Wir sehen nach wie vor großen Korrekturbedarf am Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes, weil der vorgelegte Gesetzentwurf nicht die Kriterien für ein kinderund familienfreundliches Baden-Württemberg erfüllt. Entgegen den im Vorfeld oder jetzt auch wieder gemachten Aussagen, dass es durch das neue Gesetz auf keinen Fall zu Verschlechterungen kommt,
treten sehr wohl Verschlechterungen auf. Es treten Verschlechterungen für Kinder mit Behinderungen auf, es treten Verschlechterungen für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet auf.
Gleich, Herr Dr. Lasotta, ganz ruhig! – Es treten auch finanzielle Verschlechterungen für die Kommunen auf, weil die Zuschusspauschalen gedeckelt sind.
Die Kommunalisierung der Kindergartenförderung in § 8 ist ja einer der Schwerpunkte der Neuregelung. Dass die Planungs- und die Finanzierungszuständigkeit auf örtlicher Ebene gebündelt werden, ist in der Tat sachgerecht und zielführend,
da vor Ort die Kommunen diejenigen sind, die am besten bestimmen können, wie die Angebote aussehen sollen und was bedarfsgerecht ist.
Wir haben auch immer gesagt: Kommunalisierung ist vom Prinzip her nicht des Teufels, aber es müssen die Rahmenbedingungen stimmen, damit Kommunalisierung Sinn macht.
Es steht aber nicht nur die reine Anzahl – wir haben immer über die Anzahl der Plätze geredet – der Kindergartenplätze im Mittelpunkt der Diskussion, sondern es geht auch um die Qualität der Kinderbetreuung. Spätestens seit PISA haben auch die Politikerinnen und Politiker mitbekommen, dass Bildung etwas mit dem Vorschulbereich zu tun hat, dass der Kindergarten, wie es in § 2 des Kinder- und Ju
gendhilfegesetzes steht, neben dem Betreuungsauftrag auch einen Erziehungs- und Bildungsauftrag hat. Um diesen umzusetzen, benötigt man vernünftige Rahmenbedingungen. Das heißt, dass der Kindergarten, wenn er seinem Bildungsund Sprachförderungsauftrag nachkommen soll, dringend Gruppengrößen zurückfahren muss und die Personalausstattung, wenn es darauf ankommt, erweitern muss. Das kostet Geld.
Denn die Qualität innerhalb der Kinderbetreuung wird eine andere werden müssen. Außerdem braucht man weitere Ganztagsplätze und auch Plätze für unter Dreijährige. Das kostet auch Geld.
Die Landesregierung gibt Geld. Aber 7 Millionen € an originären Landesmitteln für die unter Dreijährigen, sei es im Bereich der Tagespflege,
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Alfred Haas CDU: Es gibt keinen Zwang zur kommunalen Mitfinanzierung, Frau Lösch!)
Deshalb besteht die Gefahr, dass die Kommunen angesichts ihrer schlechten Finanzlage eben an der Qualität der Kinderbetreuung sparen.
Ich will sagen, dass die Kommunen selbstverständlich diejenigen sind, die vor Ort wissen, was am besten ist.
Natürlich hat Qualität etwas mit Finanzen zu tun. Deshalb sprechen wir uns auch gegen die Deckelung der Förderungsbeträge aus.
„Was für eine Deckelung?“ Jetzt schauen Sie einmal in den Gesetzentwurf. Dann erkennen Sie, dass die Förderzuschüsse in der Kinderbetreuung gedeckelt sind bei 394 Millionen €. Herr Haas, guten Morgen!
eine Einrichtung mit drei Gruppen für 1 Million €. Die Stadt Eislingen schreibt, dass der Geburtenjahrgang 2001 zahlenmäßig der stärkste seit mehr als 15 Jahren sei.
Von wegen zurückgehende Kinderzahlen! Aber die Investitionen dieser Kommunen in diesem Jahr gehen in die Pauschalförderungen nicht ein,
weil die Pauschalförderungen auf den Betrag festgeschrieben wurden, der 2002 gezahlt wurde. Ich weiß nicht, ob Sie das jetzt kapiert haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE – Zurufe: Nein! – Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten)