Zweitens: Ich hätte natürlich erwartet, dass Sie sagen, warum Sie keine Anhörung der hessischen Landestierschutzbeauftragten wünschen. Warum? Wir wissen nur: Sie wollen es nicht.
Drittens: Es ist nicht fair, wenn Sie einen Zusammenhang herstellen zwischen unserem Wunsch, das Amt eines Landestierschutzbeauftragten einzurichten, und der ehrenamtlichen Arbeit der Tierschützer. Die wollen wir mit keinem Satz und mit keiner Bemerkung abschaffen oder kritisieren. Ganz im Gegenteil, darauf sind wir angewiesen.
Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen mit der Beschlussempfehlung Drucksache 13/1677, den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/1270, abzulehnen.
Ich stelle den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/1270, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose – Drucksache 13/1620
Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 13/1621
Die Fraktionen sind übereingekommen, auch diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.
Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Therapieplätze für Sexualstraftäter – Drucksache 13/888
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten und fünf Minuten für das Schlusswort der Fraktion GRÜNE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlass für die heutige Debatte zum Thema „Therapieplätze für Sexualstraftäter“ und auch die Grundlage dafür ist unsere Große Anfrage vom 26. März 2002.
Ich will eingangs kurz erläutern, weshalb wir diese Große Anfrage zu dem sowohl politisch als auch gesellschaftlich nicht einfachen Thema an die Landesregierung gerichtet haben, die ja auch umfangreich beantwortet worden ist. Der
eigentliche Anlass war die Reform des Strafvollzugsgesetzes und des dortigen § 9, mit dem seit dem 1. Januar 2003 festgeschrieben ist – deswegen auch die Debatte jetzt im Jahr 2003 –, dass für Sexualstraftäter, die zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, ein Rechtsanspruch auf einen Therapieplatz besteht.
Wir haben in den vergangenen Jahren, und das auch zu Recht, viel mehr Sensibilität in der Gesellschaft entwickelt für die scheußlichen Sexualstraftaten, die immer wieder auch die Medien beschäftigen und über die wir dann auch entsprechend unterrichtet werden. Es hat von gesetzgeberischer Seite gerade nicht nur im Bereich der Therapie der Sexualstraftäter Maßnahmen gegeben, sondern wir haben Verschärfungen der Strafrahmen eingeführt, wir haben das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz geschaffen als Grundlage dafür, dass die DNA-Daten von Sexualstraftätern gespeichert werden können und, und, und. Das ist die eine Seite. Das ist, wenn man so will, die repressive Seite des Staates, der auf diese Straftaten reagieren muss.
Die andere Seite ist nun die, die in einem Rechtsstaat als selbstverständlich zu gelten hat, dass nämlich die Straftäter, wenn sie weggeschlossen werden, natürlich einen Anspruch darauf haben, jedenfalls die meisten davon, soweit keine Sicherungsverwahrung angeordnet wird, wieder in Freiheit zu kommen. Um die Menschen aber darauf vorzubereiten, bedarf es einer therapeutischen Betreuung während der Strafhaft.
Der Gesetzgeber hat nun zu Recht auf der einen Seite die repressive Keule ausgepackt und die Strafrahmen verstärkt usw. usf., auf der anderen Seite aber auch gesagt: Um die Menschen therapieren zu können, haben sie erst einmal einen Rechtsanspruch auf einen Therapieplatz und dann auch die Möglichkeit, therapiert wieder in die Freiheit entlassen zu werden. Das war sozusagen die Grundlage für unsere Große Anfrage.
Ein erster Punkt: Reichen denn die Therapieplätze für die Insassen in den Justizvollzugsanstalten, die dort wegen Sexualstraftaten einsitzen? Das Ministerium teilt unserer Fraktion auf die Große Anfrage Zahlen zu den Therapieplätzen im baden-württembergischen Justizvollzug mit. Die Gesamtzahl muss man sich dann selber ausrechnen, aber das kann man. Da kommt man auf etwa 100, vielleicht 110 Therapieplätze. Gleichzeitig teilt das Ministerium mit – und darüber kann man natürlich diskutieren –, dass es am 31. März des vergangenen Jahres 150 therapiebedürftige Insassen gab. Daran sehen Sie schon, dass es eine Differenz von 40 Plätzen gibt. Diese soll nach den Vorstellungen der Landesregierung durch die sozialtherapeutische Einrichtung in Offenburg geschlossen werden. Nur: Nach meiner Kenntnis ist zumindest derzeit noch offen, wann es zur Realisierung des Neubaus der Justizvollzugsanstalt Offenburg und insbesondere zur Realisierung dieser Therapieplätze in Offenburg kommt.
