimler-Stadions zu einem reinen Fußballstadion, wie vom VfB Stuttgart gefordert wird, ist zunächst Sache der Stadt Stuttgart und des Vereins.
Herr Staatssekretär, die Landesregierung hat ja für den bisher geplanten Ausbau des DaimlerStadions 15,3 Millionen € zugesagt. Würde diese Zusage auch weiterhin bestehen, wenn aus diesem Stadion eine reine Fußballarena werden würde?
Die Landesregierung hat dies zugesagt, und das Parlament hat dies im Nachtragshaushalt 2003 mit Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden drei Jahre auch beschlossen. Bezugspunkt dieser Zusage war ausdrücklich, dass das Daimler-Stadion für die FußballWeltmeisterschaft im Jahr 2006 entsprechend den Vorschriften der FIFA hergerichtet werden sollte. Mehr ist dort nicht ausgesagt. Allerdings lag dem Ganzen eine Renovierung des vorhandenen Stadions zugrunde. Aber der Kabinettsbeschluss und die Kabinettsvorlage selbst sowie der Haushalt sagen nichts über die Bauausführung aus.
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, dass der Ausbau des Stadions eine Angelegenheit der Stadt Stuttgart sei. Meine Frage ist aber: Wenn internationale Leichtathletikveranstaltungen nach Baden-Württemberg geholt werden sollen, in welchem größeren Stadion könnten sie dann, wenn die Stadt Stuttgart sich für eine Fußballarena entscheidet, in Baden-Württemberg überhaupt noch stattfinden?
Wenn in Baden-Württemberg international bedeutende Leichtathletikveranstaltungen stattfinden sollen – ich sage ausdrücklich, was ich darunter verstehe: die Weltmeisterschaften und die Europameisterschaften –, können sie nach Lage der Dinge nur im Gottlieb-DaimlerStadion durchgeführt werden. Das heißt, ein Verzicht auf Leichtathletikanlagen im Gottlieb-Daimler-Stadion würde bedeuten, dass solche Meisterschaften künftig nicht mehr in Baden-Württemberg durchgeführt werden könnten.
Das ist der Staatssekretär auch. – Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie hoch der Prozentsatz von Veranstaltungen ist, die im Gottlieb-DaimlerStadion durchgeführt werden, bei denen nur der VfB Stuttgart der Mieter ist? Teilen Sie meine Auffassung, dass das in manchen Jahren 100 % der Veranstaltungen sind und, wenn es einmal nicht so gut läuft oder wenn andere Veranstaltungen darin stattfinden, 90 %? Teilen Sie weiterhin die Auffassung, dass derjenige, der der Hauptmieter dieser Immobilie – so sage ich einmal – ist, ein Mitspracherecht darüber bekommt, wie diese Immobilie dann auszusehen hat? Und wie oft, schätzen Sie, kann man eine LeichtathletikWM überhaupt nach Stuttgart holen?
Zum Mietverhältnis zwischen der Stadt Stuttgart und dem VfB Stuttgart möchte ich mich nicht äußern. Das ist deren Sache, das ist Sache der Vertragsparteien.
Die Frage ist in der Tat: Wie oft kommen andere Veranstaltungen als Fußballveranstaltungen in dieses Stadion? Ich habe Ihnen zwei genannt. Es hat aber in den vergangenen Jahrzehnten noch mehr international bedeutende Leichtathletik-Veranstaltungen dort gegeben.
Die Konsequenz ist eindeutig. Man hat heute die Chance, ein solches Ereignis vielleicht alle 10, 12 oder 15 Jahre in die Stadt zu bekommen. Wenn das Stadion in eine Fußballarena umgebaut würde, hätte man diese Chance nicht mehr.
Da muss man sich jetzt entscheiden. Aber diese Entscheidung hat nicht die Landesregierung zu treffen, sondern sie muss zuerst durch die Stadt Stuttgart vorangetrieben werden.
