Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern haben wir in diesem Haus über die Verwaltungsreform diskutiert, und heute liegt uns ein konkreter Vorschlag zum Bürokratieabbau und zur Gremienverschlankung vor.
Der länderübergreifende Regionalverband Donau-Iller hat sich intensiv mit seinen Organisationsstrukturen und seinen Aufgaben beschäftigt und einstimmig eine umfassende Reform beschlossen. Da es sich um einen länderübergreifenden Regionalverband handelt, müssen diese Änderungen in einem Staatsvertrag festgehalten werden.
In dem hier vorliegenden Gesetz zu dem Staatsvertrag werden einige organisatorische Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Änderungen jetzt vorzunehmen ist in hohem Maß sinnvoll, da die Wahlen zur Verbandsversammlung anstehen. Denn die laufende Amtsperiode endet zum 30. Juni dieses Jahres, also in gut eineinhalb Monaten.
Mit derzeit 96 Vertretern erreicht die Verbandsversammlung Donau-Iller nahezu die Größe des baden-württembergischen Landtags. Nach einer Verkleinerung dieser Verbandsversammlung auf etwa die Hälfte erfüllt das Gremium aus meiner Perspektive das Kriterium der Verhältnismäßigkeit weitaus eher als mit seiner jetzigen Größe.
Die Aufwertung des Planungsausschusses zum beschließenden Ausschuss in genau definierten Fällen dient generell der Beschleunigung des Entscheidungs- und Beschlussverfahrens.
Wenn wir für unsere rein baden-württembergischen Regionalverbände einen zusätzlichen Planungsbeirat nicht zwingend vorschreiben, sollten wir dies von dem Regionalverband Donau-Iller eigentlich auch nicht zwingend verlangen. Insofern entspricht die Änderung hinsichtlich der Einrichtung des Planungsbeirats von einer Muss- in eine Kannbestimmung lediglich einer Gleichstellung mit unseren rein baden-württembergischen Regionalverbänden.
Die CDU-Fraktion sieht in dem vorgelegten Gesetzentwurf einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Regionalplanung. Diese Änderung schafft rechtzeitig klare Verhältnisse für die ab 30. Juni 2003 amtierende Regionalversammlung.
Im Übrigen hat der Bayerische Landtag in seiner gestrigen Plenarsitzung den hier vorgelegten Änderungen einstimmig – fraktionsübergreifend – zugestimmt. Die CDU-Fraktion
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich will einige Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen.
Ende der Neunzigerjahre – so lange ist das schon her – gab es in der Region Donau-Iller eine heftige Diskussion über die Zukunft des Regionalverbands. Ich habe die Ehre, diesem ehrwürdigen Gremium seit, glaube ich, nunmehr 13 Jahren anzugehören.
Ich bin schon immer wieder da, lieber Herr Landrat. Ich saß in diesem Gremium schon zu Zeiten, als Sie noch nicht dort waren. In diesem Bereich habe ich schon einen gewissen Vorsprung an Erfahrung.
Wie auch immer, jedenfalls ging die Diskussion Ende der Neunzigerjahre in die Richtung: Das Gremium ist zu groß, zu unflexibel,
von der Region her falsch zugeschnitten, und es wurde auch als zu machtlos angesehen. Die Folge dieser Diskussion war, dass die Verbandsversammlung im Jahr 1999 ein Strukturpapier beschlossen hat. Nicht alle Beiträge aus dieser Diskussion über Zuschnitt und Größe wurden in diesem Strukturpapier umgesetzt. Aber immerhin einige Punkte konnte man konsensual lösen, nämlich die Größe der verschiedenen Gremien und die Flexibilisierung bei dem Planungsbeirat. Die Frau Kollegin hat das ja schon ausgeführt.
Diese Änderungen werden nun im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Dies geschieht – so soll es wohl sein – im Vorgriff auf eine grundlegende Novelle des Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Bayern über die Zusammenarbeit in der Landesplanung und der Regionalentwicklung.