Deswegen hat die Landesregierung meines Erachtens einen nicht zu befürwortenden Weg beschritten, indem sie nämlich sagt: „Wenn wir schon nicht genügend Haftplätze haben, gibt es nur die Möglichkeit, die Verweildauern der In
sassen zu verkürzen. Um dies zu erreichen und die Insassen trotzdem zu therapieren, stellen wir die Therapieform um.“ Nun gibt es darüber natürlich einen Streit. Ich will mit Ihnen jetzt keine Debatte unter Psychotherapeuten beginnen, weil wir alle keine sind – ich auch nicht; das räume ich ein.
Mir jedenfalls sagen viele der Fachleute – ich habe wirklich versucht, mich vor Ort in den Justizvollzugsanstalten, aber auch bei Psychotherapeuten kundig zu machen –, dass man aus der Umstellung der tiefenpsychologischen Methode, die bisher angewandt wird, auf die verhaltenstherapeutische Methode nicht schließen könne, dass sich die Verweildauer verkürzen lasse. Denn eines ist natürlich klar, wenn jemand solche Straftaten begeht: Diese entstehen ja nicht im Affekt, sondern die Wurzeln dafür reichen in der Regel bis in die Kindheit zurück. Diese aufzuarbeiten und die Menschen zu therapieren ist wirklich eine Herkulesaufgabe. Nach Auffassung unserer Fraktion kann man diese Aufgabe nicht mit einer Verkürzung der Verweildauer und mit einer Umstellung der Therapieform bewältigen. Deswegen bitte ich an dieser Stelle die neue Justizministerin, uns Auskunft zu geben, was sie denn von dieser Umstellung hält.
Ein weiterer Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Frage der Approbation für Psychotherapeuten. Nach unserer Auffassung gibt es in den entsprechenden Anstalten des Landes Baden-Württemberg gar nicht genügend qualifiziertes Personal, um den Insassen Psychotherapien zukommen zu lassen. Auch hierzu würden mich eine aktuelle Zahl und Aussagen vonseiten des Justizministeriums interessieren.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte und wozu eine Antwort aussteht, ist die Begutachtung vor der Gewährung von Lockerungen. „Gewährung von Lockerungen“ heißt ja, dass man die Menschen – es handelt sich natürlich insbesondere um Männer; man muss nicht immer nur von Menschen sprechen –,
nur Männer, ja, danke schön, Frau Kollegin; deswegen sage ich es ja auch; überhaupt kein Thema –, wenn man sie wieder in die Freiheit entlassen will, beginnend mit Lockerungen auch wieder an die Freiheit heranführen muss. Eine solche Lockerungsmaßnahme hat nun zu einer erneuten Straftat geführt. Das heißt, der Insasse hat die Lockerung dafür genutzt, erneut eine Sexualstraftat zu begehen. Daraufhin hat die Betroffene gegen das Land geklagt und hat, wenn ich es richtig weiß, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe auch Recht bekommen.
Nun stellt sich die Frage: Wie bekommt man dieses Problem in den Griff? Ich glaube, nicht durch die Verkürzung von Verweildauern, nicht durch die Veränderung oder die Umstellung von Therapiemethoden, sondern letztlich wahrscheinlich nur durch entsprechende Ausdehnung der Therapiemöglichkeiten.
Ein Letztes: Konzepte für die Nachsorge. Wenn die Männer entlassen werden – nach vielen Jahren Strafhaft und nachdem sie sich einer Therapie unterzogen haben –, ist natürlich immer noch nicht gewährleistet, dass es keiner Nachsorge bedürfte. Hier hat der Freistaat Bayern meines Er
achtens in vorbildlicher Art und Weise Versuchsmodelle durchgeführt. Hierzu hätte mich interessiert – es gibt ein Versuchsmodell in Baden-Württemberg, und zwar hier in Stuttgart –, wie die Landesregierung, die neue Justizministerin zu der nachsorgenden Therapie an der Schnittstelle zwischen der Beendigung der Therapie in der geschlossenen Anstalt und der Entlassung in die Freiheit steht, welche Möglichkeiten und Maßnahmen die Landesregierung dafür vorgesehen hat und welche sie vorschlagen will.
