Natürlich muss man diese Gebühr auch vor dem Hintergrund sehen, dass eine alternative Studienfinanzierung in Deutschland, wie sie von vielen Seiten angedacht wird, durch die 6. HRG-Novelle nicht möglich ist. Ich selber würde mich freuen, wenn wir hier parteiübergreifend eine wirkliche Diskussion über Studienfinanzierung führen könnten, die zu einer Verbesserung der Finanzierung des Hochschulsystems führen könnte.
Ich sehe dem mit Optimismus entgegen, wenn ich, Herr Schmid, an Diskussionsbeiträge von Ihnen zu nachlaufenden Studiengebühren und zu der vielfältigen Resonanz in der Presse auf unsere Klage in Karlsruhe denke, dass nämlich zur allgemeinen gesellschaftlichen Tendenz, sich zu fragen, wie man staatliche Leistungen heutzutage überhaupt noch finanzieren und ergänzen kann, auch die allgemeine Frage einer Verbesserung der Finanzierung im Hochschulsystem gehören wird und kommen muss.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass das jetzt gültige HRG mit dieser 6. Novelle explizit moderne Modelle der Hochschulfinanzierung ermöglicht wie zum Beispiel Studienkonten oder Bildungsgutscheine, dass wir also – wenn wir jetzt gleich in die Debatte eintreten wollen – kluge Modelle ab sofort implementieren könnten, ohne auf das Ergebnis dieser Klage zu warten?
Die 6. HRG-Novelle schränkt die Möglichkeiten natürlich erheblich ein. Vor allem geht es uns bei der Klage zur 6. HRG-Novelle ja nicht nur um die Tatsache an sich, sondern darum, dass erstens der Bund die Länderrechte unserer Ansicht nach gesetzwidrig einschränkt und dass zweitens das Gesetz wegen der mangelnden Zustimmung des Bundesrats nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Das sind also zwei Aspekte.
Wir werden sicherlich sehen, dass man ohne ein solches, meiner Ansicht nach damals rein wahltaktisches Verbot sehr viel weiter und umfassender über diese Fragen diskutieren könnte, und zwar auch unter dem Gesichtspunkt sozialer Verträglichkeit, unter dem Gesichtspunkt, wem was direkt zugute kommt, als unter dem Diktum dieses Verbots. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Aber wir können
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/2030. Es ist Überweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr und weise darauf hin, dass jetzt unmittelbar nach Beginn der Mittagspause eine kurze Sitzung des Untersuchungsausschusses „FlowTex“ im Johann-Peter-Hebel-Saal stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen und die Türen zu schließen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E r n s t B e h r i n g e r C D U – R ü c k s t u f u n g v o n B u n d e s s t r a ß e n i n d e n w e i t e r e n B e d a r f d e s B u n d e s v e r k e h r s w e g e p l a n s d u r c h d e n B u n d
a) Dürfen begonnene Planungen für Bundesstraßenbauvorhaben, die durch den Bund – wie zum Beispiel die B 311 Sigmaringen–Mengen – vom vordringlichen Bedarf in den weiteren Bedarf zurückgestuft wurden, fortgesetzt werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Herrn Abg. Behringer wie folgt:
Zu a: Das im Bundesverkehrswegeplan erwähnte so genannte Planungsrecht, das an eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf gebunden ist, betrifft die Einbindung des BMVBW in die Planungsschritte, also die Genehmi
gung von Entwürfen – Sichtvermerk bei so genannten REEntwürfen – als Voraussetzung für die Konkretisierung der Planung. Das Land ist nicht gehindert, im Rahmen seiner Planungstätigkeit in Auftragsverwaltung Planungen bis zum Stadium einer Zustimmungsvoraussetzung des BMVBW fortzusetzen.
Zu b: Im Rahmen der Auftragsverwaltung obliegen die Kosten der Straßenplanung als Verwaltungskosten dem Land. Dies gilt grundsätzlich. Eine Kostenerstattung von bislang angefallenen Planungskosten durch den Bund aufgrund einer veränderten Dringlichkeitseinstufung ist daher auszuschließen.
Herr Abg. Behringer, wir haben bisher deutlich über 400 000 € für diese Planung ausgegeben. Darüber hinaus bestehen noch vertragliche Verpflichtungen in Höhe von über 150 000 €. Beide Kostenpunkte sind zwingend angefallen, auch dann, wenn dieses Projekt nicht weiterverfolgt wird.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – L e i c h t a t h l e t i k W e l t m e i s t e r s c h a f t 2 0 0 9 i n S t u t t g a r t ?
(Abg. Gaßmann SPD betritt den Plenarsaal, geht schnellen Schrittes zu seinem Platz und blättert in seinen Unterlagen.)
a) Ist die Landesregierung bereit, gegebenenfalls eine Bewerbung der Stadt Stuttgart für die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 zu unterstützen, wie sie jetzt vom Württembergischen Leichtathletikverband vorgeschlagen wurde?
b) Hält die Landesregierung das Daimler-Stadion für die dafür geeignete Austragungsstätte, und wie bewertet sie gegebenenfalls vor diesem Hintergrund die Pläne, das Daimler-Stadion zu einer reinen Fußballarena umzubauen?
(Abg. Walter GRÜNE: Sehr gut! Das ist eine Su- peridee! Werdet ihr eigentlich vom Uli Hoeneß be- zahlt?)
Herr Staatssekretär Rau, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage, wahrscheinlich weniger außer Atem als Kollege Gaßmann.
(Abg. Walter GRÜNE: Aber der ist doch für den SC Freiburg! Der will doch uns das Stadion nicht gönnen!)
Vielleicht besser trainiert. – Herr Präsident! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Gaßmann wie folgt: