Protocol of the Session on February 19, 2003

Nein.

(Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Boris Pal- mer GRÜNE)

Aber eines ist klar: Auf die Bürgermeister und auf die Gemeinderäte kommt es an. In diesem Punkt haben wir übrigens alle eine Aufgabe. Denn weil es auf die Bürgermeister und auf die Gemeinderäte ankommt, tun wir alle gut daran,

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Geben Sie die Rede zu Protokoll!)

uns dieses Themas sehr offensiv in unseren Wahlkreisen anzunehmen und auf die Chancen der Kommunalisierung der Kindergartenförderung aufmerksam zu machen. Die Bedarfsplanung bietet eine entsprechende Chance.

Noch einen Mythos möchte ich korrigieren: Wir sparen nicht. Dieses Gesetz spart nicht. Ganz im Gegenteil,

(Abg. Teßmer SPD: Sie schmeißen raus! – Abg. Zeller SPD: Eine Deckelung ist eine Einsparung!)

die 394 Millionen € stehen zur Verfügung. Dieser Betrag wird den Kommunen ermöglichen, gerade in dem Bereich etwas zu tun, in dem wir etwas tun müssen, nämlich für die unter Dreijährigen.

(Abg. Zeller SPD: Eine Deckelung ist eine Einspa- rung! – Gegenruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Stimmt doch nicht! – Unruhe)

Dieser Betrag wird auch ermöglichen, dass wir zum Beispiel bei der Novellierung der Erzieherinnenausbildung, die mit Mehrkosten vor Ort verbunden sein wird, zu völlig neuen und auch europatauglichen

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Entwicklungsgängen kommen werden, sodass wir insgesamt feststellen können, dass wir heute ein sehr innovatives Paket vorgelegt haben,

(Unruhe)

das wir mit großem Wohlwollen, aber auch mit Ansprüchen gegenüber den Kommunen weiter begleiten werden.

Danke.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/1739. Es ist Überweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen worden. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes – Drucksache 13/1431

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 13/1747

Berichterstatter: Abg. Junginger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Herrmann.

(Unruhe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschließen mit diesem Gesetz heute eine Sonderlösung für die Leitungsebenen der Berufsakademien mit mehr als 2 000 Studierenden. Konkret geht es um drei Berufsakademien in Baden-Württemberg. Die Direktoren und die stellvertretenden Direktoren der Berufsakademien werden nun denen der Fachhochschulen gleichgestellt. Die Gesamtkosten, die durch diesen Gesetzentwurf zusätzlich entstehen, sind mit jährlich 18 000 € ausgesprochen überschaubar und gering.

Ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf ist auf Antrag der CDU und der FDP/DVP in der Ausschussberatung noch hinzugekommen, nämlich die Regelung, dass die Dienstzeit von Beamten im Hinblick auf die Jubiläumsgabe auf ein volles Jahr aufgerundet wird, wenn die Beamten wegen Erreichens der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehen und ihre für ein Jubiläum erforderliche Dienstzeit dabei um weniger als ein halbes Jahr unterschritten wird. Das war bereits vor der Abschaffung der Jubiläumsgabe bestehendes Recht und ist bei der Wiedereinführung vergessen worden. Wir heilen jetzt dieses Versäumnis, damit auch diese kleine Regelung, die früher bestanden hat, wieder gelten soll.

Es gibt weitere Wünsche des Beamtenbunds auf Stellenhebungen im Landesbesoldungsgesetz und auch weitere Wünsche von Interessengruppen, die an uns herangetreten sind. Wir haben die für die anderen Bereiche gewünschten Stellenhebungen nicht akzeptiert, weil zahlreiche weitere Präzedenzfälle folgen würden.

(Abg. Heike Dederer GRÜNE: Das ist ein Präze- denzfall!)

Bei den Berufsakademien ist es deshalb ein Sonderfall, weil sie bundesweit eine Besonderheit darstellen und damit keinen Präzedenzfall darstellen, Frau Dederer.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Doch!)

Ich möchte noch eine Bemerkung zu den Ersten Landesbeamten in den Landratsämtern machen. Vor einigen Wochen haben wir zahlreiche Vorschläge des Landkreistags bekommen, zum Beispiel auf Eingliederung weiterer staatlicher Behörden, zum Beispiel auf Kommunalisierung der staatlichen Beamten bei den Landratsämtern. Im Zusammenhang mit der Beratung dieser Vorschläge werden wir auch ergebnisoffen über die Besoldung der Ersten Landesbeamten diskutieren. Hier gibt es durchaus Überlegungen, bei der nächsten Änderung und im Gesamtzusammenhang mit der Landkreisebene diesen Punkt aufzurufen und einem Ergebnis zuzuführen.