Zu guter Letzt: Zum Thema „Begutachtung vor Gewährung von Lockerungen“ hat man mir schon vor längerem, Anfang 2002, mitgeteilt, dass es eine Arbeitsgruppe beim Justizministerium gebe, die entsprechende Richtlinien erarbeite. Hier hätte mich interessiert, ob diese Richtlinien vorliegen und wie diese Richtlinien aussehen.
Zum Schluss, meine Kolleginnen und Kollegen: Das Ganze ist ein wichtiges Thema, bei dem wir nicht nur repressiv vorgehen dürfen, sondern bei dem das Land auch die Zuständigkeit für die Betreuung dieser Männer in der Strafhaft und für die Heranführung an die Freiheit in einer Therapie hat, damit sie hinterher ein straffreies Leben führen können. Deswegen hat die Landesregierung die Verantwortung und auch die Pflicht, für diese Therapieformen in der Strafhaft eine entsprechende Zahl von Plätzen und Therapiemaßnahmen bereitzustellen.
Ich darf Sie, Frau Justizministerin, bitten, in Ihrem Beitrag zu den gestellten Fragen Stellung zu nehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Überschrift dieser Großen Anfrage geht es um ein sozialpolitisches Thema: Therapieplätze für Sexualstraftäter. Nachdem wir in Freiburg auf Initiative der FDP/DVP-Fraktion bereits eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema hatten, hat unsere Fraktionsleitung gesagt, wir sollten diese Angelegenheit heute sozialpolitisch betrachten.
Ich bin sehr dankbar, lieber Kollege Oelmayer, dass die Grünenfraktion diese Große Anfrage eingebracht hat. In der Begründung wird ja auch als Hauptziel genannt, darauf hinzuwirken – Sie haben das gerade abschließend noch einmal angesprochen, Kollege Oelmayer –, dass ausreichend Therapieplätze vorhanden sind. Ich denke, dass wir allen Anlass haben – Sie haben das ausführlich dargelegt –, selbst innerhalb kurzer Zeit ein zweites Mal über dieses Thema zu sprechen, weil dies zur Sensibilisierung auch in der Öffentlichkeit beiträgt. Gerade wir als Parlamentarier haben hier eine große Verantwortung.
(Beifall der Abg. Dr. Inge Gräßle und Hauk CDU – Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann kommen Sie zur Sache!)
Es geht nicht nach dem Motto von Schröder in der „Bild“Zeitung: „Alles wegsperren!“, sondern eben so, wie Sie es einerseits sehr dezidiert abgefragt und andererseits auch hier vorgetragen haben. Wir waren uns in Freiburg, glaube ich, schon einig – zumindest die Rechtspolitiker; ich kann mich dem anschließen –, alles zu tun, dass Sexual- und Gewaltstraftaten mit allen Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, möglichst verhindert werden.
In der Antwort auf die Große Anfrage ist, glaube ich, deutlich geworden, dass das Land insgesamt diese Herausforderung ernst nimmt, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet sind, dass kontinuierlich an diesem Thema gearbeitet wird und dass durchaus wegweisende Dinge durch den Justizminister und jetzt in Folge durch die Justizministerin auf den Weg gebracht wurden und werden. Wir als CDU-Fraktion stehen zu den vier maßgeblichen Punkten: erstens Aufklärung und weitere opferorientierte Schutzmaßnahmen, zweitens täterorientierte präventive Maßnahmen, drittens strafrechtliche und strafverfahrensrechtliche Regelungen und schließlich viertens Verbesserungen der Behandlung und der Sicherheit im Justiz- und Maßregelvollzug. Dort ist ja, wie Sie wissen, insbesondere auch die Sozialpolitik gefragt.
Das Ziel der Großen Anfrage war die Frage: Reichen die Therapieplätze aus? Sie kennen die Probleme – sie sind ja auch in der Antwort dargestellt –, die gerade durch die Einsprüche der Bürgerschaft in Offenburg entstanden sind. Ich glaube, wir wären weiter und die Landesregierung könnte die Frage, die Sie aufgeworfen haben, heute sicherer beantworten, wenn dort im vollen Umfang Therapieplätze für Sexualstraftäter hätten geschaffen werden können, wie es ursprünglich beabsichtigt war.