Herr Staatssekretär, gibt es ein Interesse der Landesregierung, auch künftig internationale Leichtathletikveranstaltungen nach Stuttgart oder nach Baden-Württemberg – Sie haben gerade selbst gesagt, dass es dann Stuttgart sein müsste – zu holen? Wie groß ist dieses Interesse? Ist es so groß, dass man gegebenenfalls Kontakt mit der Stadt Stuttgart aufnehmen würde, um entsprechende Entscheidungen in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen?
Ich bin sicher, dass es in dieser Sache zu Gesprächen zwischen der Stadt Stuttgart und der Landesregierung kommen wird. Ich halte es für richtig, dass man nicht nur die Frage prüft, welche internationalen Leichtathletikveranstaltungen künftig in Baden-Württemberg stattfinden, sondern auch die Frage, wie sich BadenWürttemberg als ein Land darstellen kann, in dem Wettkämpfe in zahlreichen Sportarten auf Weltklasseniveau durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Leichtathletik zu sehen und zu diskutieren.
Aber da wir weder die Bestellenden noch die Hauptbezahlenden sind und auch nicht werden wollen – das will ich auch deutlich sagen –, wird es so sein, dass das Land Baden-Württemberg nicht die erste und letzte Entscheidung in dieser Sache zu fällen hat.
Herr Staatssekretär, die Landesregierung hat sich bei der Olympiabewerbung sehr ambitioniert gezeigt, obwohl sich da Städte und nicht Länder bewerben. Wird sich die Landesregierung ebenso ambitioniert verhalten, wenn es um internationale Meisterschaften wie zum Beispiel Leichtathletik-Meisterschaften geht? In welchem Stadion soll eine solche Meisterschaft stattfinden, wenn Stuttgart das Stadion zu einem reinen Fußballstadion umbaut?
Die Landesregierung hat in Sachen Olympiabewerbung die Initiative der Stadt Stuttgart voll und ganz unterstützt. Wir haben die Stadt Stuttgart voll und ganz unterstützt, als es darum ging, Spielort bei der Fußballweltmeisterschaft zu werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir die Stadt Stuttgart auch bei der Frage unterstützen werden, wie das neue Stadion aussehen soll. Dass wir dies finanziell tun wollen, haben wir durch entsprechende Beschlüsse schon deutlich gemacht.
Aber wir haben auch in den vorher genannten Fällen nicht gesagt: „Ihr in Stuttgart, macht einmal dies und jenes, weil wir das wollen“, sondern wir sind der Initiative der Stadt in Partnerschaft beigetreten. Ich denke, dass es auch im vorliegenden Fall so geschehen wird.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – O L G - S e n a t e i n F r e i b u r g
a) Geben die Presseberichte vom 3. Mai 2003 die Beschlusslage der Landesregierung wieder, wonach die Verlegung der OLG-Senate aus Freiburg nach Karlsruhe als verbindlich zu erwarten ist?
b) Wenn noch „weiter nichts entschieden ist“, wie der Pressesprecher des Justizministeriums (Presse vom 3. Mai 2003) erklärt haben soll, welche Bedeutung hat dann die am Mittwoch, dem 30. April 2003, vom Justizministerium an die betroffenen OLG-Mitarbeiter versandte EMail, in welcher die „Umsiedlung“ der OLG-Senate nach Karlsruhe als verbindlich dargestellt worden sein soll?
Ich war vom Ministerpräsidenten beauftragt, Vorschläge zur Justizreform zu machen. Darin enthalten ist auch der Vorschlag, die Außensenate des OLG Karlsruhe in Freiburg an den Sitz des OLG Karlsruhe zu verlagern. Einen Beschluss der Landesregierung gibt es dazu noch nicht.
Die zweite Frage: E-Mails an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch hier habe ich nur die Vorschläge bekannt gegeben; so ist es auch im Text ausdrücklich formuliert. Es wird also auf keinerlei Beschlusslage hingewiesen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller – Drucksache 13/1963
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.