Ansonsten stimmen wir dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den Regelungen für die Berufsakademien und die Jubiläumsgabe heute zu.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion darf ich Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren. Gestatten Sie mir gleichwohl einige Anmerkungen.

Was die Jubiläumsgaben betrifft, halten wir die Änderung für richtig. Es ist eine Anpassung an die Wiedereinführung des alten Rechts und insofern für uns ein Stück Wiedergutmachung dafür, dass die Bediensteten des Landes BadenWürttemberg in den letzten Jahren von dieser Regierung ja bereits erheblich gerupft worden sind.

(Abg. Schmiedel SPD: Wohl wahr! – Beifall bei der SPD)

Zu den Stellenanhebungen der Leiter der Berufsakademien: Das ist ja begründet worden; Herr Minister, Sie haben das ebenfalls getan. Natürlich anerkennen wir das gesteigerte Verantwortungsvolumen und die Bedeutung der Berufsakademien, die, was diesen Bereich fachlich angeht, diese Erhöhung rechtfertigen.

Gleichwohl sind kritische Anmerkungen durchaus angebracht. Die Berufsakademien bestehen ja nun, weiß Gott, nicht nur aus ihren Leitern oder deren Stellvertretern. Es gibt ja dort auch einen Mittelbau und einen Unterbau. Wie

so trifft für den Mittel- und Unterbau der Gesichtspunkt der gesteigerten Verantwortung nicht zu? Das leuchtet uns nicht ein, vor allem wenn man berücksichtigt, dass ja auch kleinere Berufsakademien häufig schon mehrere hundert Lehrbeauftragte beschäftigen.

Herr Kollege Herrmann, was die Präzedenzwirkungen angeht, glaube ich: Gerade dieser Fall hat Präzedenzwirkung, auch wenn es nur um 18 000 € gehen mag. Das ist vielleicht ein geringer Betrag; aber es ist ein Signal.

Sie haben die Ersten Landesbeamten erwähnt. Mit welcher Begründung wollen Sie ihnen eigentlich derzeit Stellenanhebungen verwehren? Auch deren Verantwortungsbereich ist in den letzten Jahren gestiegen. Sie haben in Aussicht gestellt, dass dies vielleicht einer Regelung zugeführt wird. Wir sind gespannt, wie diese Regelung aussehen wird, wann sie kommen wird und wie sie dann in die stellen- und besoldungspolitische Landschaft hineinpasst.

Wenn ich die Stellenkürzungen und die Einschränkungen in den Haushaltsberatungen sehe, bin ich skeptisch, ob Sie das unter einen Hut bringen werden. Ich bin überzeugt: Der Herr Innenminister oder die Frau Kultusministerin wären jederzeit in der Lage, weitere Bereiche zu nennen, in denen Stellenanhebungen aufgrund gesteigerter Verantwortung ohne weiteres gerechtfertigt wären. Ich denke dabei etwa an den Bereich der Polizei.

Das fehlt uns, und wir meinen, die Vorlage ist auch insoweit etwas dürftig, als man es sich mit der Ablehnung von Stellenanhebungen in anderen Bereichen sehr leicht gemacht hat, nach dem Motto: „Es dürfen keine weiteren Präzedenzfälle geschaffen werden, also lehnen wir das ab.“ Auf sachliche Begründungen warten wir noch. Wir sind gespannt, wie Sie das in Zukunft handhaben werden. Wir werden ja morgen die Zukunft des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg diskutieren, und dazu gehören natürlich auch die besoldungs- und stellenpolitischen Perspektiven für die Bediensteten in unserem Land. Wir sind gespannt, welches Gesamtkonzept und welches System Sie diesen Aktivitäten in Zukunft zugrunde legen. Diesem Gesetzentwurf können wir keinerlei Systematik, kein Konzept und keine Konzeption entnehmen. Darauf warten wir und sind auf Ihren morgigen Beitrag hierzu gespannt.

Trotz dieser Bedenken werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir die Bedeutung der Berufsakademien schätzen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth.