Keine Schleichwerbung. – Sie haben von der Kleinkindbetreuung und von den Zuschüssen an die Kommunen gesprochen...
Frage: Ist Ihnen bekannt, dass wir bei dem Landesbetrag, der nicht gedeckelt ist, keine kommunale Mitfinanzierung im Gesetz vorschreiben? Ist Ihnen das bekannt? Den Zuschuss gibt es auch ohne kommunalen Anteil.
Nochmals: Kleinkindbetreuung ist das eine, Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren ist das andere. Jetzt erkläre ich es Ihnen noch einmal: Die Kommunen müssen zukünftig mehr Plätze für unter Dreijährige anbieten, das heißt, sie müssen viel Geld aufwenden, weil sie nur 7 Millionen € vom Land bekommen.
(Abg. Alfred Haas CDU: Nein, genau nicht! Sie brauchen nichts aufzuwenden! – Abg. Drexler SPD: Wenn sie nichts machen, brauchen sie nichts aufzuwenden! Das ist richtig! – Abg. Walter GRÜ- NE: Kannst du das einmal bilateral mit dem Kolle- gen Haas klären?)
Jetzt der zweite Punkt. Meine Kritikpunkte sind ja, wie vorhin gesagt, die Verschlechterungen, die das neue Gesetz bringt. Wir begrüßen selbstverständlich, dass die Tagespflege und die Betreuung der unter Dreijährigen in das Gesetz aufgenommen werden. Dass die Finanzierung dieser Angebote aber nur in Verwaltungsvorschriften geregelt ist und nicht im Gesetz verankert ist, halten wir nach wie vor für unzureichend. Ich denke, um den Trägern eine verlässliche Finanzierung als Planungsgrundlage zu bieten, sollte die Tagespflege und die Kleinkindbetreuung ganz normal ins Regelwerk des Gesetzes aufgenommen werden.
Nächster Punkt: Schulkindbetreuung, Verwaltungsvereinfachung. Sie sagen ja, dass durch das neue Kindergartengesetz alles einfacher wird, also weniger Bürokratie entsteht. Jetzt sage ich Ihnen einmal einen Satz aus der Praxis.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Das sagen doch die Kom- munen, weil es wahrscheinlich stimmt! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Die Kommunen wollten das doch!)
Es steht doch auch im Kindergartengesetz, dass dadurch alles einfacher wird. Aber was ist denn daran Verwaltungsvereinfachung, wenn zukünftig der Träger das Geld für die Drei- bis Sechsjährigen bei der Gemeinde holen muss, für die unter Dreijährigen bei den Regierungspräsidien und für die über Sechsjährigen bei den Oberschulämtern, weil nämlich die Schulkindbetreuung aus dem FAG herausgenommen worden ist?
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Wal- ter GRÜNE: Da sieht man, was die FDP/DVP unter Verwaltungsvereinfachung versteht!)
Nächster Punkt: Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Wenn Sie einmal in das Gesetz hineinschauen: Durch den neuen § 2 Abs. 2 tritt eine Verschlechterung ein. Das ist in der Tat eine Verschlechterung bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Durch die Formulierung „Kinder, die aufgrund von Behinderungen einer zusätzlichen Betreuung bedürfen“ sind alle von einer Behinderung bedrohten und somit förderungsbedürftigen Kinder ausgeschlossen. Gerade der Kindergarten als Prophylaxestation bietet eigentlich die einmalige Chance, abweichende Verhaltensmuster im Vorfeld zu erkennen. Ich finde, dass man die Begrifflichkeiten an das SGB V und X anpassen muss, wo es heißt: „Kinder, die aufgrund von Behinderungen oder drohender Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen“. Außerdem müssen die Worte „soweit dies möglich ist“ gestrichen werden, weil sonst nämlich ein Ressourcenargument geltend gemacht wird, mit dem man Kinder einfach ohne Grund abweisen kann.
Das ist in der Tat eine Verschlechterung gegenüber dem alten Gesetz. Schauen Sie da bitte noch einmal nach.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Das stimmt doch so gar nicht! – Abg. Alfred Haas CDU: Das heißt doch nicht, dass man ohne Grund abweisen kann!)
Nächster Punkt: Wir wollen einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Finanzierung für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet. Auch das stimmt, dass die jetzt vorgesehene gesetzliche Regelung eine Verschlechterung für Waldorfkindergärten, für Waldkindergärten und für Betriebskindergärten bringt, weil sie den Rechtsanspruch auf den Landeszuschuss verlieren.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Nein! Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Drexler SPD: Hört doch einmal zu! – Abg. Dr. Lasotta CDU: Schreien Sie doch nicht so! – Abg. Walter GRÜNE: Dr. Noll will im- mer ausreden und lässt andere nicht ausreden!)
Stattdessen ist im Gesetz eine Kannregelung. In einer Kannregelung in der Rahmenvereinbarung ist das geregelt. Das ist kein Rechtsanspruch. Deshalb muss der Rechtsanspruch mit in das Gesetz hinein.
(Abg. Dr. Lasotta CDU: Nein, das stimmt nicht! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Nein! Das stimmt einfach so nicht! Selbst wenn es nur in der Rahmenverein- barung steht, ist es Bestandteil des Gesetzes!)
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Lasotta, schreibe ich erstens meine Reden selbst und weiß zweitens auch, was richtig und was falsch ist. Ich bitte Sie, endlich vielleicht einmal den Gesetzentwurf zu lesen, anstatt hier nur Luftblasen abzulassen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Drexler SPD: Lasotta schreibt gar nicht! – Abg. Walter GRÜNE: Wenn ihm wenigs- tens jemand eine Zwischenfrage aufschreiben wür- de!)
Der letzte Punkt ist der Bildungsauftrag im Gesetz. Schon in der Überschrift wird klar, dass es nach wie vor widersprüchlich ist, was die Landesregierung vom Bildungsauftrag im Kindergarten hält.
Immer noch lautet die Überschrift des Gesetzes: „Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten“. Dadurch reduziert das Gesetz nach wie vor den Auftrag des Kindergartens auf die Betreuung. Die Landesregierung hat noch nicht begriffen, dass der Erziehungs- und der Bildungsauftrag im KJHG verankert sind.
Warum heißt das Gesetz dann, bitte, nicht „Gesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern“? Das wäre ein moderner, nach vorn gerichteter Gesetzestitel.
Konkretisierung des Bildungsauftrags: Sozialminister Repnik hat vorhin gesagt, dass der Bildungsauftrag und die Sprachförderung Teile des Kindergartengesetzes seien. Das ist ja wohl auch verankert. Aber es fehlt eben eine Konkretisierung. Wenn man schon erwähnt, dass es einen Bildungsauftrag gibt, dass es einen Auftrag für die Sprachförderung gibt, dann muss man doch auch einmal konkretisieren und festschreiben, wie diese Sprachförderung aussehen soll und wie der Bildungsauftrag aussehen soll.