Ich führe es auch noch einmal aus: Die wesentliche Änderung ist die Verkleinerung der Verbandsversammlung. Die Mitgliederzahl wird praktisch halbiert. Dies ist zu begrüßen, da kostengünstigere und flexiblere Strukturen geschaffen werden. Auch die Aufwertung des Planungsausschusses ist unter den genannten Aspekten richtig und wird von uns begrüßt.
Nun noch ein dritter Punkt, den ich durchaus etwas kritisch beleuchten möchte: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsvertrags wird dem Planungsbeirat die gesetzliche Grundlage entzogen.
In diesem Beirat waren bisher verschiedenste Verbände, von den Arbeitgebern über die Gewerkschaften bis zu den Naturschützern, vertreten. Zwar wird vom Regionalverband weiterhin versichert, dass der Beirat auch ohne gesetzliche Grundlage einberufen wird. Diese Willensbekundung ist uns aber eigentlich zu wenig. Wir haben ganz gute Erfahrungen in diesem Bereich. Es wäre gut gewesen, wenn in diesem Gesetz wenigstens eine Kannbestimmung, dass ein solcher Planungsbeirat einberufen werden kann, berücksichtigt worden wäre.
(Abg. Veronika Netzhammer CDU: Er soll mal fer- tig reden! – Gegenruf des Abg. Blenke CDU: War das die Frage?)
(Heiterkeit – Abg. Blenke CDU: Sie wollte zeigen, dass sie noch da ist! – Abg. Pfister FDP/DVP: Sie hat es sich anders überlegt!)
Nach unserem Wunsch wäre es im Prinzip sinnvoll gewesen – das ist auch der Wunsch, der aus diesen Gremien herausgetragen wird –, dass eine Kannbestimmung über die Einberufung des Planungsbeirats vorgesehen wird, sodass dieser auch entsprechend gesetzlich verankert ist. Die Änderung in diesem Bereich erscheint uns trotz aller richtigen Einsparungs- und Flexibilisierungsabsichten als Rückschritt in Sachen öffentlicher Beteiligung.
Diese Einschätzung in Bezug auf den Planungsbeirat ist für uns aber kein Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ihm ist ja gestern – Sie haben es schon gesagt – in Bayern einstimmig zugestimmt worden. Man hätte jetzt, um diese Dinge entsprechend zu regeln, den ganzen Prozess auch in Bayern wieder in Gang setzen müssen, was jetzt sicher nicht notwendig ist.
Abschließender Punkt: Ich denke schon, dass der Planungsbeirat und die Rolle, die er in Zukunft spielen wird, genau beobachtet werden müssen. Ich habe ja gesagt, in einiger Zeit, in einigen Jahren wohl, soll dieser Staatsvertrag grundsätzlich überprüft und novelliert werden. Ich denke, das wäre dann auch der Zeitpunkt, zu schauen, wie sich der Planungsbeirat unter der jetzt gegebenen gesetzlichen Randbedingung, nämlich keine gesetzliche Verankerung, weiterentwickelt hat. Wenn das alles gut gegangen ist und vernünftig gearbeitet wird, kann man alles so lassen. Wenn es aber sinnvoll wäre, die gesetzliche Verankerung des Planungsbeirats in diesem länderübergreifenden Regionalverband wieder einzuführen, dann, denke ich, sollte man das zu diesem ferneren Zeitpunkt auch tun.
Meine Damen und Herren, mit dieser kritischen Anmerkung in Richtung Planungsbeirat und dessen Verankerung stimmt die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu.
Der Kollege Rivoir hat sich in seiner Rede widersprochen. Zuerst hat er gesagt, dem Planungsbeirat wäre die gesetzliche Grundlage entzogen, und im zweiten Teil ist er wieder zurückgerudert und hat gesagt, die Einrichtung des Planungsbeirats wäre doch möglich.
Jetzt frage ich Sie: Ist die Einrichtung eines Planungsbeirats nach dem neuen Gesetz Ihrer Einschätzung nach möglich oder nicht?
(Abg. Veronika Netzhammer CDU: Die Pflicht ist entzogen! Aber nicht die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung!)
Wir haben nach unserer Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit, ein Zwiegespräch zu führen, sondern nur, Nachfragen zu stellen.